| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...Beabsichtigt die Akademie ein bereits vollendetes Werk zu prämiieren (§ 16, Nr. 1), so hat dieselbe innerhalb eines Jahres, von dem Zeitpunkte an gerechnet,...wo ihr die Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, diese Prämiierung auszusprechen und dem Kuratorium unter Übersendung des Werkes sowie des die Prämiierung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1915 - 546 Seiten
...ganzen Prämie für ein Werk, welches i Manuskripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlichung ■s Werkes durch den Druck erfolgen. § 18. Stellt die Akademie eine Preisaufgabe (§ 16, r. 2), so veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dem jitpunkte an gerechnet, wo ihr die Zinsenmasse... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - 556 Seiten
...Prämiirung ausgeschlossen. Die Auszahlung der ganzen Prämie für ein Werk, welches im Manuscripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlichung des...so veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dein Zeitpunkte, an gerechnet, wo ihr die Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, in ihren Organen... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 Seiten
...auszuschreiben. §. 19. Bewilligt die Akademie ein Reisestipendium (§.16, Nr. 3), so wird dieser Beschluss innerhalb eines Jahres, von dem Zeitpunkte an gerechnet,...wo ihr die Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, spätestens am nachfolgenden 21. Februar oder in der demnächst folgenden Gesammtsitzung verkündet,... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1884 - 256 Seiten
...Prämiirung ausgeschlossen. Die Auszahlung der ganzen Prämie für ein Werk, welches im Manuscripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlichung des...den Zeitpunkt der Ablieferung der Arbeiten, setzt auch das Curatorium hiervon inKenntniss. An dem auf diesen Zeitpunkt der Ablieferung zunächst folgenden... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1884 - 276 Seiten
...Prämiirung ausgeschlossen. Die Auszahlung der ganzen Prämie für ein Werk, welches im Manuscripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlichung des...erfolgen. §. 18. Stellt die Akademie eine Preisaufgabe (§. IG, Nr. 2), so veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dem Zeitpunkte an gerechnet, wo... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1885 - 814 Seiten
...Prämiirung ausgeschlossen. Die Auszahlung der ganzen Prämie für ein Werk, welches im Manuscripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlichung des...und in den ihr geeignet erscheinenden öffentlichen Rlättern das Thema, die Bedingungen der Goncurrenz und den Zeitpunkt der Ablieferung der Arbeiten,... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1888 - 544 Seiten
...der ganzen Prämie für ein Werk, welch im Manuscripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlicht» des Werkes durch den Druck erfolgen. §. 18. Stellt die Akademie eine Preisaufgabe (§. ll Nr. 2), so veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dei Zeitpunkte an gerechnet, wo... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1890 - 268 Seiten
...der ganzen Prämie für ein Werk, welche im Manuscripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlichun des Werkes durch den Druck erfolgen. §. 18. Stellt die Akademie eine Preisaufgabe (§. lf Nr. 2), so veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dei Zeitpunkte an gerechnet, wo... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1894 - 358 Seiten
...Prämiirung ausgeschlossen. Die Auszahlung der ganzen Prämie für ein Werk, welches im Manuscripte vorliegt, darf erst nach der Veröffentlichung des...veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dem Zeilpunkte an gerechnet, wo ihr die Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, in ihren Organen und in... | |
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