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Zweck, das Datum usw. eines solchen Postens müssen sorgfältig darin gebucht gewesen sein'.

Es befanden sich in ihm alle diejenigen Posten, die als „alde“ und „nuwe scholt" bezeichnet werden. Verstanden sind unter nuwer scholt, wie schon der Name sagt, Schuldposten, die von einem näher liegenden Zeitpunkt datieren3, alde scholt ist dann ein solcher Betrag, der schon längere Zeit aussteht. Dann gehören aber hierher auch alle diejenigen Eingänge, die als nuwe und alde scholt am Schlufs der Ausgaben oder der Einnahmen verrechnet werden. Dann ist auch klar, wo die Einnahme von 275 m. aufgezeichnet war, die 104, 12-14 mitten unter den Ausgaben erscheint. Wie schon Perlbach erkannt hat 5, entsprechen sie den 275 m. der nuwen scholt (130, 26-27) und sind deshalb so unglücklich im Trefslerbuch untergebracht und nachträglich gestrichen, weil sie ihren eigentlichen Platz in des Trefslers Schuldbuch hatten.

Auch über die Herkunft der in des Trefslers Schuldbuch vereinigten Posten lässt sich genaueres aussagen. Es finden sich darin zunächst Zahlungen, die der Trefsler für Leistungen an andere zu fordern hat. So von Nikolaus von der Egil 6 m. für 1 Last Gerste und 26 Scheffel Roggen ". Ferner rückständige Zinse und Forderungen aus dem Nachlafs gewandelter Gebietiger', Darlehen und einige

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1 Vgl. z. B. 69, 36-70, 1. 85, 7-9. 145, 10-13. 162, 1-8. 255, 22-34. 258, 41-259, 3 usw.

2 Alde scholt: 259, 25-27. 470, 29-31. 496, 13-15. 497, 40498, 2. 526, 29-31. Nuwe scholt: 162, 1-5. 436, 9-10. 473, 10-11. 594, 20-22.

3 496, 13—15 (1408) wird ausstehender Zins des Pfarrers von Danzig als nuwe scholt bezeichnet, weil es derselbe Zins ist, den er im gleichen Jahre schuldig bleibt (450, 24). 594, 20-22 werden der Frau von Zepel 25 m. „abegeslagen in der nuwen scholt", jedenfalls ein Teil der 50 m., die nach 583, 22-24. 584, 3-5 Hannus von Zepel erhält. 162, 1-5: Diese 100 m., die der Trefsler 1402 dem Komtur von Strasburg als nuwe scholt ins Schuldbuch schreibt, um die Diener von Strasburg nach Livland auszurichten, beziehen sich auf die livländer Reyse 1402 Februar März.

4 4, 1-3, 43, 6-9. 46, 27-28. 89, 14-15. 92, 25-26. 130, 26–28. 203, 25-26. 278, 32-34. 328, 24-25. 369, 37-38. 410, 20-22. 449, 30-31. 516, 8-9. 598, 27-28.

5 GGA. 1897, p. 982 f.

6 473, 10-11. 531, 39-40.

7a) Rückständiger Zins: 2, 2. 90, 3—4. 155, 40—156, 6. 255, 22—25. 326, 13-14. 435, 37-39. 496, 13-15. Der Vergleich von 255, 22-25 mit 2, 3. 155, 40-156. 2 mit 1, 13-14 ergibt, dafs die an zweiter Stelle genannten Posten im Schuldbuch des Trefslers standen, trotzdem sie unter den Einnahmen geführt werden, allerdings ohne weiteren Zusatz (Datum, Zahlen usw.).

b) Nachlafsforderungen gewandelter Gebietiger 69, 36-70, 1. 156, 6-8. 201, 23-28. 360, 7-9.

8 145, 10-15. 19, 5-9. 511, 2-3. (Vgl. 464, 9-10.) 162, 5-8. 345, 19-21. 231, 28-30. 85, 7-9. 162, 1-5.

andere

Posten, über deren Provenienz nichts auszumachen ist1.

