Staatswirtschaft oder systematische Abhandlung aller Oekonomischen un Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden: Welcher die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermogens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift. Dl.2, Band 2Verlegts Bernhard Christoph Breitkopf, 1758 - 744 Seiten |
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Abgaben Abtheilung Accise allemal Ansehung Anstalten Aufwande des Staats Ausgaben außerordentlichen baar Bedienten bereiteste Vermögen Bergregal Bergwerke Beschaffenheit besonders bestimmet bloß Caffen Cameral Cameralisten Cameralwesen Cammer Cammergüter chen Commercien dabey darinnen darzu dergleichen dern diejenigen dieſe Domainen drey eben einerley eingeführet Einkünfte des Staats Einrichtung Endzweck entweder erforderlichen erfordert ersten Etat find Gebrauch gebrauchet gehöret Geld gemachet gemäß gemeiniglich genugsam gesammten Geschäffte Gewerbe Gewerbesteuern gewiß Gleichwie Glückseligkeit großen Grund Güter hierinnen iſt jährlich Kosten Kriegesheer Landes Landesherr laſſen läßt lich Maaßregeln machen machet mithin Münzen Münzregal muß müſſen Nachtheil Nahrungsstandes nöthig nothwendig Nußen obersten Gewalt ordentlichen Postregal Preiß Recht Regalien Regenten Reichsstände Sache Scheidemünze ſelbſt seyn ſich ſie ſind soll ſondern Steuern Summe Theil thun Tontinen unsere Unterschleif Unterthanen Vermehrung Vermögen des Staats vernünftigen verschiedenen Verwaltung viel vornehmlich Vortheil Waaren weiß wenig Wesen wichtige Wirthschaft wohl Wohlfahrt des Staats Zölle Zollregal zweyte