 | Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1904
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein." „In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...werden." ,§ 59. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigentum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die Akademie als selbständiges... | |
 | Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1905
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein. hi der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident den...mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden. § 58. Teilung eines Preises unter mehreren Bewerbern findet nicht statt. Almaoach. 1905. 3 § 59.... | |
 | Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1906
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein." „In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröllnet verbrannt, die Abhand*) Ausgeschrieben am 41. Mai 190i. Almanach. 1906. 10 Jungen aber... | |
 | 1907
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein.« »In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident...mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden.« »§ 39. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigentum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird... | |
 | Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1860
...versehener Zettel beizuliegen , der den Namen des Verfassers enthält. In der feierlichen Sitzung am 30. Mai eröffnet der Präsident den versiegelten Zettel jener...den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffnct verbrannt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis sie mit Berufung auf da» Motto zurückverlangt... | |
 | 1864
...versehener Zettel beizuliegen, der den Namen dos Verfassers enthält. In der feierlichen Sitzung am 30. Mai eröffnet der Präsident den versiegelten Zettel jener Abhandlung, welcher der Preis zuerkannt wurdo, und verkilndet den Namen des Verfassers. Die Übrigen Zettel werden uneröffnet verbrannt, die... | |
 | 1896
...Verfassers enthält. Die Abhandlungen dürfen nicht von der Hand des Verfassers geschrieben sein.« »In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident den versiegelten Zettel jener Abhandlung, welchei der Preis zuerkannt wurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden... | |
 | 1858
...Mai eröffnet der Vorsitzende den versiegelten Zettel jener Abhandlung, welcher der Preis znerkaunt wurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffnet verbraunt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis deren Verfasser sie zurück verlangen. §. 56. Theilung... | |
| |