| Prussia (Kingdom) - 1849 - 556 Seiten
...beabsichtigte Weg anzugeben. Gewöhnliche Leichenbegängnisse, sowie Züge der Hochzeitsuersammlungen, wo diese hergebracht sind, kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, wenn sie in der hergebrachten Art statt finden, bedürfen einer vorgängigen Genebmigung und selbst einer Anzeige... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 592 Seiten
...ist der beabsichtigte Weg anzugeben. Gewöhnliche Leichenbegängnisse, so wie Züge der Hochzeit« -Versammlungen, wo diese hergebracht sind, kirchliche...Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, wenn sie in der hergebrachten Art statt finde», bedürfen einer »orgängigen Genehmigung und selbst einer Anzeige... | |
| Dr. Richard Dove - 1863 - 996 Seiten
...1868. im Archiv für Preuss. Strafrecht, Bd. 7. S. 90. 91.), sowie Züge der Hochzeitsversammlungen, wo diese hergebracht sind , kirchliche Prozessionen , Wallfahrten und Bittgänge, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden. Es wird also Hinsichts der Züge der Hochzeitsversammlnngea jene... | |
| Adolf Beier - 1902 - 604 Seiten
...beabsichtigte Weg anzugeben. Gewöhnliche Leichenbegängniffe, sowie Züge der Hochzeitsversammlungen, wo diese hergebracht sind, kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden, bedürfen einer vorgängigen Genehmigung und selbst einer Anzeige... | |
| Erich Wulffen - 1905 - 786 Seiten
...beabsichtigte Weg anzugeben. Gewöhnliche Leichenbegängnisse, sowie Züge der Hochzeitsversammlungcn , wo diese hergebracht sind, kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden, bedürfen einer vorgängigcn Genehmigung und selbst einer Anzeige... | |
| Münster (Germany : Regierungsbezirk) - 1908 - 1300 Seiten
...beabsichtigte Weg anzugeben. Gewöhnliche Leichenbegängnisse, sowie Züge der Hochzeits-Versammlungen, wo diese hergebracht sind, kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden, bedürfen einer vorgängigen Genehmigung und selbst einer Anzeige... | |
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