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" Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des... "
Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten - Seite 147
von Prussia (Kingdom) - 1870
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Actenstücke betreffend den preussischen culturkampf: nebst einer ...

Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 Seiten
...Agathopolis ip I." X>) Gesetz über die Vorbildung und Austellung der Geistlichen. Vom ll. Mai 1873. „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c,,...verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, sür den Umsang der Monarchie, einschließlich des Iadegebietes, was solgt: I. Allgemeine Bestimmungen....
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Actenstücke betreffend den preussischen culturkampf: nebst einer ...

Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 Seiten
...über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen (GesetzSammlung Z. 191). Vom 31. Mai 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c,, verordnen mit Zustimmung beider HLufer des Landtages Unserer Monarchie, zur Declaration und Ergänzung des Gefetzes über die Vorbildung...
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Actenstücke betreffend den preussischen culturkampf: nebst einer ...

Nikolaus Siegfried - 1882 - 572 Seiten
...Gras v, König Zmarck." »3) Gesetz, betreffend den Austritt ans der Kirche. Vom 14. Mai 1873. „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c., verordnen, mit Zustimmung beider Hänser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, einschließlich des Iadegebiets, was folgt: §...
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Das Volksschulwesen im preussischen Staate in systematischer ..., Band 1

Prussia (Germany) - 1886 - 988 Seiten
...24. Mirz 1888. 1. Gesetz, betreffen« die Cautionen der Staats» beamten. V»« 25. MLez 1873.*) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuf« des Landtages der Monarchie, was folgt: 8 1Beamte, welchen die Verwaltung einer dem Staate...
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Die politischen reden des fürsten Bismarck: bd. 1886-1890

Otto Bismarck (Fürst von) - 1894 - 738 Seiten
...einbrachte: 1. Das Herrenhaus wolle beschließen: nachstehendem Gesetzentwurs seine Zustimmung zu geben: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was solgt: Die Anträge des Herrn o. Kleist und des Frhrn. o. Hammerstein....
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Die deutsche Krisis des Jahres 1866: vorgeführt in Actenstücken ...

Wilhelm Hopf - 1896 - 560 Seiten
...Annexionsgesetzes, 3». Sept. ») (ll«I. P«uh!sch«l S»»t«anz«!gci vom 22. Sept.). Wir WUHelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt: ') Dieselbe Bekanntmachung wurde am 29. Sept. in der Sammlung l^. § 1. Das Königreich...
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Die höheren Schulen in Preussen und ihre Lehrer: Sammlung der ..., Band 1

Adolf Beier - 1902 - 604 Seiten
...die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. Vom 12. Mai 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c....verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: § 1. Ten unmittelbaren Staatsbeamten, welche eine etatsmäßige Stelle bekleiden...
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Die preussische Volksschule, Gesetze und Verordnungen zusammengestellt und ...

Prussia (Germany), Egon von Bremen - 1905 - 838 Seiten
...der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen vom 3. März 1897') lVes.S. «, 2l, Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c.,...verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, bis zum Erlaß eines allgemeinen Volksschulgesetzes, was folgt: *) Dem...
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Die preussische Volksschule, Gesetze und Verordnungen zusammengestellt und ...

Prussia (Germany), Egon von Bremen - 1905 - 800 Seiten
...die Witwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, vom 4. Dez. 1899 lGes.SS 587) „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags für den Umfang der Monarchie bis zum Erlaß eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen...
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Germany) - 1904 - 384 Seiten
...««7. (Nr. 10552.) Gesetz, betreffend da« Spiel in außerpreußischen Lotterien. Vom 29. August 1904. 38ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen )c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: § 1. Wer in außerpreußischen Lotterien,...
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