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getan. Dazu treten folgende Einzelargumente: die Eingangsformel bei Rechnungen der Beamten etc., die ins Trefslerbuch aufgenommen werden, lautet fast stets: dis nochgeschreben gelt hat N. N. usgegeben vor unsern homeister." Damit ist ganz persönlich der jeweilige Inhaber der obersten Würde im Ordensstaat gemeint, denn in einer Rechnung, die erst nach dem Tode Konrad von Jungingens eingereicht wird, heifst es: „der kompthur hat dis nochgeschreben vor unsern homeister seliges gedechtnisse usgegeben" (424, 10-11) und bei einer Rechnung aus der Zeit des Interregnums (der Komtur von Elbing ist damals Stellvertreter des Hochmeisters): ,dis hat her vor den kompthur vom Elbinge usgegeben, als her des homeisters stat hilt" (429, 26-27). Ein paarmal heifst es sogar, die Beamten hätten ihre Forderungen dem Hochmeister berechnet (in Wahrheit aber doch dem Trefsler!): 197, 21-22. 198, 22. 200, 30. Der Trefsler selbst bezeichnet gelegentlich seine Ausgaben als solche des Hochmeisters, so 296, 24-25: „dis nochgeschreben gelt hat unser homeister . . . bezalet." Die Trefslerkasse partizipiert an dem Pfundgelde, das, wie der Rezefs sagt (Toeppen, St. A. I, 101 no. 69), Ersatz ist für 1500 m., die der Hochmeister, d. h. natürlich die Trefslerkasse, seinerzeit den Städten geliehen hat. Die Wandlungsgelder, die der Trefslerkasse zufliefsen, gelten als Ehrungen" des Hochmeisters (s. oben im Text p. 80 f.), ebenso die 1600 m., die der Komtur von Danzig ,,unserem homeister gelegen hatte" (411, 22-23). Der Hochmeister schliefst auch die Dienst- und Lohnverträge ab (66, 3-10. 148, 21-27. 41-149, 6. 212, 13-15. 275, 15-39. 415, 41-416, 4. 457, 17–27).

Der Hochmeister treibt auch in der Tat eine Art Finanzpolitik zu Gunsten der Trefslerkasse. Dahin gehört das zweifelhafte Geldgeschäft mit dem Elbinger Bürgermeister Johann von Thorn aus dem Jahr 1404, dahin vor allem auch der Getreidehandel des Hochmeisters. Getreide erhielt er auf zweierlei Weise: einmal übernahm er die Getreidebestände gewandelter Gebietiger, so 1403 vom Komtur von Schlochau 205, 24-25, Wir finden sie auch in anderen Bezirken unter dem Namen des Meisters Korn erwähnt, in Brattian 1386, in Strasburg 1404 und 1406. (Weber, Preufsen p. 557. Mit dieser Deutung erledigen sich Webers Bemerkungen über die Provenienz dieses Kornes. Das Korn des Meisters in Strasburg erwähnt auch Voigt, Gesch. Pr. VI, 286 Anm.) Speicher des Hochmeisters infolgedessen in verschiedenen Bezirken, in Graudenz (404, 14-16, 417, 23-26, 434, 29-30), Königsberg 1443, 1–2 504, 21-22), Kulm (466, 8-10), Elbing (663, 16-82). Wohl auch 344, 18-19 (Speicher auf der Nehrung an der Nogat),

Zweitens kauft der Treisler Getreide nach Stuhm (320,

33-35: 20 m. . ., unserm homeister korn dorumbe zu koufen." Vgl. ferner 323, 4-5. 335, 39-336, 13. 377, 8-17). Des Hochmeisters Korn wird vom Trefsler übernommen, es wird für den Hochmeister Getreide angekauft - man kann nicht verkennen, dafs der Gedanke an den ganzen Handel vom Hochmeister ausging. Der Erlös erscheint in den Jahren 1408 und 1409 (451, 7-14. 517, 13-16. 19-20. 20-22. 25-30. 35-518, 13) und fällt ziemlich beträchtlich aus, denn den Trefsler kosten 1405 297 Last 14 Scheffel 900 m., die Last also 3 m. 18 sol. (336, 3–6), 1406 die Last gar nur 22 m (377, 8-17). 1408 verkauft er an den Vogt von Stuhm zu rund 4 m. (451, 7—9), an die andern dagegen zu 6 m., Weizen zu 62 m. (451, 9-14).

X.

Gemeinsame Ausgaben des Tresels und der
Trefslerkasse (zu p. 87 Anm. 5).

Wandlungsgelder gehen ebensowohl an den Tresel wie an die Trefslerkasse.

Von den 9000 Nobeln, die 1408 für Gotland vergütet werden, erhält die Trefslerkasse 1191/2 m. (450, 40-41), von dem Darlehen des Komturs von Danzig (12 000 m.) 1600 m. (411, 22-23), das Übrige in beiden Fällen, wie man unbedenklich behaupten kann, der Tresel.

