| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 Seiten
...des Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein. In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden. §. 58. Theilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht statt. §. 59. Jede gekrönte Preisschrift... | |
| 1883 - 294 Seiten
...des Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein. In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröifnet verbrannt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis sie mit Berufung auf das Motto zurückverlangt... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1885 - 814 Seiten
...des Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein. In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffhet verbrannt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis sie mit Berufung auf das Motto zurückverlangt... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1888 - 544 Seiten
...des Verfasser.enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein. In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...versiegelten Zettel jener Abhandlung, welcher der Preiä zuerkannt wurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffnet... | |
| 1889 - 1210 Seiten
...Abhandlung, welcher der Preis zuerkannt nirde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen 'ettel werden uneröffnet verbrannt, die Abhandlungen aber...mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden." „§. 58. Theilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht statt." „§. 59. Jede gekrönte... | |
| 1892 - 298 Seiten
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein.« »In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...Zettel jener Abhandlung, welcher der Preis zuerkannt \vurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffnet verbrannt,... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1895 - 366 Seiten
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein.* „In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...zurückverlangt werden. " ,§. 59. Jede gekrönte Preisschrilt bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die... | |
| 1896 - 592 Seiten
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein.« >-In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...werden uneröffnet verbrannt, die Abhandlungen aber aulbewahrt, bis sie mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden.« »§.59. Jede gekrönte Preisschrift... | |
| 1896 - 596 Seiten
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein.« »In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident den versiegelten Zettel jener Abhandlung, welchei der Preis zuerkannt wurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden... | |
| 1901 - 362 Seiten
...Preis zuerkannt wurde, und verkundet den Namen des Verfassers. Die iibrigen Zettel werden uneroffnet verbrannt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis sie mit Berufung auf das Motto zuruckverlangt werden.* . 59. Jede gekronte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. VVQnscht... | |
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