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" so leben, regieren und es halten, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue". "
Karl V. und die deutschen Protestanten, 1545-1555 - Seite 7
von Wilhelm Maurenbrecher - 1865 - 530 Seiten
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Geschichte der Gegenreformation, Teil 3,Band 3

Gustav Droysen - 1893 - 576 Seiten
...genöthigt, daß in Sachen der Religion ein jeder Stand es bis zu einem allgemeinen Concil so halten solle, wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue. Damit war durch einen legislatorischen Act zum ersten Mal anerkannt, daß in Sachen der deutschen Kirche...
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Mecklenburg im Zeitalter der Reformation, 1503-1603

Heinrich Schnell - 1900 - 344 Seiten
...1526: Jeder Staud solle in Sachen, die das Wormser Edikt betreffen, so leben, regieren und es halten, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue. Diese Worte enthalten die gesetzliche Grundlage der Ausbildung der deutschen Landeskirchen, insofern...
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Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Band 19;Band 70

1901 - 346 Seiten
...daß jeder Stand in Sachen, die das Wormser Edikt betreffen, so leben, regieren und es halten solle, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue.") Nun war zwar das Wormser Edikt im Lande nicht veröffentlicht; dennoch aber gab der Herzog der neuen...
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Heinrich V, der Friedfertige: Herzog von Mecklenburg, 1503-1552

Heinrich Schnell - 1902 - 92 Seiten
...daß jeder Stand in Sachen, die das Wormfer Edikt betreffen, so leben, regieren und es halten solle, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue.") Nun war zwar das Wormser Edikt im Lande nicht veröffentlicht; dennoch aber gab der Herzog der neuen...
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Philipp Melanchthon: ein Lebensbild

Georg Ellinger - 1902 - 674 Seiten
...erhobene Antrag, jeder Stand solle in Sachen des Wormser Ediktes „fo leben, regieren und es halten, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue." Es war freilich auch diesmal nur ein Verlegenheitsausweg ; keineswegs sollte damit den einzelnen Ständen...
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Zwanzig Jahre schwarzburgische Reformationsgeschichte, 1521-1541: T. 1521-1531

G. Einicke - 1904 - 448 Seiten
...Rcichstagsabschied : Jeder Stand solle in Sachen, die das Wormser Edikt betreffen, so leben, regieren und es halten, wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue (tz 4) und zwar bis zu der allgemeinen und nationalen .ttirchenuersammlung. Die Bestimmung, welche...
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Quellen und Forschungen zur Geschichte des Augsburgischen ..., Band 1

Wilhelm Gussmann - 1911 - 990 Seiten
...Reichstagsabschied vom Jahre 1526 jedem Stande die Befugnis, sich in Sachen des Glaubens so zu verhalten, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue. Wenn darum der Rat zuerst für die reine evangelische Predigt Sorge trug, dann aber zur Tat weiter...
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Reformationsgeschichte Deutschlands bis 1555

Franz Lau, Ernst Bizer - 1969 - 190 Seiten
...war, vereinigten sich alle Stände dahin, jeder Reichsstand solle es bis zu einem Konzil so halten, „wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue". Natürlich bedeutete das keine förmliche Setzung eines „jus reformandi" der Reichsstände; aber...
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Gegenwärtige Abendmahlsordnung in der Evangelischen Kirche in Deutschland ...

Achim Krämer - 1973 - 274 Seiten
...dem Reichstag von Speyer im Jahre 1526 Sache des Landesfürsten in kirchlichen Dingen zu entscheiden, »wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue«. Dieses ius reformandi als Folge des Grundsatzes cuius regio, eius religio wurde im Jahre 1555 durch...
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Correspondance de Martin Bucer

Martin Bucer, Jean Rott, Reinhold Friedrich, Christian Krieger - 1979 - 492 Seiten
...Religion und des Wormser Edicts solle jeder Stand, bis zu einem Konzil so leben, regieren und es halten, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue. » 3« 20 février 1529. 37 angestellt = eingestellt, suspendu. 1 84 des 300 échevins votèrent pour...
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