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" Alle übrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetze dem Reichsrathe nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der Landtage der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und werden in und mit diesen... "
Bericht der vom Wiener Gemeinderathe eingesetzten Commission zur Revision ... - Seite 358
von Vienna (Austria) - 1868
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Skizzen zur Regulung der Sprachenfrage im Königreiche Böhmen

Friedrich Pacák - 1896 - 144 Seiten
...Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetse dem Reichsrathe nicht ausdrücklich vorbehalten sind, in den Wirkungskreis der Landtage der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder gehören und in und mit diesen Landtagen verfassungsmässig erledigt werden«. Die vorliegende Angelegenheit...
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Die Nationalitätenfrage in Österreich und ihre Lösung

Madeyski von Poray - 1899 - 48 Seiten
...gemeinschaftlich sind», ferner (§ 12) «Alle übrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetze dem Reichsrathe nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der Landtage ...» Darnach gibt es ein weites Gebiet staatlichen Charakters, welches seiner Natur nach der Reichsvertretungvorbehalt...
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Rakouské právo ústavní

Jkří Pražák - 1900 - 920 Seiten
...Angelegenheiten. S 12. Alle übrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetze dem Reiclisratlie nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in...und Länder und werden in und mit diesen Landtagen verfassungsmassig erledigt. k pûsobnosti fisské rady" („Es gehören daher zum Wirkungskreise des...
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Das strafrecht ...

Austria - 1904 - 492 Seiten
...Angelegenheiten. § 12. Alle übrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetze dem Reichsrate nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der Landtage der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder und werden in und mit diesen Landtagen verfassungsmäßig...
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Die dermalige Inkompetenz des Reichsrathes in der Sprachenfrage

Karel Jan Rohan - 1905 - 40 Seiten
...diesem Gesetze dem Reichsrathe nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und werden in und mit diesen Landtagen verfahrungsmässig erledigt. — Sollte jedoch irgend ein Landtag beschliessen, dass ein oder der andere...
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Die österreichischen Verfassungsgesetze

Edmund Bernatzik - 1906 - 794 Seiten
...(138.) § 12. Alle übrigen1) Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetze dem Reichsrate nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der Landtage der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und werden in und mit diesen Landtagen verfassungsmäßig...
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Abhängige Länder: eine Analyse des Begriffs von der ursprünglichen ...

Robert Redslob - 1914 - 366 Seiten
...— Art. 12. ..Alle übrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetze dem Reichsrate nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der Landtage der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder und werden in und mit diesen Landtagen verfassungsmäßig...
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Die Verfassungsgesetze der Republik Deutschösterreich: mit einer ..., Band 1

Austria - 1922 - 566 Seiten
...gclegenheiten, « 12. Alle übrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesen. Gefetze dem ReiclMic nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der Landtage der im Reich? rate vertretenen Königreiche und Länder und werden in und mit diesen Landtagen »er» fassungsmäßig...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der offiziellen Aktenstücke zur ..., Bände 14-15

1868 - 940 Seiten
...Angelegenheiten. § 12. Alle übrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in diesem Gesetz dem Reichsrath nicht ausdrücklich vorbehalten sind, gehören in den Wirkungskreis der Landtage der im Reichsruthe vertretenen Königreiche und Länder und werden in und mit diesen Landtagen verfassungsmässig...
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