Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen, Band 30

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Aus der Kaiserlich-königlichen Hof- und Staatsdruckerei, 1864
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 136 - Ambl zu ferttigen was aber mehrer oder höhere Summa antreffen wurde, die sollen sy biss auf vnnser ferer Verordnung der Hoff Camer antzaigen, die werden solches bey vnnss verer erledigen vnnd dieselben nach gelegenhaidt verordnen. Damit dan sy vnnser Khriegsräth in allen sachen, sonnderlich jeczo im anfanng desto bessere bericht empfangen vnd waz die mehrern aussgaben belanget ohne sonnder Ir bemühung bey vnnser Hoff Camer anbracht vnd richtig gemacht werden, wellen wür Ihnen ainen auss vnnsern...
Seite 308 - Gegen die Fasten wurde vernommen, dass der Markgraf Heinrich ron Istrien den Fürsten (Bernhard) von Körnten angreifen wolle. Als der Fürst Leopold von Österreich dieses vernahm , sprach er : Das gestatte ich nicht, sondern ich will es versühnen und in Kurzem einen Tag machen.
Seite 308 - Ausser diesen Fürsten, Grafen und Freien kamen auch sehr viele Dienstmannen aus den edelsten Geschlechtern. An den ersten zehn Tagen wurde tyostirt, di es versuchten je zwei Ritter im Einzelkampfe ihre Kraft und Geschicklichkeit, indem sie zu ROSS mit eingelegten Speeren gegen einander rannten. Ulrich von Liehtenstein, mit Anmerkungen von Theodor v.
Seite 150 - Expeditor forderlich einschreiben und in den einschlüsssakh zeitlich legen, damit unsere, noch der Parthey Sachen mangel halben der einschliss nit gehindert werden, Er soll auch in seinen einschreiben...
Seite 246 - Getreuen betreffenden Theil, und den Schluss heraus, und zwar wörtlich nach dem von Richter mitgetheilten Texte: „Nos Wodalricus , filius quondam item Wodalricus (i) marchionis et Adeletta jugales, que professi sumus ex natione nostra vivere Baioariorum . . . donamus et offerimus in eadem sancte aquilejensis ecclesie pro anime nostre mercedis i sunt ex integris cunctis casis, castris et capellis et monasteriis et villis seu servis et ancillis et omnibus rebus juris nostris i habere et tenere visi...
Seite 147 - Werkhon noch Wortten treiben, noch ainich Rumor gegeneinander anfahen, oder verursachen, alles bei verlierung des Diensts, oder Vermeidung anderer unserer Straff. Sonder wan ainer, ob dem ändern beschwur hette, dieselb sein beschwär, Erstlich den Secretarien, wo aber solche Irrung durch Sy nit hingeleget...
Seite 241 - Bischof Ellenhard von Freising über ihre Zehentrechte in Kärnten abschlössen, kommt auch folgende Bestimmung vor, welche ich wörtlich nach Freiherrn v.
Seite 187 - Herbarius, der 1368 gekauft war, beginnend mit den Worten: „Rogatu plurimorum inopum". Auf Fol. 17 beginnen Abbildungen von Pflanzen, mit lateinischer und deutscher Benennung; mit rother Farbe ist auch die böhmische dazu geschrieben. Zuerst Absintheum, Wermut, Pelyniek; zuletzt Fol. CL. Vsnea Maisz , Aichen moste , Dubowy mech. Einer böhmisch-deutschen Grammatik , gedruckt in der Alten Stadt Prag bey Georg Melantrich von Auentin , Leta MDLXXVII. 8. CLI Bl. fehlen die ersten 8 Blätter. Dann noch...
Seite 147 - Registrator, Expeditor, und andere Cannzley Persohnen, sollen alle tag am Werchtag von St. Georgen Tag biss Michaelis des Morgens umb Sechs Uhr oder bald darnach, und von Michaelis biss wider Georgen, umb Siben Uhr vormittag biss auf zehne, oder so lang es Unser Notturfft erfordert, unnd nachmittag allweg es sey an feyr: oder...
Seite 148 - Und sich khainer auf den ändern verlassen , noch des ändern unfleis, wo der an ainem oder mehr erschin, Auch zu unfleiss, und nachlissigkeit bewegen lassen.

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