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Vogt der Neumark 223/224 Anm. 294, 31-37. 563, 23-564, 1. 565, 29-32.

Pfleger von Bütow: aufser seinen Baurechnungen 326, 21-33.

Fischmeister von Scharfau z. B. 41, 32-42, 2. 70, 16—20. 84, 7-32. 107, 19–22. 127, 5—15. 253, 10—18. Hauskomtur von Danzig z. B. 49, 28-30. 61,9-15. 102, 30-33. 107, 1-6. 125, 14-17. 142, 7-19. 249, 24-250, 5. 387, 7-14. 422, 39-423, 2.

Hauskomtur von Elbing 173, 37-174, 4. 189, 37-190, 3. 228, 25-30. 266, 32-35. 381, 29-38. 503, 14-34.

Hauskomtur von Königsberg z. B. 116, 12—118, 23. 28-32. 137, 3-5. 174, 13-175, 39. 246, 36-248, 19. 389, 21-390, 12. 41-391, 19. 442, 1-445, 39. 581, 6-583, 4. Hauskomtur von Marienburg z. B. 21, 35-22, 15. 126, 37-127, 3. 168, 35-169, 14. 248, 20-41. 339, 24-35. 399, 33-400, 23. 488, 22-33.

Hauskomtur von Ragnit 276, 37-277,5. 291,9-11. 347, 3-21. 453, 26-28. 457, 30-32.

Hauskomtur von Thorn 55, 40-56, 2. 66,31-38. 61, 6-9. 164, 33-165, 6. 9-21. 196, 17-28. 264, 33-265, 9. 595, 28-598, 12.

Grofsschäffer von Marienburg z. B. 52, 28-53, 5. 103, 34-104, 9. 150, 4-8. 340, 32-35. 349, 23-29. 391, 33-394, 34. 492, 4-494, 32. 541, 36–542, 38.

Lieger des Grofsschäffers 108, 30-36. 266, 19—25, 310, 31-311, 2. 347, 30-348, 3. 350, 29-36.

Pfundmeister in Danzig 292, 5-11. 41-293, 3.

295, 30-34. 296, 1-7. 310, 26-30. 298, 21-26.

Münzmeister von Thorn 235, 34-36. 285, 31-38. 316, 30-317, 4. 368, 20-40. 378, 8-21. 389, 8-17. 526, 4-15. 532, 5-7. 566, 39-41. 568, 24-29.

Weniger häufig finden wir Rechnungen vom Vogt von Roggenhausen 11, 1–39. 139, 39–41. 41–140, 5. 7—9. 262, 24-26, von den Pflegern von Rastenburg 141, 37-142, 1 und von Mösland 139, 33-36. 211, 18-33. 334, 21-40. 413, 11-20. 449, 13-17.

Dazu treten mit dauerndem Auftrag, also in einer Art Beamtenstellung:

Samuel von Thorn (am Salzwerk) 110, 10-24. 187, 13-17. 236, 9—11. 17—20;

der Pfarrer von Danzig 1403 und 1404 Gesandter 241, 1-243, 7. 319, 21-29.

Ferner aus dem Hofstaat des Hochmeisters:

die Kompane 162, 11-14. 274, 33-275, 13. 399, 4-27. 459, 30-33 (rechenschaft!). 489, 37-491, 26. 498, 12-500, 9. 507, 21-509, 34. 594, 29-32 (zedel!);

Tymo der Kämmerer 8, 37-38. 19, 17-20, 22. 52, 3-4. 88, 14-23. 100, 11-13. 179, 21-180, 10. 202, 4—33. 236, 25-237, 30. 243, 9-244, 15. 253, 35-254, 23. 277, 19-31. 398, 23-25.

