Almanach der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das Jahr ..., Band 31

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Aus der k.k. Hof- und Staatsdruckerei, 1881
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 74 - Nie war Natur und ihr lebendiges Fließen Auf Tag und Nacht und Stunden angewiesen. Sie bildet regelnd jegliche Gestalt, Und selbst im Großen ist es nicht Gewalt.
Seite 73 - Vor dem festgesetzten Termin, dem 31. December 1852, war eine Abhandlung eingelaufen, mit dem Motto : „Kannst's im Grossen nicht vollbringen. Musst's im Kleinen Du beginnen", welcher die Akademie in ihrer Gesammtsitzung am 25. Mai 1853 den Preis von 200 Stück kk Münzducaten zuerkannte. In der feierlichen Sitzung am 30. Mai 1853 wurde der versiegelte Zettel, welcher den Namen des Verfassers enthielt, eröffnet und als Verfasser bekannt gegeben: Jacob Schabus, Lehrer der Physik an der kk Realschule...
Seite 115 - Curatorium treffen lassen, welche die Veröffentlichung des Reiseberichtes möglichst sichern. §. 20. Entscheidet sich die Akademie dafür, die Zinsenmasse ganz oder zum Theile einem Rechtsgelehrten zur Ausführung einer bestimmten wissenschaftlichen Arbeit zu gewähren (§. 16, Nr. 4), so ist sie verpflichtet, über den Plan der Arbeit vom Verfasser eine Vorlage zu erfordern, von dem Fortgange des Unternehmens sich in Kenntniss zu erhalten und die Veröffentlichung des Resultates der Forschungen...
Seite 102 - Währung in Silber für das relativ beste deutsche dramatische Werk (ohne Unterschied der Gattung) zu verleihen, welches im Laufe des letzten Trienniums auf einer namhaften deutschen Bühne zur Aufführung gelangt und nicht schon von anderer Seite durch einen Preis ausgezeichnet worden ist.
Seite 111 - Guratorium hat die Befugniss, einen Syndicus aus seiner Mitte zu wählen und diesem General- und Specialvollmacht cum facultate substituendi zu ertheilen, auch für einzelne Rechtsgeschäfte oder Processe Jemand, sei derselbe Mitglied des Guratoriums oder nicht, unter Beilegung sämmtlicher Rechte, welche dem Vertreter einer abwesenden Partei zustehen, zu bevollmächtigen.
Seite 129 - Vorstande nicht mitgetheilt, so wird das bezeichnete Mitglied als solches angesehen, bis die betreffende Akademie dessen Ausscheiden anzeigt. Tritt, sei es durch Ablauf der Frist, auf welche ein Mitglied ernannt ist, sei es durch Rücktritt oder Tod, eine Vacanz ein, so benachrichtigt der Vorsitzende (s. §. 7) des Vorstandes davon möglichst bald die Akademie, welche das ausscheidende Mitglied ernannt hat, und diese theilt ihrerseits dem Vorsitzenden das Ergebnis der von ihr vorgenommenen Ersatzwahl...
Seite 132 - Ist auf diesem Wege eine Majorität nicht herbeigeführt worden, so beruft der Vorsitzende die in Berlin domicilirten Mitglieder des Vorstandes zusammen, und es wird durch mündliche Abstimmung entweder für einen der Vorschläge entschieden, für welche eine gleiche Zahl von Stimmen abgegeben war, oder beschlossen, für dieses Mal von der Vergebung des fälligen Betrages abzusehen und denselben zum Capital zu schlagen.
Seite 89 - Betracht zu ziehen, wenn sie von dem Autor noch vor Beginn dieses Jahres der kaiserlichen Akademie zur Berücksichtigung bei der Preiszuerkennung überreicht worden sind. Arbeiten von wirklichen Mitgliedern der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien oder von Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Gommission dürfen nicht berücksichtigt werden.
Seite 131 - Januar dem Vorsitzenden einzureichen. Jedes Mitglied kann mehrere Werke, resp. mehrere Preisaufgaben in Vorschlag bringen. Concurrenzfähig sind nur Schriften, die in lateinischer oder in französischer oder in italienischer oder in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sind, und deren erste Veröffentlichung nicht früher als höchstens vier Jahre vor dem der Preisertheilung vorangehenden 1.
Seite 130 - •folgt die Abstimmung durch schriftliche Stimmabgabe in der Weise, dass auch die nicht in Berlin domicilirten Mitglieder des Vorstandes sich an derselben betheiligen können. Es wird dabei für die Giltigkeit des Beschlusses erfordert, dass die Frage sämmtlichen Mitgliedern des Vorstandes vorgelegt worden sei, und mindestens drei innerhalb der entweder in diesem Statute vorgeschriebenen oder in der Anfrage bezeichneten Frist ihre Stimmen abgegeben haben. Minder wichtige Entscheidungen können...

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