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Tabelle B.

1) bis 6) Nach St. I S. 1, sonst wie Tab. A.

7) Be und Ce3 umfassen auch Maschinisten, Heizer, Geschäftskutscher, Fuhrleute, Hausdiener etc.

8) Bei einem Teil der Berufsabteilung B, den Berufsarten C11 und 12 (Post, Telegraphen, Eisenbahnen) ist eine Einteilung der c-Personen nicht gemacht (St. I Tab. 1 S. 122). Alle diese (C11e und C12c) Personen sind alle als Ce3 gerechnet (Zf. S. 140* Anm. 3). Es sind dies: „Brief- und Telegramm-Träger, Postschaffner und Postboten, bezw. Eisenbahnschaffner, beim FahrBahnhofs- und Rangierdienst Beschäftigte und Bahnwärter, sowie andere entsprechend Beschäftigte und Diener."

9) Die Zahl der Erwerbstätigen ist für C11c 80097, für C12c 207 065 (St. I vgl. Erl. 8).

10) I exkl. Z. 38, 39 nach St. II Tab. 6 S. 2 bis 121; Z. 38, 39 berechnet nach Zf. Üb. 14 Sp. 7 S. 140* und Üb. 26 Sp. 12 bis 22 S. 220*.

11) II, VI, VII nach den in III angegebenen Prozentsätzen berechnet. Analog Tab. A sind folgende Fehler in II, VI und VII enthalten und behandelt. Es müsste heifsen in Sp. 14 etc. statt (richtig): 14 Z. 1: 45 (445), Z. 6: 51 (77); 16 Z. 6: 461 (573), Z. 9: 5149 (5018); 18 Z. 6: 1815 (1655), Z. 26: 4004 (4353); 19 Z. 1: 160 100 (161 219); 50 Z. 1: 36 (359); 52 Z. 6: 413 (514); 54 Z. 6: 1465 (1326); 55 Z. 1: 108 487 (109245), Z. 5: 30983 (31916); 63 Z. 6: 264 (240); 64 Z. 1: 45 529 (45 847).

12) III Z. 1 bis 13 ganz und Z. 14 bis 32 Sp. 28: Prozentsätze wie in Tab. A; Z. 14 bis 32, Sp. 20 bis 27 nach Tab. Ba. 13) IV und V nach St. II Tab. 7 S. 122 bis 365.

14) Sp. 69. Nach den in Sp. 86 angegebenen Prozentsätzen berechnet.

15) Korrekturen analog Tab. A Erl. 11, nur mit dem Unterschied, dafs hier die Differenzen auf die Oberklasse allein verteilt sind.

16) Die in Sp. 69 Z. 33 sich ergebende Gesamtsumme differiert von der aus der Zählung bekannten Gesamtsumme der Witwen (Sp. 69 a Z. 33) um 138 519. Diese Zahl wird prozentuell gleichmässig auf die einzelnen Zahlen von Sp. 69 verteilt und diesen zugeschlagen.

17) Sp. 67, 68, 75 Z. 11 als Differenzen aller übrigen Kategorien von der gezählten Gesamtheit ermittelt.

18) Sp. 71 und 72. Faktoren 4,63 und 3,63 analog Tab. A Erl. 16 berechnet.

19) Sp. 74 Z. 11, 29; hierin alle als F gezählte unter 14 J. inkl. sogenannte berufslose Selbständige".

"

20) Sp. 76 St. I Tab. 1 Sp. 4 S. 2 ff.

21) Sp. 77 St. I Tab. 1 Sp. 4

G. 1. c. A bis F Sa.

Sp. 2 S. 2 ff. Z. 30

22) Sp 74 St. II Tab. 6 Sp. 1 + 2 + 13 S. 2 ff.
23) Sp. 89 St. I Tab. 1 Sp. 1 S. 2 ff.
24) Sp. 92 St. I Tab. 1 Sp. 3 S. 2 ff.

25) Sp. 100 Z. 33 vgl. Tab. A Erl. 31.

26) Z. 34 bis 37 Sp. 89 und 97. Die schrägstehenden Zahlen deuten eine andere Gruppierung an, dergestalt, dafs die ländlichen Dienstboten den landwirtschaftlichen, die städtischen den gewerblichen Ewt. zugezählt werden. Von den 1339316 G (Z. 30 Sp. 89) sind 374 697 (vgl. St. J. f. d. Dt. R. 1898 S. 7) landwirtschaftliche, die übrigen gewerbliche Ewt.

27) I Z. 38, 39 Sp. 5 bis 11. Die Gesamtzahl der ewt. Männer sind nach Zf. Üb. 14 Sp. 7 S. 140*, ihre Altersklassen nach den in Zf. Üb. 26 Sp. 12 bis 22 S. 220* gegebenen Prozentsätzen berechnet.

28) II, III, VI Z. 38 bis 40, Sp. 13 bis 30, Sp. 49 bis 55. Die Ewuf. für Be3 und Ce3 nach den entsprechenden Prozentsätzen von Be und Ce berechnet.