Es ist eine Art Nebenkasse, die sie führen. Für bestimmte Zwecke, den Unterhalt des Hofstaates auf Umzügen und Reysen z. B., werden ihnen vom Trefsler gröfsere Bauschsummen ausgehändigt, über deren Verwendung im einzelnen sie dann Rechenschaft legen. Auch sie haben in diesem Falle Kasse und Beamtenqualität. Hier ist auch anzureihen

der Kaplan des Hochmeisters 15, 36-38. 62, 18-63, 12. 342, 29-34. Danach wohl auch Rechnung anzunehmen bei 97, 1-10. 311, 41-312, 6 und 155, 1-5.

Rechnung führen dagegen nicht die Hausbeamten, weil sie keine eigne Kasse haben (s. im Text p. 69), und Bürger des Ordensstaates, die mit dem Trefsler Handelsgeschäfte haben und dabei ganz in derselben Weise herangezogen werden wie die Beamten des Ordensstaates, d. h. sie kaufen aus eignen Mitteln an und erhalten vom Trefsler ihre Auslagen wieder. Z. B.

Gottschalk Hitfeld 456, 19-20. 514, 23-29. Konrad Letzkau, Bürgermeister von Danzig, 422, 24-25. 425, 29-31. 449, 6-10. 521, 20-23.

Johann von Thorn, Bürgermeister von Elbing, 235, 2-5. 343, 26-32. 344, 2-6. 349, 20-23. 352, 34-38 386, 14-16. 422, 11-15. 521, 34-36. 4-8. 588, 12-17. 456, 27-30. 35-38. 475, 30-35. 520, 31-33.

Aber derselbe Johann von Thorn reicht Rechnungen ein wie die Beamten, sobald er die Funktionen eines solchen ausübt. So bei der gotländer Reyse 1404. Da ein grofser Teil der Beamten sich in Gotland aufhält, so mufs der Trefsler Ersatz heranziehen. Darunter auch den Johann von Thorn, 295, 19-26. 34-37. Ebenso, als im selben Jahr der Versuch gemacht wird, ihm die Verwaltung einer Münzstätte in Elbing zu übertragen. Auch hier reicht er Rechnung ein, 319, 35-320, 3. Aber in diesen Fällen fungiert er tatsächlich als Beamter, und nichts spricht gerade deutlicher für den engen Zusammenhang zwischen Beamtentum und Rechnungsführung als das Rechnungswesen Joh. von Thorn.

XIV.

Die Darlehen des Trefslers an die Bewohner des flachen Landes (zum Text p. 120 Anm. 8).

Ich gebe hier ein Verzeichnis der an preufsische Landadlige gewährten Darlehen und versuche, soweit möglich, die Standeszugehörigkeit der Empfänger zu bestimmen. Es er

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halten: 200 m. die Kinder von Clement (12, 25-27). Clement, Geb. Rheden, war ein feodum, von Dusburg schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts als Burg eines feodalis bezeichnet. 1409 nennt das Trefslerbuch einen Bernhard von Clement unter den Kölmern, denen der Orden vor schaden steet" (569, 32). Solche feodales waren Grundbesitzer mit kulmischem Recht, mit Grund- und Gerichtsherrlichkeit, die Reiterdienst zu leisten und Rekognitionszins zu entrichten hatten. (von Brünn eck, I, 42/43 und 46.) Das Gut gehörte zu den angesehensten des Kulmerlandes. Weber, Preufsen

p. 419 Anm. 5. Ebenso viel erhalten Clauko von Alden (463, 1-4) nebst seinen Söhnen und seinem Schwiegersohn. Vgl. auch Weber a. a. O. unter C; Trefslerbuch 346, 14-15 (man steht ihm für Schaden). Desgl. die Brüder von Sclozaw, Geb. Birgelau, 463, 4-6. Einer davon erhält Schadenersatz für die Reyse 569, 41. Endlich erhalten 200 m. auch die Kinder des her Nikolaus von Slomowo (463, 17-22). Kölmische Grundbesitzer s. Weber p. 399 mit Anm. 7. Trefslerbuch 218, 13-15. 346, 23-24.

