Die behördenorganisation kaiser Ferdinands I.: das vorbild der verwaltungsorganisation in den deutschen territorien. Ein beitrag zur geschichte des verwaltungsrechts. Nach archivalischen quellen

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Gerold, 1887 - 266 Seiten
 

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Beliebte Passagen

Seite 175 - ... aus zuefallenden Verhinderung nit bei der hand wäre, so sollen gedacht unser hofcamerräthe sovil an inen ist, bedacht sein den abgang von ändern orten darauf zu anticipiern und aufzubringen, bis das gelt zu entrichtung obgemelts unsers hofstats von unsern landschaften gefalt und eingebracht, damit also jeder zeit unsere räthe, diener und hofgesind sovil müglich bezahlt, gebraucht und dest pessere gehorsam und manzucht an sollichem unserm hof erhalten werden möge.
Seite 158 - Rechtsgrund derselben. ,Als solcher sollte er an unsrer statt 3 und von unsern wegen in allen unser Sachen, Klagen, Sprüchen und Forderungen, die wir haben oder gewinnen werden, es berühre unsere Obrigkeiten...
Seite 63 - Behördcwesens im Staatsleben dauernd eingeführt, deren Grundformen sich trotz aller Veränderungen im Einzelnen bis in unsere Zeit erhalten haben. Die ersten Jahre nach dem Tode Maximilians waren angefüllt von der Gährung der ständischen Bewegung über das Regiment in Niederösterreich. Ferdinand wandte daher, nachdem er die Zügel der Regierung in den österreichischen Erblanden ergriffen hatte, seine Sorgfalt der Organisation der niederösterreichischen Regierung zu, welche unter der Bezeichnung...
Seite 195 - Was aber für gross sachen, die bei unsern camern in landen auf unsern bevelch beratschlagt und bei uns beschlossen werden, vor uns fürkomen oder so wir sonst jemands nach zeitigem rathe und gnuegsamer erkondigung ambter pflegen oder dergleichen bewilligen, so...
Seite 167 - ... gleichermassen erhalten und der notturft nach mit noch mer ansehenlichen erbarn frommen geschickten und gelerten personen aus dem reich und unsern nider- und...
Seite 175 - Und nachdem wir uns aus der notturft jetzo dahin begeben, das auf einkomen unserer exempt ämbter und andere gefell, so im sibenden jar gefallen, anticipiert und gelt aufbracht werden soll, so sein wir verner dahin gnediglich entschlossen, das wir nit allain wie obsteet in dem sechsten und sibenden jar, sonder hinfuro desselben unsers camerguets gnediglich verschonen und darein on merklich und trefflich ursachen oder zuefallundt kriegsleuff, darzue wir doch nit ursach geben, nit greiffen und so aber...
Seite 169 - ... der gemainen justici und parteiensachen täglich (man halt rat oder nit) zusamen körnen und ain zeitlich vleissigs nachgedenken haben allkunftig hoch, schwär und gehaimbsachen und geverlichaiten nach gelegenhait der furvallenden leuff und zeit zubewegen, namblich wie und was mit frembden potentaten zu practiciern, wie frembden practiken zefurkomen, auch wie beschwerlich zeruttungen und zuefall abzelainen seien und gemainlich alles das embsiglich zubetrachten, das zuerhaltung und fridlicher...
Seite 169 - ... verfasst und vor weitrer vertigung in nachstvolgendem hofrathe oder zum wenigisten unserm hofmarschalk in gegenwurtigkait zwaier oder dreier hofräthe, so bei selbigem rathschlag gewesen, abzehören furgebracht werden. Gleichergestalt sollen unsere secretarien ir jedes copeien und minuten in allen ansehenlichen sachen, so zeitlicher vorbetrachtung bedurfen, vor und ehe si mundiert werden, abhören lassen.
Seite 118 - Grundsatz ganz allgemein aus : ,so sollen sachen, die etwas gross und schwär auch je zwifeltig, also daz zum tail unser regierung und handhabung der land und daneben desselben volziehung betrifft oder sonst inen von uns bevolhen ist, so sollen unser regiment und camerrat als von beden tauen unsere diener getreulich und vleissig, wie wir uns des ungezweifelt versehen, darin handlen'.
Seite 187 - ... dann solliches zeitlich unser camer derselben ort berichten, damit zu dem gemachten vorrat an wein, traid und fuetter, durch si die verrer notturft zu unser hofhaltung als visch, fleisch, gewürz und dergleichen in rechten und leidlichen kauf bestelt werden mag. Von vereerungen, die k. Mt. beschechen an silber, flaisch, wein, fisch und fueter. So uns dann an unserm hin und wider raisen verehrungen an silbergeschier, wein, fleisch, fuetter und dergleichen beschiecht, wellen wir die angezaigten...

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