Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen, Band 23Gustav von Schmoller Duncker & Humblot, 1905 |
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Seite 7
... Hauskomtur ( vicecommendator ) zur Seite gestellt . Er hatte für die Durchführung der Ver- waltungsmafsregeln im einzelnen zu sorgen . Hatte z . B. der Grofskomtur das Schiffs- und Getreidewesen im allgemeinen zu überwachen , so fiel ...
... Hauskomtur ( vicecommendator ) zur Seite gestellt . Er hatte für die Durchführung der Ver- waltungsmafsregeln im einzelnen zu sorgen . Hatte z . B. der Grofskomtur das Schiffs- und Getreidewesen im allgemeinen zu überwachen , so fiel ...
Seite 17
... Hauskomtur von Königsberg 250 m . , dem Spittelmeister oder eventuell einem andern Beamten des Hauses 20 m . aus- zuzahlen 2 , er erhält die 1800 m . , die der Grofsschäffer gibt in alle amptes huser " 3 und die Summen für ...
... Hauskomtur von Königsberg 250 m . , dem Spittelmeister oder eventuell einem andern Beamten des Hauses 20 m . aus- zuzahlen 2 , er erhält die 1800 m . , die der Grofsschäffer gibt in alle amptes huser " 3 und die Summen für ...
Seite 18
... Hauskomtur von Elbing geht der Rekognitionszins der Stadt . Toeppen , Elb . Ant . I , 66 f . Der Hauskomtur von ... Haus- komtur noch 50 Scheffel Erbsen zu bezahlen . 125 , 1–4 . Der Hauskomtur von Danzig legt für den Marschall 24 m ...
... Hauskomtur von Elbing geht der Rekognitionszins der Stadt . Toeppen , Elb . Ant . I , 66 f . Der Hauskomtur von ... Haus- komtur noch 50 Scheffel Erbsen zu bezahlen . 125 , 1–4 . Der Hauskomtur von Danzig legt für den Marschall 24 m ...
Seite 19
... Komtur , sondern von dem Hauskomtur zu Labiau erhoben . Und aus der Komturei Rhein , deren Komture seit 1393 erwähnt werden , flofs der Zins nicht in deren Kasse , sondern nach Balga und Branden- burg 10 Eigenartig war die Stellung der ...
... Komtur , sondern von dem Hauskomtur zu Labiau erhoben . Und aus der Komturei Rhein , deren Komture seit 1393 erwähnt werden , flofs der Zins nicht in deren Kasse , sondern nach Balga und Branden- burg 10 Eigenartig war die Stellung der ...
Seite 21
... Hauskomturs von Thorn und von je 4 Ordens- und Thorner Ratsherren aus . Vgl . ferner Voigt , cod . V no . 127 ( 1402 ) , VI no . 120 ( 1402 ) . HR . V no . 534 § 7 . 4 Bereits aus den Gesetzen Werners von Orseln ( 1324-1330 ) er- hellt ...
... Hauskomturs von Thorn und von je 4 Ordens- und Thorner Ratsherren aus . Vgl . ferner Voigt , cod . V no . 127 ( 1402 ) , VI no . 120 ( 1402 ) . HR . V no . 534 § 7 . 4 Bereits aus den Gesetzen Werners von Orseln ( 1324-1330 ) er- hellt ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 9 - England,) or for any other persons whatsoever united or to be united in covenants or partnership, exceeding the number of six persons, in that part of Great Britain called England, to borrow, owe, or take up any sum or sums of money on their Bills or Notes payable at demand, or at any less time than six months from the borrowing thereof.
Seite 128 - Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten beteiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner Regierung befähigt werden.
Seite 33 - ... any body politic or corporate whatsoever created or to be created, or for any other persons whatsoever united or to be united in covenants or partnership exceeding the number of six persons in that part of Great Britain called England, to borrow, owe, or take up any sum or sums of money on their bills or notes payable on demand or at any less time than six months from the borrowing thereof...
Seite 134 - Arbeitsverhältnisses übergeben worden sind, 4. über Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter Nr. I bis 3 bezeichneten Gegenstände betreffen, sowie wegen gesetzwidriger oder unrichtiger Eintragungen in Arbeitsbücher, Zeugnisse, Lohnbücher, Arbeitszettel, Lohnzahlungsbücher, Krankenkassenbücher oder Quittungskarten der Invalidenversicherung, 5.
Seite 126 - Formen für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen, „in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten beteiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern und mit den Organen der Regierung befähigt werden.
Seite 9 - Parliament, or restraining other persons from banking during the continuance of the said privilege granted to the governor and company of the Bank of England, as before recited ; — it is hereby further enacted and declared by. the authority aforesaid, that it is the true intent and meaning of...
Seite 148 - Handlungsgehilfen in getrennter Wahlhandlung bestellt. Die Wahl ist unmittelbar und geheim; 4. das Verfahren ist ein beschleunigtes, einfaches, mit geringen Kosten verknüpftes; 5. den Gerichten sind die Streitigkeiten aus dem kaufmännischen Dienstvertrag zu überweisen; (i. die Berufung gegen Urteile ist nur zulässig, wenn der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 100 Mk. übersteigt8.
Seite 134 - Fälle ausschlössen, nur dann rechtswirksam sein sollten, wenn nach dem Schiedsvertrage bei der Entscheidung von Streitigkeiten Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl unter einem Vorsitzenden mitwirkten, der selbst weder Arbeitgeber noch Arbeiter war2. Dann wurde der Kreis der wahlberechtigten Personen erweitert, indem man — ein Entgegenkommen gegenüber dem sozialdemokratischen Antrag — die Forderung, dafs die Wähler seit mindestens einem Jahr in dem Bezirk des Gewerbegerichts Wohnung oder...
Seite 111 - die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen , wonach zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Prinzipalen einerseits und Handlungsgehilfen und -Lehrlingen andererseits kaufmännische Schiedsgerichte errichtet werden".
Seite 9 - Banking, and also in regard to the erecting any other Bank or Banks by Parliament, or restraining other persons from Banking during the continuance of the said privilege...