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" Ausnahmen bestimmen die §§ 72 und 73; 3) Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer; 4) die richterlichen Beamten, zu denen jedoch die technischen Mitglieder der Handels-, Gewerbe- und ähnlicher Gerichte nicht zu zählen sind ; 5) die Beamten der... "
Bericht der vom Wiener Gemeinderathe eingesetzten Commission zur Revision ... - Seite 367
von Vienna (Austria) - 1868
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Gesetz-sammlung für die preussischen verwaltungs-beamten: Eine ...

Prussia (Germany) - 1855 - 592 Seiten
...Gemeindebeamten; die Ausnahmen bestimmen §§. 72. und 73.; 3) Geistliche, Kirchendiener und Glementarlehrer; 4) die richterlichen Beamten, zu denen jedoch die technischen Mitglieder der Handels-, Gewerbe und ähnlicher Gerichte nicht zu zählen find; 5) die Beamten der Staatsanwaltschaft; 6) die Polizeibeamten,...
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Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten: nebst den ergänzenden ...

Hugo Rehbein, Otto Ludwig Karl Reincke - 1889 - 880 Seiten
...Mitglieder des Magistrats und alle besoldeten Gemeindebeamten; die Ausnahmen bestimmen §§.72. und 73.; 3. Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer;...technischen Mitglieder der Handels-, Gewerbe- und ähnlicher Gerichte nicht zu zählen sind; 5. die Beamten der Staatsanwaltschaft; 6. die Polizeibeamten....
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Ausgewählte Urkunden zur brandenburg-preussischen Verfassungs- und ...

Wilhelm Altmann - 1897 - 332 Seiten
...Mitglieder des Magistrats und alle besoldeten Gemeindebeamten; die Ausnahmen bestimmen die §§ 72 und 73; 3) Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer;...technischen Mitglieder der Handels-, Gewerbe- und ähnlicher Gerichte nicht zu zählen sind ; 5) die Beamten der Staatsanwaltschaft; 6) die Polizeibeamten....
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Grundriss der geschichte des preussischen volksschulwesens: für seminaristen ...

Karl Müller - 1910 - 428 Seiten
...über die Städte und Gemeinden ausgeübt wirb, 2. Magistratsmitglieder und besoldete Gemeindebeamte, 3. Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer,...technischen Mitglieder der Handels-, Gewerbe- und ähnlicher Gerichte nicht zu zählen sind, 5. die Beamten der Staatsanwaltschaft, 6. die Polizeibeamten,...
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