Residenzstadt Berlin zusammenberufen. Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 8. Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten - Seite 557 von Prussia (Kingdom) - 1870 Vollansicht -
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