| 1869 - 1342 Seiten
...die Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen wird. Weiter spricht derselbe Artikel aus: „für den Religionsunterricht in den Schulen ist...Kirche oder Religionsgesellschaft Sorge zu tragen, was jeden gerechten Anspruch der Kirche sicherstellt;" ferner sichert der Artikel 17 den Grundsatz... | |
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1849 - 872 Seiten
...an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hierzu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche...Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung. Der Religionsunterricht in den Volksschulen wird von der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft... | |
| 1849 - 422 Seiten
...an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hierzu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche...Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung. Art. 4. Für allgemeine Volksbildung soll durch öffentliche Anstalten, und zwar in den Landestheilen,... | |
| 1850 - 1004 Seiten
...Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu eiiheilen, ist jeder Staatsbürger berechtiget, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise...Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung." Der 5. 13 trägt dem Ministcrrathe auf, die zur Durchführung dieser Bestimmungen bis zu dem Zustandekommen... | |
| Josef von Hauer - 1851 - 372 Seiten
...Erziehungs-Anstalten zu gründen, und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtiget, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise...Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung." §. 4. „Für allgemeine Volksbildung soll durch öffentliche Anstalten gesorgt werden. Der Religionsunterricht... | |
| Karol Kuzmány - 1856 - 482 Seiten
...an solchen Unterricht zu ertheilen ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hierzu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche...Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung. §. 4. Für allgemeine Volksbildung soll durch öffentliche Anstalten, und zwar in den Landestheilen... | |
| Gustav Porubszky - 1867 - 582 Seiten
...an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hierzu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche...Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung. K. Patent vom 4. März 1849. §. 3. RGB Nr. 151. 4. Es steht den Evangelischen beider Bekenntnisse... | |
| Richard Dove - 1870 - 992 Seiten
...halten wir uns gegenwärtig den 17. Art. des Staatsgrundgesezes v. 21. Dec. 1867., RG.B. nro. 142.: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist „frei. Unterrichts-...zu tragen. Dem Staate „steht rücksichtlich des gesammten Unterrichts- und Er„ziehungswesena das Recht der obersten Leitung und Auf„sicht zu."... | |
| 1872 - 744 Seiten
...au solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hierzu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche...Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung. |: §. 4. Für allgemeine Volksbildung soll durch öffentliche Anstalten und zwar in den Landestheilen,... | |
| Austria, Leo Geller - 1882 - 934 Seiten
...häusliche Religionsübung gestattet, insoferne dieselbe weder rechtswidrig, noch sittenverletzend ist. 17. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Unterrichts-...Sorge zu tragen. Dem Staate steht rücksichtlich des gesammten Unterrichts- und Erziehungswesens das Recht der obersten Leitung und Aufsicht zu. 18. Es... | |
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