Posten derselben Art standen aber auch in den Schuldregistern des Trefslerbuchs 2, also in des Grofskomturs Buche. Aus dem Nachlafs des 1402 verstorbenen Komturs von Elbing erscheint ein Teil im Schuldbuch des Trefslers, ein anderer in den Schuldregistern. Wozu zwei Schuldbücher? Wie verhalten sich die Schuldregister des Trefslerbuches zu des Trefslers Schuldbuch?

Die Antwort ist einfach. Die Schuldregister sind ein Teil von des Grofskomturs Schuldbuch und befassen sich mit denjenigen Posten, die eigentlich der Treselverwaltung angehören. Sie sind der Trefslerkasse aus freiem Ermessen des Grofskomturs überwiesen. Es bestand nun aber, wie wir sahen, das Bestreben, die Trefslerkasse vom Tresel zu emanzipieren und ihr eigne Einnahmen zu verschaffen. Alle diejenigen Ausstände nun, auf die allein der Trefsler ein Anrecht hatte, standen in des Trefslers Schuldbuch, daher in erster Linie die ausgefallenen Zinse, die die spezifische Einnahme der Trefslerkasse waren.

Es gab also in der Zentralverwaltung ein zwiefaches Schuldenwesen: ein Schuldenwesen des Tresels, verwaltet vom Grofskomtur und aufgezeichnet in des Grofskomturs Buche, und ein Schuldenwesen der Trefslerkasse, verwaltet vom Trefsler, aufgezeichnet in des Trefslers Schuldbuch.

Unsere Untersuchungen über das Verhältnis von Tresel und Trefslerkasse erhalten damit willkommene Bestätigung.

Schlufs: Ergebnisse.

Damit sind wir am Ende unseres Weges angelangt und blicken noch einmal zurück auf die Hauptetappen der langen und mühevollen Wanderung. Wir begreifen dabei die Stellung der Trefslerkasse nur, wenn wir sie einordnen in die Entwicklung der Ordensverfassung überhaupt.

1 64, 23-26. 120, 39-40. 255, 25-27. 497, 40-498, 2. 525, 22-23 usw.

2 Nachlafsforderungen gewandelter Gebietiger: z. B. 3, 7-10. 135, 16-23. 91, 16-19.

3 201, 23-28.

4 207, 11-18.

5 Oben p. 88 f.

Anfangs mit einer Genossenschaftsverfassung ausgestattet, die sich bis in die Einzelheiten ausprägte und zentralistischen Bestrebungen nicht günstig war, wurde der Orden in Altpreufsen Landesherr, Inhaber einer Herrschaft von oligarchischem Charakter. Auch in der Verwaltungsorganisation dieser Oligarchie kam zunächst noch der dezentralisierende Grundzug der alten Verfassung zur Geltung, aber immer mehr trat in ihr die Tendenz zur Zentralisation, zu der Einheit eines wirklichen Staates in den Vordergrund. Der Hochmeister wurde beinahe ganz Landesfürst, die lokalen Verwaltungen durch besondere Mittel mehr und mehr den gemeinsamen Zwecken des Staates dienstbar gemacht.

Dieser allgemeinen Entwicklung folgt das Finanzwesen. Der Tresel wird das Zentrum desselben. Zwar ist er nicht Staatskasse im eigentlichen Sinn, da er nur an den Überschüssen der Spezialkassen partizipiert, und da auch in den Ausgaben für den Gesamtstaat diese neben ihm herangezogen werden (Geschofs, Ausrichtungen). Aber es gibt über ihm keine höhere Kasse, er hat durch die Wandlungsgelder Anteil an den Einkünften des ganzen Landes, in Anspruch genommen wird er nur für die Zwecke des Gesamtstaates und immer nur dort, wo es sich um ganz bedeutende Summen handelt. Der Grofskomtur, dem er unterstellt ist, kann somit gleichsam als Finanzminister des Ordensstaates bezeichnet werden.

