Oesterreichische Zeitschrift für Berg - und Hüttenwesen, Band 7

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1859
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 155 - Um eine gute dauerhafte Löthung des Aluminiums zu bewerkstelligen , bedarf man zweier Gattungen Lothe , eine weichere und eine härtere. Die erstere dient zur Appretur der zusammenzulöthcndcn Metallstücke oder Flächen , die zweite , stärkere zur eigentlichen Löthung.
Seite 243 - Lichtenfels: Versuch über die natürliche und politische Geschichte der böhmischen und mährischen Bergwerke.
Seite 245 - Wasser in einem Filtrirbottich ausgelaugt, der Rückstand aber, welcher das sämmtliche Uran nebst Erden und anderen Metallen enthält (je nach der Beschaffenheit und Reinheit des Erzes mehr oder weniger Eisen, Nickel, Kobalt, Silber, Kupfer und Wismuth), wird, nach geschehener Verdünnung...
Seite 11 - Verurtheilenden oder seiner Angehörigen zum empfindlichen Abbruche gereichen oder ihn an der Erfüllung der aus der strafbaren Handlung entspringenden Entschädigung hindern würde, ist sie in Arrest — von einem Tage für je fünf Gulden — umzuwandeln.
Seite 6 - Protokoll aufzunehmen. 24. — Der Verletzte ist berechtigt, noch vor der Entscheidung über seine Beschwerde die Beschlagnahme oder sonstige Verwahrung der...
Seite 245 - Potascho und Kalisalpeter zu rösten, nach erfolgter Auslaugung der fremden Kalisalze und Auflösung des uranhaltigen Rückstandes mittelst Schwefelsäure und allenfalls mit etwas Salpetersäure eine kohlensaure Uranoxyd - Kalilösung mit Hülfe von Potasche darzustellen und das Gelb durch Aetzkali herauszufällen.
Seite 156 - Handgriff besteht darin, das obige Flussmittel nicht, wie es gewöhnlich beim Löthen anderer Metalle üblich ist, auf die zu löthenden Flächen aufzutragen, sondern, man darf das Loth selbst nur in das Flussmittel eintauchen. Das in...
Seite 156 - Aluminium verfertigt sein , weil sich das Loth an erstere ankleben würde, was bei den Löthkolben aus Aluminium nicht der Fall ist. Um den Fluss und die Adhärenz des Lothes auf dem Aluminium zu erleichtern, war es wesentlich, ein geeignetes Flussmittel zu finden.
Seite 11 - Bei einem Rückfalle kann die Strafe verdoppelt werden. Bei einem neuerlichen Rückfalle ist wider den Schuldigen nebst der Geldstrafe auch eine Arreststrafe von einer Woche bis zu drei Monaten zu verhangen.
Seite 5 - Nachbildung hört desshalb nicht auf eine verbotene zu sein, weil bloss die Dimensionen oder die Farben des Musters verändert wurden. 14. — Ist der Eingriff wissentlich begangen worden, so ist gegen den Schuldigen nebst der dagegen etwa auch nach dem allgemeinen Strafgesetze eintretenden Bestrafung eine Geldbusse von 25-500 fl.

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