| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...Stiftung werden nur die Zinsen de Kapitalvermögens verwendet. IV. Vorstand der Stiftung. § 5. Der Vorstand der Stiftung wird gebildet aus sieben Personen,...Wissenschaften zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwei ak ordentliche Mitglieder derselben angehören und eines aus der Zahl der Gelehrten eines Landes romanischer... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1915 - 546 Seiten
...Wissenschaften in Berlin, je eine von der kaiserl Akademie der Wissenschaften in Wien und von der I Accademia de' Lincei in Rom ernannt werden. Von den durch die königliche Akademie der Wi Schäften zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwi ordentliche Mitglieder derselben angehören... | |
| Gustav Gröber - 1880 - 660 Seiten
...von welchen tünf durch die Königl. Akademie der Wissenschaften in Berlin, je eine von der Kaiser!. Akademie der Wissenschaften in Wien und von der Reale...de' Lincei in Rom ernannt werden. Von den durch die Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwei als ordentliche .Mitglieder... | |
| Gustav Gröber - 1880 - 680 Seiten
...von welchen Jünf durch die Königl. Akademie der Wissenschaften in Berlin , je eine von der Kaiser!. Akademie der Wissenschaften in Wien und von der Reale...de' Lincei in Rom ernannt werden. Von den durch die Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwei als ordentliche Mitglieder... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - 556 Seiten
...Stiftung werden nur die Zinsen des Gapitalvermögens verwendet. IV. Vorstand der Stiftung. §. 5. Der Vorstand der Stiftung wird gebildet aus sieben Personen,...werden. Von den durch die königliche Akademie der Wissenschatten zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwei als ordentliche Mitglieder derselben angehören... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1882 - 328 Seiten
...Stiftung werden nur die Zinsen des Gapitalvermögens verwendet. IV. Vorstand der Stiftung. §. 5. Der Vorstand der Stiftung wird gebildet aus sieben Personen,...Reale Accademia de' Lincei in Rom ernannt werden. ihrem Ermessen entweder allgemein oder für den einzelnen Fall fest. Wird eine Zeitgrenze dem Vorstande... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1883 - 540 Seiten
...Stiftung werden nur die Zinsen des Gapitalvermögens verwendet. IV. Vorstand der Stiftung. §. 5. Der Vorstand der Stiftung wird gebildet aus sieben Personen,...Wissenschaften zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwei aisordentliche Mitglieder derselben angehören und eines ausder Zahl der Gelehrten eines Landes romanischer... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1883 - 290 Seiten
...Stiftung werden nur die Zinsen des Gapitalvermögens verwendet. IV. Vorstand der Stiftung. §. 5. Der Vorstand der Stiftung wird gebildet aus sieben Personen, von welchen fünf durch die konigliche Akademie der Wissenschaften in Berlin, je eine von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1885 - 814 Seiten
...Stiftung werden nur die Zinsen des Gapitalvermögens verwendet. IV. Vorstand der Stiftung. §. 5. Der Vorstand der Stiftung wird gebildet aus sieben Personen,...Wissenschaften zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwei aisordentliche Mitglieder derselben angehören und eines aus der Zahl der Gelehrten eines Landes romanischer... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1890 - 268 Seiten
...Stiftung werden nur die Zinsen de; Gapitalvermögens verwendet. IV. Vorstand der Stiftung. §. 5. Der Vorstand der Stiftung wird gebildet aus sieben Personen,...Akademie der Wissenschaften in Berlin, je eine von der kaiserliches Akademie der Wissenschaften in Wien und von der Reale Accademia de' Lincei in Rom ernannt... | |
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