Gemeinde-Angelegenheiten beachrfinken, jedoch mit der Verbindlichkeit für die Gemeinden und deren Vorstände, der vorgesetzten landesfürstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten die durch allgemeine oder besondere Anordnungen bestimmte... Oesterreich's neugestaltung, 1848-1858 - Seite 31von Karl von Czörnig - 1858 - 728 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| Friedrich Wilhelm Otto Ludwig freiherr von Reden - 1853 - 1034 Seiten
...mit der Verbindlichkeit für die Gemeinden und deren Vorstände, der vorgesetzten landesfiirstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten die...genommene Mitwirkung zu leisten. Auch in den eigenen Gemeinde - Angelegenheiten sollen wichtigere, In den Gemeinde-Ordnungen näher zu bestimmende Akte... | |
| Austria. Statistische Zentralkommission - 1855 - 632 Seiten
...vorgesetzten landesfürstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten die durch allgemeine und besondere Anordnungen bestimmte und in Anspruch genommene...der landesfürstlichen Behörden vorbehalten werden. Für das lombardisch - venetianische Königreich wurde die Wirksamkeit des General - Gouverneurs beibehalten.... | |
| Ludwig Ritter von Heufler - 1856 - 938 Seiten
...mit der Verbindlichkeit für die Gemeinden nnd deren Vorstände, der vorgesetzten landcsfiirsllichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten, die...genommene Mitwirkung zu leisten. Auch in den eigenen Gemeinde - Angelegenheiten sollen wichtigere, in den Gemeinde- Ordnungen näher zu bestimmende Akte... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - 1856 - 304 Seiten
...vorgesetzten landesfürstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten die durch allgemeine und besondere Anordnungen bestimmte und in Anspruch genommene...Gemeinde-Angelegenheiten sollen wichtigere, in den Gemeinde Ordnungen näher zu bestimmende Aete und Beschlüsse der Gemeinden der Prüfung und Bestätigung... | |
| Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 Seiten
...mit der Verbindlichkeit für die Gemeinden und deren Vorstände, der vorgesetzten landesfürstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten die...wichtigere, in den Gemeinde-Ordnungen näher zu bestimmende Acle und Beschlüsse der Gemeinden der Prüfung und Bestätigung der landesfürstlichen Behörden vorbehalten... | |
| Vienna (Austria) - 1868 - 548 Seiten
...landessürstlichen Behörde in allen össentlichen Angelegenheiten die durch allgemeine oder besondere Anorduungen bestimmte und in Anspruch genommene Mitwirkung zu...Gemeindeangelegenheiten sollen wichtigere, in den Gemeindeorduungen näher zu bestimmende Aete und Beschlüsse der Gemeinben der Prüsung und Bestätigung... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 784 Seiten
...zu leisten. Auch in den eigenen Gemeindeangelegenheiten sollen wichtigere, in den Gemeinbeorbnungen näher zu bestimmende Acte und Beschlüsse der Gemeinden...landesfürstlichen Behörden vorbehalten werden. 14. Die Öffentlichkeit der Gemeindeverhandlungen, mitAusnahme besonderer feierlicher Acte, ist abzustellen,... | |
| Ludwig Gumplowicz - 1891 - 680 Seiten
...Ernennung seitens der Regierung unterliegen; endlich sollten auch in den eigenen Gemeindeangelegen« heilen wichtigere, in den Gemeindeordnungen näher zu bestimmende...der landesfürstlichen Behörden vorbehalten werden. Von Bezirks- und Kreisgemeinden geschieht in diesen „Grundsätzen" keine Erwähnung. Für die Landgemeinden... | |
| Verein für Socialpolitik - 1906 - 1156 Seiten
...mit der Verbindlichkeit für die Gemeinden und deren Vorstände, der vorgesetzten landesfürstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten, die...wichtigere, in den Gemeindeordnungen näher zu bestimmende Akte und Beschlüsse der Gemeinden der Prüfung und Bestätigung der landesfürstlichen Behörden vorbehalten... | |
| Edmund Bernatzik - 1906 - 794 Seiten
...mit der Verbindlichkeit für die Gemeinde und deren Vorstände, der vorgesetzten landesfürstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten die...genommene Mitwirkung zu leisten. Auch in den eigenen Gemcindeangclegenheiten sollen wichtigere, in den Gemcindeordnungen näher zu bestimmende Akte und... | |
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