Zeitschrift für das Berg-, Hütten und Salinenwesen im preussischen Staate, Band 1

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W. Hertz, 1854
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 15 - Bergwerke für den ganzen Umfang der Monarchie mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landesteile...
Seite 211 - Ueber die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches die Namen der Anwesenden und die wesentlichen Momente der Verhandlung enthalten muss. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet.
Seite 213 - Rechtskraft desjenigen Urtheils höherer Instanz , durch welches der angeschuldigte Beamte zu einer anderen Strafe als der bezeichneten verurtheilt wird. Lautet das rechtskräftige Urtheil auf Freiheitsstrafe, so dauert die Suspension bis das Urtheil vollstreckt ist. Wird die Vollstreckung des Urtheils, ohne Schuld des Verurtheilten, aufgehalten oder unterbrochen, so tritt für die Zeit des Aufenthaltes oder der Unterbrechung eine Gehalteverkürzung (§. 51.) nicht ein.
Seite 211 - Anschuldigungspunkte vorgeladen und, wenn er erscheint, gehört; es werden die Zeugen eidlich vernommen und die zur Aufklärung der Sache dienenden sonstigen Beweise herbeigeschafft.
Seite 51 - Januar 1854 an gegenseitige Verkehrs-Erleichterungen auf Grundlage des freien Eingangs roher Natur-Erzeugnisse und des gegen ermässigte Zollsätze zu gestattenden Eingangs gewerblicher Erzeugnisse ihrer Länder eintreten lassen. Demgemäss sind sie schon jetzt übereingekommen, dass von den in der Anlage I.
Seite 209 - Nmtsverhältniß bereits aufgehört hat und daher auf Dienstentlassung nicht mehr zu erkennen ist. Gehört der Angeschuldigte zu den Beamten, welche einen Anspruch auf Pension haben, und lassen besondere Umstände eine mildere...
Seite 211 - Vertretung nicht werde zugelassen werden. §. 38. Bei der Entscheidung hat die Disziplinarbehörde, ohne an positive Beweisregeln gebunden zu sein, nach ihrer freien, aus dem ganzen Inbegriffe der Verhandlungen und Beweise geschöpften Ueberzeugung zu beurtheilen, in wieweit die Anschuldigung für begründet zu erachten.
Seite 51 - Theil behandelt werden. Jede dritten Staaten in diesen Beziehungen eingeräumte Begünstigung ist daher ohne Gegenleistung dem ändern vertragenden Theile gleichzeitig einzuräumen.
Seite 28 - Finanzmimster und der Minister für Handel ,' Gewerbe und' öffentliche Arbeiten beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schloss Babelsberg, den 20.
Seite 211 - Fällen enthält der Angeschuldigte Ausfertigung des darauf bezüglichen , mit Gründen zu unterstützenden Beschlusses. §. 34. Wird das Verfahren nicht eingestellt, so wird nach Eingang einer von dem Beamten der Staatsanwaltschaft anzufertigenden Anschuldigungsschrift der Angeschuldigte unter abschriftlicher Mittheilung dieser Anschuldigungsschrift zu einer, von dem Vorsitzenden der Disziplinarbehörde zu bestimmenden Sitzung zur mündlichen Verhandlung vorgeladen.

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