| August Bessel, Eduard Kühlwetter - 1855 - 520 Seiten
...Vertretung nicht werde zugelassen werden. §. 38. Bei der Entscheidung hat die Disciplinarbehörde, ohne an positive Beweisregeln gebunden zu sein, nach...Inbegriffe der Verhandlungen und Beweise geschöpften Ueherzeugung zu beurtheilen, in wie weit die Anschuldigung für begründet zu erachten. Die Entscheidung... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 592 Seiten
...der Entscheidung hat die Disziplinarbehörde , ohne an positiv« Bewei«reg«ln gebunden zn sei», nach ihrer freien, aus dem ganzen Inbegriffe der Verhandlungen und Beweise geschöpften Neberzeugung zu beurtheilen, ^n wieweit die Anschuldigung für begründ«t zu erachten, ^ - ^ , ' Die... | |
| Karl Adolf Schmid - 1860 - 976 Seiten
...Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten §, 33 vor: „Bei der Entscheidung hat die Discipliuarbehörde, ohne an positive Beweisregeln gebunden zu sein, nach...Verhandlungen und Beweise geschöpften Ueberzeugung zu beurtheilcn, inwieweit die Anfchuldigung für begründet zu erachten." Ein Disciplinaruerfahren ist... | |
| Karl Wilhelm Ernst Heimbach - 1861 - 508 Seiten
...Vorfitzenden und dem Protocollführer zu unterzeichnen. Bei der Entscheidung hat die erkennende Behorde, ohne an positive Beweisregeln gebunden zu sein, nach...freien, aus dem ganzen Inbegriffe der Verhandlungen und der Beweise geschöpften Ueberzeugtmg zu beurtheilen, inwieweit die Anschuldigung für begründet zu... | |
| Ludwig Wiese - 1864 - 770 Seiten
...zugelassen werden. §. 38. Bei der Entscheidung hat die Disciplinarbehörde, ohne an positive Beweisregrln gebunden zu sein, nach ihrer freien, aus dem ganzen...Beweise geschöpften Ueberzeugung zu beurtheilen, inwieweit die Anschuldigung für begründet zu erachten. Die Entscheidung kann auch auf eine blofse... | |
| Ludwig Adolf Wiese - 1864 - 782 Seiten
...Bei der Entscheidung hat die Disciplinarbehörde, ohne an positive Beweisrrgeln gebunden zu «ein, nach ihrer freien, aus dem ganzen Inbegriffe der Verhandlungen und Beweise geschöpften l.'cber/eugung zu brurlheilen , inwieweit die Anschuldigung für begründet zu erachten. Die Entscheidung... | |
| Ludwig Adolf Wiese - 1864 - 764 Seiten
...werden. §. 38. Bei der Entscheidung hat die Disciplinarbehörde, ohne an positive Beweisrejeb fbunden zu sein, nach ihrer freien, aus dem ganzen Inbegriffe der Verhandlungen und Be«> geschöpften Ueberzeugung zu beurlheilen, inwieweit die Anschuldigung für begründet zu enfbten.... | |
| F. C. Oppenhoff - 1865 - 590 Seiten
...Entscheidungen das Disciplinar< gericht, ohne an positive Beweisregeln gebunden zu sein, nach seiner freien, aus dem ganzen Inbegriffe der Verhandlungen und Beweise geschöpften Ueberzeugung zu be> urtheilen hat, inwiefern die Anschuldigung für begründet zu achten sei. Dieser Grundsatz gilt... | |
| Prussia (Germany), Ludwig Adolf Wiese - 1867 - 892 Seiten
...Vertretung nicht werde zugelassen werden. §. 38. Bei der Entscheidung hat die Disciplinarbehörde, ohne an positive Beweisregeln gebunden zu sein, nach ihrer freien, aus dem ganzen Inbeirif der Verhandlungen und Beweise geschöpften Ueberzeugung zu beurtheilen, inwieweit die Anschuldigung... | |
| Hannover (Germany), Adolf Ebert - 1873 - 348 Seiten
...verspäteten Vorbringen eine schuldbare Verzögerung nicht zur Last fällt. s 54. Die Deputation hat nach ihrer freien, aus dem ganzen Inbegriffe der Verhandlungen und Beweise geschöpften Ueberzeugung zu beschließen. Insofern nicht etwa eine Ergänzung der Instruction be< schlössen wird, kann ihre Entscheidung... | |
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