Ausgaben: 1403 für die Neumark 3800 Nobeln, 4600 ungarische Gulden aus dem Tresel (205, 30-35), der Rest von 3500 Nobeln (221, 27-30) muls aus der Trefslerkasse selbst gekommen sein.

1405: Driesen 1950 m. aus dem Tresel, aber auch ins Trefslerbuch aufgenommen, wenngleich nachträglich gestrichen (329, 26-29 zu 360, 36-39).

1408: 2100 Sch. b. Gr. aus der Trefslerkasse (511, 4-10), 3800 Schock schwere böhmische Groschen und 3000 m. Schillinge aus dem Tresel (598, 32-35).

1408: Sakrzin vom Herzog von Masowien, nur 2000 m. aus der Trefslerkasse (453, 6-8). 4000 m werden aber gezahlt (460, 14-15), der Rest also wohl aus dem Tresel.

1408: Neumark 40 000 ungarische Gulden aus dem Tresel (598, 36-38); Trefslerkasse nichts.

1409: 3000 Nobeln an Stibor, gleichzeitig im Trefslerbuch (520, 26-27) und in der Treselrechnung (599, 1) aufgezeichnet.

XI.

Überschufs und Defizit (zu p. 88 Anm. 1).

1403: Einnahmen, inkl. Konventseinnahmen 43113 m. Ausgaben, inkl. Konvent

39 173

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3940 m.

Übernommen werden ins nächste Jahr nur 3411 m., bleibt also ein Überschufs von 529 m., der stillschweigend in den Tresel gewandert sein mufs. Leider lässt sich eine genaue Bilanz nicht für alle Jahre aufstellen; vgl. folgende Tabelle: 1399: Einnahmen und Ausgaben des Konvents, sowie Überschufs aus dem vorigen Jahre unbekannt.

1400: Konventseinnahmen bekannt, -ausgaben unbekannt. 1402: Konventsausgaben bekannt, -einnahmen unbekannt. 1405: Konventseinnahmen und -ausgaben unbekannt.

1407:
1408:

}

desgl.

1409: Konventseinnahmen bekannt, -ausgaben unbekannt. Ebenso mufs von der Summe, die 221, 17-34 der Grofsschäffer von Marienburg aus der Trefslerkasse (diese zum Teil aus dem Tresel!) erhält, um sie weiter an König Sigmunds Bevollmächtigten für die Neumark zu zahlen, ein Teil wieder an den Tresel zurückgekommen sein. Er erhält 19 930 ung. G. Davon zahlt er zurück 126 m. (205, 1—3) = 252 ung. G., bleiben also 19 678 ung. G. Von diesen werden. an König Sigmund bezahlt 19 450 ung. G. Wo kann der ungebuchte Rest von 228 ung. G. anders hingekommen sein als in den Tresel?

Ein Defizit ergibt das Jahr 1404. Es betragen

die Einnahmen 44 719 m.

die Ausgaben 43 609

Überschufs 1110

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In das nächste Jahr übernommen werden aber 3600 m. (328, 22-23), also 2 490 m. mehr, und um diesen Fehlbetrag decken zu helfen, weist der Grofskomtur, also der Vorsteher des Tresels, den Trefsler an, 100 m. von dem Wandlungsgeld des Vogtes von Gotland abzunehmen (328, 23 = 282, 1—2), die aber nachher wieder dem Grofskomtur zurückgegeben, d. h. in den Tresel zurückgelegt werden (329, 32-33). So wird zwar nicht der Gesamtbetrag angegeben, durch den das Defizit gedeckt wird, aber dafs es geschah, und dafs dafür der Tresel herangezogen wird, läfst sich wenigstens an einem Punkte nachweisen. Bemerkt sei übrigens, dafs der Trefsler für 1404 als Einnahme nur 41 574 m., als Ausgabe sogar nur 37 725 m. in Rechnung stellt (282, 30-31. 328, 16). Er hat einfach vergessen, den Überschufs des vorigen Jahres (3411 m. 278, 30-31) unter den Einnahmen aufzuführen, und greift nun die Ausgaben um 6000 m. zu niedrig, damit er auch in das folgende Jahr ca. 3000 m. überschreiben kann. Wie mufs danach die Kontrolle durch den Grofskomtur beschaffen gewesen sein?

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Übertragen werden aber 4800 m. Wie sollte, wie könnte der fehlende Betrag anders gedeckt worden sein als aus dem Tresel?

Wir bringen im Anschlufs daran noch ein paar weitere

XII.

Belege für den engen Zusammenhang zwischen Tresel und Trefslerkasse (zu p. 88 Anm. 2).

