| 1866 - 588 Seiten
...deutschen Wechselordnung, welcher so lautet: „Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dieß auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluß.^) 18) Die... | |
| Baden (Germany) - 1849 - 730 Seiten
...in besonderen Gesetzen bestimmt. Art. 3. Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpflichtetcn keinen Einfluß. Zweiter Abschnitt.... | |
| Prussia (Kingdom) - 1849 - 556 Seiten
...besonderen Gesetzen bestimmt. Artikel 3. Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluß. Zweiter Abschnitt.... | |
| 1856 - 408 Seiten
...Der Art. 3. der Wechsel-Ordnung bestimmt: Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeiten der übrigen Wechsel -Verpflichteten keinen Einfluß. , Aus dieser... | |
| Austria - 1856 - 374 Seiten
...überhaupt nicht stattfindet*). Art. 3. Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können , so hat dieß auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpstichteten keinen Einfluß. Zweiter... | |
| 1856 - 510 Seiten
...Der Art. 3. der Wechsel-Ordnung bestimmt: Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeiten der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluß. Aus dieser... | |
| 1875 - 974 Seiten
...selbständig zu dem Ganzen berechtigt ist. Selbst wenn sich unter den Wechselschuldnern Einer oder Einige befinden, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt...nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können und rücksichtlich welcher die Wechselverbindlichkeit nichtig ist, so hat dies auf die Verbindlichkeit... | |
| 1868 - 586 Seiten
...selbständig zu dem Ganzen berechtigt ist. Selbst wenn sich unter den Wechselschuldnern Einer oder Einige befinden, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt...nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können oder rücksichtlich welcher die Wechselverbindlichkeit nichtig ist , so hat dies auf die Verbindlichkeit... | |
| Anton Skřivan - 1872 - 352 Seiten
...Wechselverbindlichkeit mit seinem Vermögen. Art. 3. Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluss Stellt z. B.... | |
| Ludvig Mariboe Benjamin Aubert - 1882 - 538 Seiten
...Wechselverbindlichkeit mit seinem Vermögen'). 34). Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeit der dbrigen Wechselverpflichteten keinen Einflusz. Zweiter Abschnitt.... | |
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