Die ewt. verh. Männer

29) IV Z. 38, 39 Sp. 31 bis 39. in den einzelnen Altersklassen sind nach den in Zf. Üb 27 Sp. 31/7 S. 223* angegebenen Prozentsätzen berechnet.

30) V Z 38 und 39 Sp. 48. Die Zahl der verw. Männer ist nach den in Zf. Üb. 27 Sp. 6 S. 222* angegebenen Prozentsätzen berechnet.

31) VII Z. 38, 39 Sp. 66 sind auf Grund der Annahme berechnet, dafs in Z. 38 und 39 die ewuf. von den ewt. verw. Männer dieselben Prozente betragen wie in Z. 24 und 25.

32) Z. 38, 39 Sp. 69 a derart berechnet, dass für Z. 38 und 39 in Sp. 86 die Prozentsätze von Z. 24 und 25 eingesetzt wurden. 33) Z. 38, 39 Sp. 76 nach Zf. Üb. 14 Sp 4 S. 140*. 34) Z. 38, 39 Sp. 77 nach Zf. Üb. 14 Sp. 4 2 S. 140*. 35) Z. 38, 39 Sp. 89 nach Zf. Üb. 14 Sp. 1 S. 140*. 36) Z. 38, 39 Sp. 92 nach Zf. Üb. 14 Sp. 3 S. 140*. 87) III Z. 14 bis 20, Z. 21, 23, 24, 26, 27, 30 Sp. 23 bis 27. Die in Tab. Ba für die Gesamtsummen Ac etc. berechneten Prozentsätze wurden auf die Teile dieser Summen übertragen.

38) Vgl. Tab. A Erl. 34.

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39) Sp. 74 enthält die gesamte Bevölkerung unter 14 J. inkl. die Ewt. auch die G (Dienstboten), inkl. auch die sogenannten berufslosen Selbständigen" etc. (F. S.), nicht nur wie Tab. A die als „Angehörige" amtlich Gezählten, die Ewt. und F S. aber natürlich nicht bei den Berufen, deren ernährte Angehörige sie wirklich sind, sondern bei den Nahrungsquellen, bei denen sie amtlich gezählt wurden.

40) Sp. 92 Z. 11. Analog Tab. A, Erl. 24 berechnet. 41) Sp. 41 Z 40. Nach dem Verhältnis von Sp. 41 zu Sp. 32 in Z. 24 und 25 berechnet.

Tabelle Ba.

1) In der Quelle (Statistik der Ursachen der Erwerbsunfähigkeit, ed. Reichs-Versicherungsamt 1898 S. 8) lauten die Bezeichnungen A, B, C, D bis G. Hier wird angenommen, dafs die versicherten Personen dieser Berufsabteilungen die wesentlichen Teile der im Vordruck genannten Berufsklassen ausmachen. 2) I und II. Spalten- und Zeilenzahlen stimmen mit denen in Tab. B, denen sie ungefähr entsprechen, überein. Die Prozentsätze in III sind als genau denen in Tab. B entsprechend dort eingesetzt.

3) Zf. S. 168.

4) Statistik der Ursachen etc. Hier sind die Invalidenrentner nach dem Altersjahre klassifiziert, in dem der Rentenbezug begann, der 1895 bestand. (St. der Ursachen S. III.) Genau aber wären die Prozentsätze nur dann, wenn das Alter bekannt wäre, in dem die Rentner 1895 standen. Die Invalidenrentner haben aber eine sehr geringe Lebensdauer. Es betrug die Wahrscheinlichkeit, in einem Jahre zu sterben, bei den 20-24 jährigen Rentnern, also denen mit längster Lebenserwartung 0,51, die Wahrscheinlichkeit, im zweiten Jahre zu sterben 0,28 und im ersten bis siebenten 1,00. (Vgl. Amtl. Nachr. des Reichs-Vers.Amtes 1901, Beiheft 2. Das Ausscheiden der Invalidenrentner etc. Üb. 7 S. 26.) Da also von allen Rentnern niemand mehr das achte Jahr erlebt, und nach 2 Jahren schon 4/5 tot sind, liegen Rentenbeginnsjahr und das 1895 erreichte Altersjahr nicht weit auseinander, so dafs die in III gegebenen Zahlen fast genau dieselben wie für die wirklichen Altersklassen sein dürften.

Tabellen C, Ca (1882), D, Da (1895).

1) BF

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=

Z. 1 Z. 2.

Gewerbe (nicht landwirtschaftliche Berufe) und berufslose Selbständige; letztere (F) können nicht Nebenberuf sein, daher handelt es sich nur um B bis E 2) D. h. solche, die in einem Zweig der Landwirtschaft i. w. S., z. B. Landwirtschaft i. e. S., ihren Hauptberuf und in einem andern Zweig, z. B. Forstbetrieb, ihren Nebenberuf haben. Dienende Angehörige, Ewt also ohne

3) Ewl.

Dienende.

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12) Ca Sp. 5 Z. 3. wirtschaft tätig sind.

Ewt., die ausschliesslich in der Land

13) Ca Sp. 5 Z. 6. Ewt., die ausschliesslich im Gewerbe tätig sind.