Wandlungsgelder gehören gleichzeitig dem Tresel und der Trefslerkasse an. Das sehen wir bei dem Wandlungsgeld von Gotland (s. den vorigen Exkurs), denn sie sind auf der einen Seite als Einnahme der Trefslerkasse gebucht, unterstehen aber doch der direkten Verfügung des Grofskomturs, gehören also in den Tresel. Auch sonst werden Wandlungsgelder als feste Fonds angesehen, die nicht ohne weiteres für die laufenden Ausgaben des Trefslers verwandt werden dürfen. So zieht er 109, 1-3 den Hauskomtur und den Glockmeister von Marienburg zu, um von dem Wandlungsgeld des Trappiers 3 m. abnehmen zu können. 517, 33–35 zu 541, 7-9 werden ihm 196 m. aus dem Nachlafs des Fischmeisters von Scharfau nur für einen ganz bestimmten Zweck, nämlich für die Bezahlung von vier Krakauer Kaufleuten, ausgehändigt. Dasselbe gilt von Treselhebungen, die als solche bezeugt sind. 1400 Juni 5. werden dem Tresel 600 ung. G. = 210 Sch. b. Gr. entnommen (44, 33), aber sie werden zurückbehalten bis 1400 Juni 13. und dann zusammen mit 3790 Sch. b. Gr. (44, 41— 45, 3) nach Dramburg gezahlt. (In toto 4000 Sch. b. Gr. 78, 25-32.)

Ebenso im Schuldenwesen. Dafür nur ein Beispiel. Für das Ländchen Sakrzin verzeichnet das Trefslerbuch nebeneinander 2000 m. (453, 6-8), unter den ausgeliehenen Posten aber nur 1000 m. (464, 7-9). Die 2000 m. sind gestrichen. Natürlich hat die Trefslerkasse trotzdem 2000 m. gezahlt. Aber sie gelten als Darlehen, man erwartet späteren Ersatz. Diese Posten nun werden, wir wissen es aus dem Schuldenwesen (s. oben im Text p. 135), zwischen Tresel und Trefslerkasse von Fall zu Fall geteilt, und so besagt die Streichung nichts weiter, als dafs der Trefsler tatsächlich 2000 m. aus der Trefslerkasse entnommen hat, aber nur 1000 m. zurückverlangt und die übrigen 1000 m. dem Tresel zuweist.

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Daraus erklärt sich auch die Tilgung so vieler Posten, die sicherlich bei der Trefslerkasse ein- oder ausgegangen sind. 1401 z. B. werden gestrichen 326 m., die der Grofsschäffer dem Trefsler für die Stadt Stralsund, 70 m., die er ihm für einen Danziger Bürger aushändigt (92, 17-21). Der Bischof von Ermeland erhält ein Darlehen von 2500 m. (99, 16—20). Auch sie sind gestrichen, aber ohne Zweifel an ihre Adresse abgegangen, denn das Trefslerbuch sagt von ihnen: „das gelt entpfing von uns Clauko von der Lynde, burger zu Thorun" (sc. für den Bischof von Ermeland).

XIII.

Die schriftliche Rechnungsführung im Bereich der Trefslerkasse (zum Text p. 111 Anm. 4).

I. Der Beamten.

Marschall z. B. 38, 17-40, 6. 84, 38-85, 3. 93, 38-41. 287, 11-28. 304, 9-22. 409, 1-13.

Komtur von Balga z. B. 199, 34—200, 31. 553, 18-20. Rechnung also auch 252, 27 ff. 295, 26-30. 381, 24-27. 409, 16-19.

Komtur von Brandenburg z. B. 197, 1–29. 336, 27-37. 540, 19-26. Danach Rechnung auch 287, 1-4. 317, 13-18. 409, 20-27.

Komtur von Danzig 191, 4-12. Danach 80, 4—7. 255, 13-16. 349, 30-34.

Komtur von Memel 60, 14-32. 176, 13-22. 188, 15-22. 276, 25-36. 382, 30-34. 407, 37-408, 8. 16-20. Komtur von Ragnit 198, 8-22. 277, 7–18. 317, 19-318, 19. 327, 11-27. 351, 29-36.

Komtur und Hauskomtur von Schwetz. 129, 24-30. 161, 29-33. 271, 25-34. 571, 6-9 zu 589, 4-11. Komtur von Thorn z. B. 163, 40-164, 5. 182, 17-24. 234, 4-12. 368, 2-16. 440, 29-441, 2.

Komtur von Christburg z. B. 382, 14-22.

Vogt von Brattian 72, 13-25. 105, 38-106, 17. 157, 24-35. 231, 18-27. 476, 22-32.

Vogt von Dirschau (aufser den Baurechnungen) z. B. 104, 40-105, 2. 160, 41-161, 14. 377, 32–39. 245, 28-31 (wie 377, 32-39). 461, 36-38 (wie 160, 41-161, 14). 303, 9-12. 327, 40-328, 3.

Vogt von Leipe 104, 32-40. 114, 37-115, 2. 155, 25-28. 284, 1–12. 346, 12-36. 373, 24-27. 412, 29-31. 528, 6-8.

Vogt von Stuhm z. B. 88, 9-13. 226, 19-228, 16. 229, 15-230, 29. 575, 7-576, 20. 589, 34–37.

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