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Tabelle H. Angehörige aufserhalb des Berufes ihres Familienhauptes als erwerbstätig gezählt. (Nach Tab. G und Ga, soweit nicht anderes angemerkt, Zahlen in Tausend.) Beide Geschlechter, Männer.

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III. Angehörige der 3337 Gew. ab 4)-Familien.

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IV. Angehörige der 3779 Gew. c)-Familien.

A ab

Gew. ab

F

+188

188

Sa

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Erläuterungen zu den Tabellen A bis H.

Tabelle A (1882).

1) Sp. 2. Bezeichnung genau nach St." mit im Text gegebenen Änderungen. Sp. 3. Sinngemäfs nach „St."

2) Aufser Landwirtschaft i. e. S.: Forstwirtschaft, Tierzucht, Gärtnerei, Fischerei.

3) Industrie, Bergbau, Bauwesen.

4) Auch Gastwirtschaft, Versicherungswesen.

5) Staats-, Gemeinde (exkl. Betriebs-Verwaltungen) -Kirchendienst, Gelehrte, Ärzte, Krankenpflegepersonal, Schriftsteller.

6) Z. 11 ist die Bezeichnung F 1. 3. 8. gewählt, weil die Zahlen in den Spalten 74, 76 und 77 dieser entsprechen, aus demselben Grunde steht Z. 29 F 2. 4 bis 7. Es bedeuten F 1 Rentner etc., F 3 Studierende etc., F 8 Ohne Berufsangabe. F 2 Von Unterstützung Lebende, F 4, 5, 6, 7 Insassen von 4. Invaliden-Häusern, 5. Armen-Häusern, 6. Siechen- und IrrenHäusern, 7. Straf- etc. Anstalten.

7) D (Z. 26) zerfällt in die Berufsarten: D 1 Häusliche Dienende, die nicht im Hause der Herrschaft wohnen, D 2 Lohnarbeiter wechselnder Art.

8) I. Sp. 4 bis 12. IV. Sp. 31 bis 39. V. Sp. 40 bis 48. nach St." Üb. 2 S. 86-165.

9) II. Sp. 13 bis 30 nach St." Üb. 3 S. 166 bis 212.

10) II., III. und VIII. Sp. 69 und 69 a, XIII. Sp. 92 c und e. Ewuf. und Witwen sind in „St." summarisch für Z. 5 und 23 (Baafr), für Z. 15 bis 18 (Aalc1,2(1, 2) T) und Z. 14 und 19 (AaT+1c8) angegeben. Für die einzelnen Zeilen 14 bis 19 ermittelten wir die Ewuf., indem wir die Prozentsätze der Summen ger Ewuf. von den Ewt. auch den einzelnen Bestandteilen zudrunde legten, für Z. 23 Bafr, indem wir den Prozentsatz von Z. 24 Bc auch für Bafr annahmen. Dadurch sind die betreffenden Zahlen auch für Ba bestimmt.

11) VI. VII. Die Richtigkeit unserer Schätzung unterliegt einer Kontrolle dadurch, dafs die Summe Verh. M. (ewt. + ewuf.), die sich aus unsern erstmals berechneten Zahlen ergibt, also die Forschungen XXIII 1 (106). Claassen.

10

Summen IV + VI Z. 33 nirgends gröfser sein dürfen als die in St." angegebene durch Zählung ermittelte Summe aller verheirateten Männer ohne Unterschied des Berufs (denn diese Summe ist = Ewt. + Ewuf. + Ewlf). Dies ist aber bezüglich der 60-70 jährigen und der 70 und mehrjährigen der Fall. Die erstmals berechneten Zahlen ergeben:

Z. 33. Verheiratete Männer.

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Summa soll sein max. 837953 nach Zählung.

Differenz min. 2 929.

70 und mehrjährige.

Sp. 55 ewuf.

172017 berechnet,

dazu Sp. 37 ewt.

Summa

Summa soll sein max.

154058 gezählt.

326 075 gezählt.

264 122 nach Zählung. Differenz min. 61 953.