14) Zahlen aus Tab. C und D (siehe fettgedruckte Zahlen) berechnet.

15) St. J. f. d. Dt. Reich. 1898 S. 10 f.

16) Als Erwerbseinheit eines Berufs ist ausschliefslicher Erwerb in diesem betrachtet; Hauptberuf in diesem ist als 34 Erwerbseinheit dieses Berufs, Nebenberuf in einem andern als 14 Erwerbseinheit dieses Berufes angesehen.

17) St. I Tab. 2 S. 131 ff.
18) L. c. Sp. 1 + 2 S. 131.
19) L. c. Sp. 3 + 4 S. 131.
20) L. c. Sp. 5 S. 131.

21) L. c. Sp. 10+ 11 S. 131.
22) L. c. Sp. 3 + 4 S. 134 ff.
L. c. Sp. 10 + 11 S. 134 ff.

23)

24) L. c. Sp. 6 S. 131.

25) L. c. Sp. 6 S. 132 Ab und F Sa.

26) Nicht landwirtschaftliche, d. h. nicht mit Landwirtschaft i. e. S. verbundene.

Tabelle E.

1) Nach Tab. A resp. B Sp. 39 Z. 1, 5 bis 9, 23 bis 27, 33, 34.

2) St. Üb. Sp. 34 S. 87, 89, 91.

3) St. II Tab. 7 Sp. 3 S. 122, 124, 126, 128. Verheiratete Frauen amtlich als Ale', Be1, Ce1 (ewt. Familienangehörige Selbständiger) gezählt.

4) Berechnet nach Zf. S. 71 und Zf. Üb. 27 Sp. 8 S. 222*.

Tabelle F.

1) Tab A und B Sp. 78 und 81.

2) Die Bedeutung von ax, bx, cx, cxa im Text S. 69 ff. a. etc. entspricht in den einzelnen Berufsabteilungen folgenden Zeichen der Reichsstatistik.

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Tabelle G und Ga.

1) Vgl. § 165 S. 94 f.

2) Zahlen für das Reich überall in Tausenden, bezogen auf das Jahr 1895 nach Tab. B.

3) Tab. B Sp. 87 Z. 1, 21.

4) Tab. B Sp. 67 Z. 1, 21.

5) Ehefrauen, nach deren Verhältnis zur Zahl der Familien des Reichs d i. nach Z. 5 Sp. 5: Sp. 6 für die einzelnen Kreise berechnet.

6) Die Söhne sind von Heiser nur in der Gesamtzahl angegeben. Die ledigen männlichen Kinder sind hier auf Grund des für die Reichsbev. von 1890 festgestellten Verhältnisses der männlichen zu den weiblichen Ledigen im Alter von 14-30 J. abgeschätzt; dies war 5802: 5201 (St. J. f. d. Dt. R. 1898 S. 3). 7) Tab. B Sp. 74 Z. 1, 21.

8) Angehörige unter 14 J. nach dem Verhältnis dieser in der Reichsbev. zur Zahl der Familien des Reichs berechnet. Dies Verhältnis ist für I 3946: 2911 1,35, für II = = 2199: 1523

1,44.

=

9) Sa. der Familienmitglieder = Sp. 36+ 7+ 8+ 9. 10) Tab. B Sp. 73 Z. 1, 21.

11) Zahlen für das Reich überall unter der Annahme berechnet, dass das Verhältnis der betr. Familienmitglieder zur Zahl der Familie dasselbe ist im Reich wie im Heiserschen Gebiet. Diese Zahlen erfahren eine Prüfung auf ihre Wahrscheinlichkeit durch Tab. H.

12) G I Sp. 13 + 14 Z. 4 alle als unverheiratet angesetzt. 13) Schätzungsweise sind von allen erwachsenen Söhnen, die in GI Z. 4 Sp. 16 bis 18 angeführt sind, soviele als unverheiratet angenommen. Die Gesamtsumme 930 abgezogen von der in G I Sp. 8 Z. 4 berechneten Zahl 1092, ergibt noch 162 unverheiratete Söhne, die unter den Aa (G I Sp. 12 Z. 4: 1033) zu suchen wären. Dafs von diesen aber weitaus die meisten verheiratet sind, ist sehr wahrscheinlich. Daraus ergibt sich, dass auch die Schätzung der unverheirateten Söhne der übrigen Berufe wahrscheinlich stimmt.

14) In den Heiserschen Zahlen für die weiblichen Ewt. fehlen die innerhalb der elterlichen Wirtschaft Tätigen vollkommen. Wenn wir aber annehmen, dafs die Bauerntöchter, soweit sie überhaupt auf dem Lande erwerbstätig sind, dies bei ihren Eltern oder Verwandten sind, so kennen wir die Zahl aller dieser aus der amtlichen Statistik 651. (St. II Tab. 7 Sp. 2 S. 128.)

=

Diese Zahl wurde hier eingesetzt.

15) Die Töchter sind bei Heiser nach dem Zivilstand unterschieden, die Söhne nicht. Deren Zahl ist für I nach Erl. 12 und 13 geschätzt, für II nach Erl. 16 und 17.

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