Entschädigung für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung erhalten die nicht in Berlin ansässigen Leiter einzelner Abtheilungen, wenn sie auf Einladung (§. 9) zu einer Ausschussversammlung sich begeben. §. 12. Die Leiter der einzelnen Abtheilungen wählen... Almanach - Seite 68von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1877Vollansicht - Über dieses Buch
| Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin - 1896 - 190 Seiten
...-Direction. Die auswärtigen Mitglieder der Central - Direction erhalten, wenn sie zu einer Plenarversammlung nach Berlin berufen werden , für die Dauer ihres...in Berlin an Tagegeldern für den Tag 20 Mark und aufserdem Entschädigung für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung erhalten die nicht in Berlin ansässigen... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1899 - 488 Seiten
...11. Die auswärtigen Mitglieder der Centraldirection erhalten, wenn sie zu einer Plenarversammlung nach Berlin berufen werden, für die Dauer ihres Aufenthalts...Hilfsarbeiter. Die Bedingungen ihrer Betheiligung werden, wenn es sich nicht um vorübergehende Arbeiten handelt, nach allgemeinen, von der Gentraldirection... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1900 - 792 Seiten
...werden, für die Dauer ihres Aufenthalts in Berlin an Tagegeldern für den Tag 20 Mark und außerdem Entschädigung, für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung...Hilfsarbeiter. Die Bedingungen ihrer Betheiligung werden, wenn es sich nicht um vorübergehende Arbeiten handelt, nach allgemeinen, von der Gentraldirection... | |
| Adolf von Harnack - 1900 - 678 Seiten
...werden, für die Dauer ihres Aufenthalts in Berlin an Tagegeldern für den Tag 20 Mark und aufserdem Entschädigung für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung...Abtheilungen, wenn sie auf Einladung (§9) zu einer Ausschufsversammlung sich begeben. § 12. Die Leiter der einzelnen Abtheilungen wählen ihre Mit- und... | |
| Adolf von Harnack - 1900 - 682 Seiten
...§ "Die auswärtigen Mitglieder der Central -Direction erhalten, wenn sie zu einer Plenarversammlung nach Berlin berufen werden , für die Dauer ihres...in Berlin an Tagegeldern für den Tag 20 Mark und aufserdem Entschädigung für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung erhalten die nicht in Berlin ansässigen... | |
| Königlich Bayerische Akademie der Wissenschaften - 1901 - 328 Seiten
...11. Die auswärtigen Mitglieder der Zentraldirektion erhalten, wenn sie zu einer Plenarversammlung nach Berlin berufen werden, für die Dauer ihres Aufenthalts...erhalten die nicht in Berlin ansässigen Leiter einzelner Abteilungen, wenn sie auf Einladung (§ 9) zu einer Ausschussversammlung sich begeben. § 12. Die Leiter... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1902 - 406 Seiten
...§. H. Die auswärtigen Mitglieder der Gentraldirection erhalten, wenn sie zu einer Plenarversammlung nach Berlin berufen werden, für die Dauer ihres Aufenthalts...in Berlin an Tagegeldern für den Tag 20 Mark und außerdem Entschädigung für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung erhalten die nicht in Berlin ansässigen... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1903 - 430 Seiten
...werden, für die Dauer ihres Aufenthalts in Berlin an Tagegeldern für den Tag 20 Mark und außerdem Entschädigung für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung...erhalten die nicht in Berlin ansässigen Leiter einzelner Abteilungen, wenn sie auf Einladung (§ 9) zu einer Ausschußversammlung sich begeben. § 12. Die Leiter... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1904 - 864 Seiten
...§11 Die auswärtigen Mitglieder der Zentraldirektion erhalten, wenn sie zu einer Plenarversammlung nach Berlin berufen werden, für die Dauer ihres Aufenthalts...in Berlin an Tagegeldern für den Tag 20 Mark und außerdem Entschädigung für die Reisekosten. Dieselbe Vergütung erhalten die nicht in Berlin ansässigen... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1906 - 418 Seiten
...Ausschuß beruft in dringenden Fällen eine außerordentliche Zusammenkunft der Zentraldirektion. § Hfür die Reisekosten. Dieselbe Vergütung erhalten die nicht in Berlin ansässigen Leiter einzelner Abteilungen, wenn sie auf Einladung (§ 9) zu einer Ausschußversammlung sich begeben. § 12. Die Leiter... | |
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