Einen Teil des Tresels bildet die Trefslerkasse. Das war ursprünglich nichts anders als die Summe derjenigen Eingänge, die für den Hochmeister und seinen Hof bestimmt waren. Je bedeutsamer die Stellung des Hochmeisters wird, desto umfassender werden die Aufgaben, die der Trefslerkasse zugewiesen werden, desto notwendiger werden besondere Einnahmequellen für sie. Aber trotzdem bleiben die Beziehungen zum Tresel bestehen. Daraus ergeben sich Unklarheiten und Kollisionen, namentlich im Schuldenwesen, die dringend nach einer klaren Lösung verlangen.

Ebenso wenig abgeschlossen wie hier ist die Entwicklung in der Organisation der Trefslerkasse. Prinzipiell streng anerkannt ist allerdings die Unterordnung des Trefslers unter Hochmeister und Grofskomtur, die Verantwortlichkeit des Trefslers für seine Kasse. Es zeigen sich die Anfänge eines rein nach Rücksichten der Finanzverwaltung gegliederten Beamtentums und eines zweckentsprechenden Anweisungssystems, daneben aber besteht noch eine weitgehende Dezentralisation in Organisation und Geschäftsgang. Die fiskalische Kasseneinheit wird einzig gewährleistet durch die genaue Buchführung in und aufser dem Trefslerbuch. Auch die Anfänge des Etatswesens und vor allem einer geordneten Kontrolle lassen sich aufzeigen.

Mit diesem Eindruck nehmen wir Abschied. Anfänge,

Ansätze überall, Ansätze zu der verheifsungsvollen Entwicklung, die uns Henri Pirenne an dem Beispiel des burgundischen Staates so glänzend und so farbenreich geschildert hat. In Preufsen haben sich Tendenzen der gleichen Art, die sich erkennen lassen, nicht auswirken können, nicht auswirken können deshalb, weil die Katastrophe von Tannenberg hereinbrach in einem Moment, wo die Pläne Ulrichs von Jungingen zur Durchführung moderner Staatsgrundsätze allgemeine Erbitterung erregt und den Orden im eignen Lande isoliert hatten.

Beilagen und Exkurse.

I.

Beilagen.

Nr. I.

Or. Perg. Geh. Staatsarchiv Königsberg 58, Nr. 65. Ab-5 gedruckt (mit no. II zusammen): Mangelsdorf, Preufsische Nationalblätter I. 1, Halle 1787, p. 99-114 mit modernisierter Orthographie, mit Auslassungen und mit Zusätzen, unbekannt woher. S. oben im Text p. 36 Anm. 3, p. 37 Anm. 3, 8, 9, p. 38 Anm. 4. Unten im Anhang Exkurs III, p. 164.

Dis ist die usrichtunge der lute, die nest sullen ken Rangnith gesant werden, den graben aldo czu graben und 1403 August 1. eyn houptstosen im 1403. jore am tage Petri ad vincula.

10

Balge und Brandenburg, iczlichir besunder, sal usrichten 20 dutsche man, die graben konnen. Iczlichir sal haben eyne 15 schufel, eynen spaten und yo czwene eyne axe.

Item iczlichir sal usrichten besunder czwene czymerman. Iczlichir sal haben mit im eyn czymerbiel, eyn sulaxe, eyn byndaxe, eyn nebiger und beide eyne snur. Item sie sollen beide eynen bruder und dorczu eynen vornunftigen schult-20 hissen usrichten; die sollen vor ir luthe rathen und den czusehen an der arbeit. Umbe den redlichin bruder und umbe den schulthissen usczurichten sollen sie undir in eyns werden.

Elbing und Cristpurg, iczlichir sal ouch usrichten 20 dutsche 25 man vom Werder, mit namen solche, die graben konnen; iczlichir sal ouch mit im haben eyn schufel, eynen spaten und

yo czwene eyne axe.

Item sollen sie ouch usrichten iczlichir besunder czwene czymerman mit irm geczoy, als die ander czymerlute mit in 30 haben obengeschreben.

Item sie beide sollen ouch usrichten eynen vornunftigen bruder und eynen redlichin schultissen, mit namen eynen

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