Um diese Differenzen mindestens sind Sp. 54 und 55 zu hoch geschätzt. Wir nehmen nun an, dafs in diesen Altersklassen der Ehemänner die Ewlf. = 0 sind, so dafs unsere Schätzung um nichts mehr zu hoch ist als obige Differenzen. Diese sind daher von den Zahlen Sp. 54 und 55 prozentuell gleichmäfsig in Abzug gebracht und die demnach um 2,19 resp. 36,02 % verminderten Zahlen von Sp. 54 resp. 55 finden sich in Sp. 54 a resp. 55 a. Die Verheirateten neigen demnach in geringerem Grade zur Aufgabe des Erwerbs als die Unverheirateten. Denn bei den Selbständigen (Oberklasse) handelt es sich bei der angeblichen Erwerbsunfähigkeit vielfach um freiwillige Aufgabe des Erwerbs tatsächlich aus Erwerbsmüdigkeit, wenn auch angeblich aus Erwerbsunfähigkeit. Da demnach die Differenzen 2929 und 61 953 wohl mehr auf die Oberklasse zurückzuführen sind, hätten sie vielleicht besser allein von dieser in Abzug gebracht werden sollen, wie dies mit den analogen Differenzen in Tab. B geschehen ist. Ausserdem sind in VI. und VII. folgende Fehler enthalten, die aber noch weit von den Grenzen der Genauigkeit der Schätzung entfernt liegen und deren Korrektur daher unterlassen wurde. Es müsste heifsen in Sp. 50: etc. statt — (richtig), 50 Z. 1: 34 (342), Z. 14: 4 (144); 51 Z. 14: 521 (621); 53 Z. 23: 1224 (1203), Z. 25: 2341 (2453), Z. 26: 1657 (1716); 54 Z. 14: 6255 (7404); 55 Z. 1: 82527 (82954), Z. 14: 7178 (10111), Z. 23: 3153 (3196); 63 Z. 14: 1282 (978); 64 Z. 6: 271 (246), Z. 14: 4311 (2930), Z. 23: 1805 (1830). Demgemäfs würden sich auch Z. 54 a und 55 a und die Summen entsprechend ändern.

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12) 18) VI. und VII. VI. Sp. 56 und 57 sowie VII. Sp. 65 und 66 sind durch Addition der Sp. 49 bis 53, 54 a und 55 a resp. 58 bis 64 nicht durch Benutzung der Zahlen III. Sp. 29 und 30 entstanden. Letztere stehen nur zur Orientierung über den Gesamtumfang der Erwerbsunfähigkeit da.

14) VIII. Sp. 69 a bis d nach „St." Üb. 4 S. 198-212. Sp. 69 a bis d sind nur hinzugesetzt, um zu zeigen, dafs die Witwen tatsächlich in ihrer grofsen Mehrzahl sozial dem Beruf des Ehemannes angehören. Es ist die Frage, inwieweit etwa die Witwen der Ehemänner aus der Oberklasse unter den Beruf ihres Mannes herabgesunken sind. Von den erwerbslosen Witwen mufs dies ohne weiteres verneint werden. Von diesen ist anzunehmen, dass sie da Armenunterstützung in diesem Umfange nicht anzunehmen ist indirekt durch den früheren Beruf ihres Mannes (Vermögen) ernährt werden oder durch seinen Erben. Die im Beruf des Mannes erwerbstätigen Witwen aber müssen grofsenteils Witwen oder Ehemänner dieses Berufs sein, da ein Übergang der Witwen aus dem abhängigen Beruf in den höheren in grofsem Mafse nicht stattgefunden haben kann.

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15) Sp. 69 d.

Aus Erläuterung 14 ergibt sich, dafs die Witwen nach dem Beruf des Ehemannes ungefähr mit der Summe Sp. 69b69c zusammenfallen.

16) Sp. 71 und 72 berechnen sich wie folgt:

с

Gesamtbevölkerung,

a = Zahl der Häupter vollständiger Familien,

b

Zahl der Häupter halbverwaister Familien, x = Durchschnittszahl der Mitglieder der a-Familien, Durchschnittszahl der Mitglieder der b-Familien.

y

x mufs im Durchschnitt um 1 gröfser sein als y.
Daraus ergeben sich ax + by = C

X

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7 758 184 Tab. A Z. 33 Sp. 67,

2 618 159 Tab. A Z. 33 Sp. 70,

45 222 113 laut Zählung „St." A Üb. 1 A bis H Sa.

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17) Sp. 74 St." Üb. 1 S. 2 bis 85 Sp. 9.

