Almanach, Band 34

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Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften, 1884
Vols. for 1854-19 include section: Die feierliche Jahressitzung (called Die feierliche Sitzung, 1854-1914; Die statutenmässige Jahressitzung, 1915-21; published also separately, 1848-99)
 

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Seite 78 - Nie war Natur und ihr lebendiges Fließen Auf Tag und Nacht und Stunden angewiesen. Sie bildet regelnd jegliche Gestalt, Und selbst im Großen ist es nicht Gewalt.
Seite 118 - ... Reisestipendium zu ertheilen, 4. die zur Ausführung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel zu gewähren. Dem freien Ermessen der Akademie bleibt überlassen, ob sie die ihr zur Verfügung gestellte Zinsenmasse zu einem und demselben Unternehmen oder zu verschiedenen Zwecken (Nr. l — 4) verwenden will. Auch die Zinsenmassen mehrerer Jahre können mit Einwilligung der betheiligten Akademien für ein und dasselbe Unternehmen bestimmt und verwendet werden. Ordentlichen...
Seite 108 - Akademie das Versprechen geleistet, für die getreuliche Verwaltung des Stiftungsvermögens und für die Erfüllung der Stiftung nach den vorstehenden Bestimmungen stets Sorge zu tragen. Urkund dessen ist dieser Stiftbrief in drei Exemplaren ausgefertigt, und eines derselben der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, das zweite derkais.
Seite 131 - ... Folge dessen veranstalteten Sammlungen haben bis zum 29. August 1879 den Betrag von 11.960 Mark ergeben. Es soll derselbe als Gründungscapital der Diez-Stiftung den Absichten der Geber gemäss nutzbar gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. 1. Der Zweck der Stiftung ist, wissenschaftliche Arbeiten aus dem Gebiete der romanischen Sprachwissenschaft oder der Geschichte der Literaturen der romanischen Völker zu fördern ohne Rücksicht auf...
Seite 138 - Auf Ihren Bericht vom 31. v. M. will Ich der in Berlin bestehenden „Diez-Stiftung" auf Grund des zurückerfolgenden Statuts vom 7. Juni 1880 die Rechte einer juristischen Person hiermit in Gnaden verleihen. Bad Gastein, den 6.
Seite 135 - Der Vorsitzende des Vorstandes hat ein Jahr vor dem Termin der Zuerkennung den sämmtlichen Mitgliedern des Vorstandes von der bevorstehenden Preisertheilung Anzeige zu machen und ein jedes aufzufordern, seine Vorschläge, betreffend die zu prämiirenden Werke, eventuell die Stellung von Preisaufgaben, bis zum nächsten 1.
Seite 92 - Nationalbank per 6000 fl. ö. W. angelegte Vermögen soll immerwährend der Förderung wissenschaftlicher Forschungen im Gebiete der Physik und Chemie gewidmet sein. §. 2. Zu diesem Zwecke soll vom 1. Jänner 1862 an nach jedesmaligem Ablaufe von drei Jahren der während dieser Zeit aufgelaufene Reinertrag des Stiftungscapitales zu einem Preise verwendet werden.
Seite 133 - Vorstande nicht mitgetheilt, so wird das bezeichnete Mitglied als solches angesehen, bis die betreffende Akademie dessen Ausscheiden anzeigt. Tritt, sei es durch Ablauf der Frist, auf welche ein Mitglied ernannt ist, sei es durch Rücktritt oder Tod, eine Vacanz ein, so benachrichtigt der Vorsitzende (s. §. 7) des Vorstandes davon möglichst bald die Akademie, welche das ausscheidende Mitglied ernannt hat, und diese theilt ihrerseits dem Vorsitzenden das Ergebnis der von ihr vorgenommenen Ersatzwahl...
Seite 106 - Ueber den inzwischen erfolgten Tod Grillparzer's nun habe ich als dessen Alleinerbin auf Grund des von den gedachten Herren ausgearbeiteten und in seinen statutarischen Bestimmungen von der hohen Stiftungsbehörde genehmigten Entwurfes den gegenwärtigen Stiftbrief mit nachfolgenden Bestimmungen zu errichten befunden. I. Die G rillpar z er- Stiftung hat die Aufgabe, zur Hebung der deutschen dramatischen Production durch Vertheilung von Preisen beizutragen.
Seite 116 - Curatorium zu bestimmende Berliner, Wiener oder Münchener Zeitung veröffentlicht wird. Der Vorsitzende repräsentirt die Stiftung in allen aussergerichtlichen Angelegenheiten. Die Zahlungs-Anweisungen an die Gasse der Stiftung bedürfen jedoch der Unterschrift des Vorsitzenden und zweier Mitglieder des Curatoriums.

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