100 m. erhalten: her Niclus von Slomowo (99, 36-38), her Peter von Baysen (147, 9-13). Er gehörte zu den gröfsten Grundbesitzern des Kulmerlandes. Weber p. 301 ff. und p. 474, jedenfalls auch zu den kulmischen feodales. Ebendahin Matthias von Czadil (463, 6-7), Inhaber des feodum Salno, Roggenhausen. Trefslerbuch 346, 15. 570, 15. Weber p. 416. Ebenso Hannus von Ofen, Inhaber des feodum Ofen, Geb. Strasburg (463, 8-11), Nikolaus von Borau (526, 40-41. Kölmer 218, 21. 569, 34-35).

50 m. her Sander von Kleschkau, Geb. Dirschau (99, 30-33). her Kunz von Plenchaw (464, 2-3. Kölmer 570, 10-11.

30 m. Wischke vom Buchwalde (12, 29-33. Kölmer 218, 9-10).

20 m. her Austin von Ziegenberg (463, 40-41. Identisch mit 346, 31-32: 7 m. kulmische Pferdehilfe).

15 m. her Nikolaus von Renis (338, 34-35. Kölmer 218, 35-37. 346, 23. 570, 9-10 und Weber p. 405 mit Anm. 6), Bannerführer des Kulmerlandes 1410, wegen Verräterei bei Tannenberg hingerichtet SS. III, 486 Anm., gehört also zu den „rittern und knechten des landes Kulm", die SS. III, 316 genannt sind. Vgl. über die Stellung des Bannerführers auch Toeppen, St. A. I, 10.

10 m. her Matthias von Thyrau, Geb. Osterode, 145, 38-40.

Alle die Vorgenannten gehören dem Stande der kulmischen feodales an, aber die Darlehen, die sie erhalten, differieren untereinander ganz bedeutend.

XV.

Johann von Thorn, Bürgermeister von Elbing, und seine Beziehungen zum Hochmeister und zur Trefslerkasse.

(S. im Text p. 89 Anm. 1 und Exkurs IX p. 174.)

Im V. Bande der Hanserezesse ist wiederholt von den Klagen zu lesen, die die preufsischen Hansestädte gegen den Elbinger Bürgermeister Johann von Thorn vorzubringen hatten. Er war lange Zeit Aufseher des Pfundgeldamtes Elbing und hat sich dabei, wie es scheint, des Unterschleifs schuldig gemacht. Denn auf einem preufsischen Städtetag in Marienburg (1407 Juli 5) mufste der Hochmeister selbst zugeben, er habe von dem Pfundgeld durch Johanns Vermittlung 500 m. mehr erhalten, als den Städten berechnet worden sei (HR. V no. 462 § 2). 500 m. bezahlt Johann 1403-1405 an die Trefslerkasse (207, 11-14. 282, 13-15. 372, 4-5), wahrscheinlich ist das jener unterschlagene Betrag.

Wir können aber die gemeinsamen Geschäfte Johanns von Thorn mit dem Hochmeister noch genauer verfolgen. 1403 (272, 38-40) kauft dieser für 500 m. ein Haus in Elbing und verkauft es für denselben Preis dem Elbinger Bürger Johann Volmerstein (330, 16-19. 371, 34-36. 372, 23-24 ,100 m. von Johan Goswyns huses wegen"). 1404 zahlt der Trefsler demselben Volmerstein und Joh. von Thorn beträchtliche Summen, die dazu bestimmt sind, ihnen die erste Einrichtung einer Münzstätte zu ermöglichen (319, 35-320, 3). Also hatte der Hochmeister das Elbinger Haus angekauft, um darin mit Hilfe Joh. von Thorn und Joh. Volmersteins eine Münzstätte errichten zu lassen, eine private Konkurrenzanstalt neben der offiziellen Ordensmünze, zu keinem andern Zweck, als um sich, d. h. der Trefslerkasse, einen Profit zu verschaffen.

