Amte verbundenen Pflichten und Rechte betreffen, einzig und allein vor das kirchliche Gericht gehören, so wird über dieselben der kirchliche Richter erkennen, und es hat somit dieser auch über die Ehesachen nach Vorschrift der heiligen Kirchengesetze... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Seite 4461857Vollansicht - Über dieses Buch
| 1872 - 736 Seiten
...erkennen, und es hat somit dieser auch über die Ehesachen nach Vorschrift der heiligen Kirchengesetze und namentlich der Verordnungen von Trient zu urtheilen...Kirchengewalt über deren Vorhandensein und ihren Einttuss auf die Begründung von Ehchindernissen entscheiden und sich dabei an die Bestimmungen halten,... | |
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