| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1847 - 1342 Seiten
...§. 24 bündiger so ausgedrückt: „Ist in dem Indes» famcnt die Weiterbegebung verboten, so haben Diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossatars gelangt, gegen den Indossanten keinen Regreh. Dieser Satz kann wohl aus der Natur der Sache abgeleitet werden, und fehlt deßwcgen in dem... | |
| Franz Jakob Wigard - 1848 - 858 Seiten
...durch die Worte „nicht an Ordre," oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben Diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossatars gelangt, gegen den In» dossanten keinen Regreß. 8 !6, Wenn ein Wechsel indofsirt wild, nachdem die für die Protesterhebung... | |
| Baden (Germany) - 1849 - 730 Seiten
...Weitelbegebung durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des...Indossatars gelangt, gegen den Indossanten keinen Regreß. ,--. Art. 16. Wenn ein Wechsel indossirt wird, nachdem die für die Protesterhebung Mangels Zahlung... | |
| Prussia (Kingdom) - 1849 - 556 Seiten
...Weiterbegebung durch die Worte „nicht an Order" oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossatars gelangt, gegen dm Indossanten keinen Regreß. Artikel 16. Wenn ein Wechsel indossirt wird, nachdem die für die Protesterhebung... | |
| Austria - 1856 - 374 Seiten
...Weiterbegcbung durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des...Indossatars gelangt, gegen den Indossanten keinen Regreß. Art. 16. Wenn ein Wechsel indossiit wird, nachdem die für die Protesterhebung Mangels Zahlung bestimmte... | |
| Johannes Emil Kuntze - 1862 - 352 Seiten
...Weiterbcgebung durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben Diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des...Indossatars gelangt, gegen den Indossanten keinen Regreß. Alt. 16. Wenn ein Wechsel indossirt wird , nachdem die für die Protesteihebung Mangels Zahlung bestimmte... | |
| Anton Skřivan - 1872 - 352 Seiten
...Weiterbegebung durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben Diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossatars gelangt, gegen den Indossanten h einen Regress. Der Schluss dieses Artikels ist dahin zu deuten: „gegen den Indossanten, in dessen... | |
| István Apáthy - 1874 - 168 Seiten
...Weiterbegebung durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Ansdruck verboten, so haben diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossatars gelangt, gegen den Indossanten keinen Regress. Svéd vtrsz: §. 16. Enthalt eine Übertragung das ausdrfickliche Verbot, den Wechsel weiterzu... | |
| Alsace-Lorraine (Germany) - 1874 - 1062 Seiten
...durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Aus» druck verboten, so haben diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossatars gelangt, gegen den Indossanten leinen Re> «res;. Art. IS. Wenn ein Wechfel indossirt wird, nachdem die für die Protesterhebung Mangels... | |
| Switzerland - 1877 - 420 Seiten
...Weiterbegebung durch die Worte «nicht an Ordre» oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruk verboten, so haben diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des...Indossatars gelangt, gegen den Indossanten keinen Regreß. Art, 783. Wenn ein Wechsel indossirt wird, nachdem die für die Protesterhebung Mangels Zahlung bestimmte... | |
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