Das Projekt mufste aber bald von der Bildfläche verschwinden, wie die Reihenfolge der Ereignisse in lehrreicher Weise zeigt. 1403 kauft der Hochmeister das Haus an, 1404 erfolgt die erste Einrichtung der Münze, 1405/06 kauft Volmerstein das Haus dem Hochmeister ab. Vielleicht ist man in Elbing schon damals auf das Geschäft aufmerksam geworden, und deshalb erschien die Aufgabe des Planes wünschenswert. Die Handlungsweise des Hochmeisters war jedenfalls sehr wenig einwandfrei, und wenn daher die Städte ein deutliches Mifstrauen auch gegen ihn merken lassen, so können wir ihnen kaum unrecht geben. Welche Geschäfte können sich sonst noch zwischen ihm und Joh. von Thorn abgespielt haben, von denen wir nichts wissen?

XVI.

Das finanzielle Anweisungsrecht in der Trefsler

kasse.

(Einzelnachweise zum Text p. 52 ff.)

I. Auswärtige Angelegenheiten.

a. Anweisung erschlossen aus gleichartigen Ausgaben mehrerer Kassen.

1. Gesandtschafts- und Botenwesen.

363, 6-9. Der Trefsler bezahlt 100 m. für die Gesandtschaft des Vogtes von Roggenhausen nach Schweden (Gotländische Angelegenheit) und weiter nach Dordrecht. 349, 30-34 berechnet der Komtur von Danzig 208 m. für die Ausrichtung der Schiffe, „dorynne der kompthur von der Mewe und der voyth von Rognhusen mit den burgern of den tag ken Denemark zogen" (gotländische Angelegenheit). Ebenso später: 434, 7-9 der Trefsler bezahlt 400 m. für die Ausrichtung der Schiffe nach Dänemark, 434, 9-13 desgl. der Komtur von Danzig 400 m. zur persönlichen Ausrichtung des Komturs von Mewe und des Vogts von Roggenhausen. Diese Teilung der Ausgaben zwischen Zentrale und Komtur von Danzig setzt Abmachungen zwischen beiden, d. h. Anweisung der Zentrale an den Komtur voraus.

Ebenso bei den Ausgaben für Briefboten nach auswärts: 163, 3-8 der Trefsler bezahlt einen Boten, der Briefe nach Österreich und Tirol getragen hat; 164, 2-4 dagegen der Komthur von Thorn. Auch sonst mufs er für die Kosten der Briefpost des Hofmeisters aufkommen: 234, 8-11. 248, 29-31. 314, 15-17. 18-33. 344, 23-27. 424, 18—19. Dem Hauskomtur von Thorn: 196, 21-23. Dem Grofsschäffer von Marienburg: 52, 36-38. 40-53, 1. 104, 6-7. 276, 9-11. 392, 9-10. Dem Pfleger von Bütow: 326, 23-25. 376, 1-2. 515, 31-32. Beachte auch, welch genaue Kenntnis der Komtur von Thorn von dem Inhalt der Briefe hat: 314, 26-27. 29-31. Sie entstammt wahrscheinlich einer Mitteilung des Hochmeisters an den Komtur, durch die er zur Weiterbeförderung der Briefe und zur Kostendeckung aufgefordert wurde.

b. Anweisung direkt erwähnt.

277,35-37: Komtur von Thorn schickt einen reitenden Boten nach Polen von des meisters geheise". 141, 18-20: Derselbe bezahlt einen reitenden Boten, „der gesant wart . . . von unserm homeister".

2. Kriege und Reysen.

a. Anweisung erschlossen aus gleichartigen Ausgaben verschiedener Beamten. 217, 36-219, 6 berechnet der Komtur von Graudenz den Pferdeschaden des Kulmer Landes aus der

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