18) Sp. 76 nach „St.“ Üb. 1 Sp. 7 resp. 18. Sp. 77 nach „St.“ Üb. Î Sp. 7-5 resp. 18-14 S. 4 bis 85. Z. 30 „St.“ Üb. 2 Sp. 3 S. 164.

19) In „St." Üb. 4 Sp. 9 S. 198 sind die Witwen für F mit Sa. 10 089 angegeben. Man sollte nun annehmen, dafs dies die Witwen aller ewl. Männer im Sinne von „St.“ seien. Offenbar haben aber die Befragten den vormaligen Beruf des letztver

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storbenen Ehemannes" in für unsere Zwecke günstigem Sinne verstanden, d. h. es sind als Witwen Erwerbsloser nur die Witwen genannt worden, deren Ehemänner überhaupt nie oder auch als Ewf. keinen oder einen unbekannten Beruf hatten. Denn die Zahl der 10089 steht in keinem möglichen, sondern in einem zu kleinen Verhältnis zu der Zahl aller verheirateten erwerbsunfähigen Männer, die (Z. 33 Sp. 57) 330 324 beträgt. Und diese Ewuf. sind nur ein Teil aller Ewl. Und doch müfsten gerade die Ewuf. als vorwiegend ältere Jahrgänge rel. viel Witwen hervorbringen. Setzen wir dagegen die 10 089 Witwen im Verhältnis zu den ewlf. verh. Männern, so erhalten wir den durchaus wahrscheinlichen Prozentsatz von 22,52%. Auch konnte die Frage nach dem Beruf des letzten Ehemannes kaum anders verstanden werden, als sie offenbar verstanden worden ist.

20) Z. 33 Sp. 11 excl. 58 ewuf. M., deren vormaliger Beruf „F" war.

21) Über Sp. 92 bis 92 h vgl. Tab. A a.

22) Sp. 92b. Die in Tab. A a gefundene Gesamtzahl erwerbsunfähiger als Angehörige gezählter Männer von 153 000 ist prozentuell auf die Selbständigen exkl. F (Z. 11) verteilt.

28) Sp. 92 c nach St. Üb. 3 Sp. 11 S. 166-197.

24) Sp. 92 Z. 11. Nach Sp. 87 Z. 11 gibt es 190 850 ewlf. Familienhäupter. Wir nehmen für diese durchschnittlich 2 Angehörige an. Daraus ergibt sich die Zahl von 381 700. Es gab Angehörige von F Personen 756 496 (St. Üb. 1 Sp. 6 S. 6) von ewlf. Familienhptn. 381 700 nach obigem.

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Rest 374 796.

Dieser Rest kann aber nur aus Angehörigen von Ewuf, bestehen,
da jugendliche ewlf. Personen Angehörige kaum haben. Die
nicht als Angehörige gezählten 401 074 Ewuf. (Sp. 92 f. Z. 33)
sind nun grofsenteils Familienhäupter. Darnach kämen auf die
ewuf. Familienhäupter durchschnittlich ca. 1 Angehöriger, also 1/2
soviel als auf die ewlf. Diese Relationen 1:2 und 1:1 dürften
aber sehr wahrscheinlich sein. Denn Ewuf. werden erheblich
weniger Angehörige haben als Ewlf. Die Gesamtzahl der auf
beide (Ewlf. und Ewuf.) zusammen fallenden Angehörigen ist jeden-
falls durch die Zählung gegeben. Darnach liegen die Fehler-
möglichkeiten für die Zahlen 381 700 und 374 796 innerhalb
enger Grenzen.
Die Zahl 374 796 ist in Sp. 92g prozentuell
auf die einzelnen Zeilen von Sp. 92f verteilt.

25) Sp. 92 St. Üb. 1 Sp. 6 resp. 15. S. 4 bis 85.
26) Sp. 92 e St. vgl. Erl. 23.

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27) Z. 11 Sp. 93, 94. Sp. 94 Sp. 92 +92 h + Sp. 87, weil in dieser Kategorie die erwerbslosen Familienhäupter in Sp. 92 noch nicht enthalten sind.

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28) Der Ausdruck angehörige" ist hier im Sinne des Amtes zu verstehen, es sind (mit Ausnahme von Z. 11 vgl. Erl. 27) auch die erwerbslosen Familienhäupter in Sp. 92 enthalten.

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