Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. Almanach - Seite 107von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881Vollansicht - Über dieses Buch
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1885 - 814 Seiten
...der Gentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...§.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfmden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1893 - 372 Seiten
...§.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfmden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete...Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben. §.6. Die Cenlraldirection... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1894 - 358 Seiten
...Gentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeiue Geschäftsleitung übertragen. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutlinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5. Die Gelehrten,... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1895 - 376 Seiten
...Gentraldirection wird von derselben der Vorsitz und. die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. §.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die...Gelehrte. §. 5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Gentraldirection angehören,... | |
| Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin - 1896 - 190 Seiten
...geeignet erachteter Personen, auf Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser ernannt. Der Vorsitzende mufs seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen und verliert...Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §4Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Central-Direction fest uml überträgt nach Gutfinden... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1899 - 488 Seiten
...meine Geschäftsleituug abertragen. §- 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen...Gelehrte. §. 5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören,... | |
| Adolf von Harnack - 1900 - 682 Seiten
...geeignet erachteter Personen, auf Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser ernannt. Der Vorsitzende mufs seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen und verliert...§ 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Central-Direction fest und ftberträgt nach Gutfiiulen einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1900 - 416 Seiten
...der Gentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die altgemeine Gesehäftsleitung übertragen. §.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die...Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1900 - 792 Seiten
...Centraldirection für geeignet erachteter Personen, auf Vorschlag des Bundesrathes vom Kaiser ernannt.*) Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. *) Erlasa vom 14. November 1887, während der Satz früher lautete: Einein Hitgliede der Centraldirection... | |
| Adolf von Harnack - 1900 - 678 Seiten
...geeignet erachteter Personen, auf Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser ernannt. Der Vorsitzende mufs seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen und verliert...Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. § 4Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Central-Direction fest und überträgt nach Gutfinden... | |
| |