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" Geschäftsordnung der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften: „§. 57. Die um einen Preis werbenden Abhandlungen dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, und sind, wie allgemein üblich, mit einem Motto zu versehen. Jeder Abhandlung hat ein... "
Almanach der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das Jahr ... - Seite 71
von Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1891
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Journal für praktische Chemie, Band 46

1849 - 534 Seiten
...sind spätestens bis Ende Decerober 1849 der Akademie zu übergeben." . ... ' ., ^—-r. • II . i . Zur Verständigung der Preiswerber folgen hier die...Geschäftsordnung der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. §. 28. Abhandlungen, welche der Akademie vorgelegt werden, können in jeder in der österreichischen...
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Almanach, Bände 57-60

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...werden. Wie weit diese gehen können, ist dem Ermessen der Sekretäre überlassen. V. Von den Preisen. § 57. Die um einen Preis werbenden Abhandlungen dürfen...Namen des Verfassers nicht enthalten und sind, wie allgemeinüblich, mit einemMotto zu versehen. Jeder Abhandlung hat ein versiegelter, mit demselben...
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Sitzungsberichte der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Classe, Band 6

1851 - 772 Seiten
...Jahres 1853; die Ertheilung des Preises wird am 30. Mai 1854 erfolgen. Sitzb. (tmn Cl. VI. Bd. V. Hfl. W Zur Verständigung der Preiswerber folgen hier die...sich beziehenden Paragraphe der Geschäftsordnung der kaiserl. Akademie der Wissenschaften : §. 28. Abhandlungen, welche der Akademie vorgelegt Werden,...
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Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Band 2

1852 - 354 Seiten
...gebracht, glaubt die kaiserl. Akademie die Geschichte unseres Vaterlandes wesentlich gefördert zu haben. Zur Verständigung der Preiswerber folgen hier die...sich beziehenden Paragraphe der Geschäftsordnung der kaiserl. Akademie der Wissenschaften : §. 28. Abhandlungen, welche der Akademie vorgelegt werden,...
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Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Band 6

1856 - 408 Seiten
...ausschreiben kann , werden zwei von der einen und zwei von der anderen Classe in Antrag gebracht. §. SS. Die um einen Preis werbenden Abhandlungen dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, sind aber, wie allgemein üblich, mit einem Wahlspruche zu versehen. Jeder Abhandlung hat ein versiegelter,...
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Almanach, Band 65

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1915 - 546 Seiten
...der Preisbewerber folgen hier die auf eisschriften sich beziehenden Paragraphen der Geschäftsinung der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften: ,§57. Die um einen Preis werbenden Abhandlungen rfen den Namen des Verfassers nicht enthalten und sind, e allgemein üblich, mit einem Motto zu versehen....
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Sitzungsberichte der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Classe, Band 6

1851 - 764 Seiten
...wird am 30. Mai 1854 erfolgen. SiUb. dmn Cl. VI. Bd. V. Hft. 45 Zur Verständigung der Prciswerber folgen hier die auf die Preisschriften sich beziehenden Paragraphe der Geschäftsordnung der kaiserl. Akademie der Wissenschaften : §. 28. Abhandlungen, welche der Akademie vorgelegt werden,...
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Journal für praktische Chemie, Band 56

1852 - 536 Seiten
...1852; die Ertheilung des Preises wird am 30. Mai 1853 erfolgen. Zur Verständigung der Preisbewerber folgen hier die auf die Preisschriften sich beziehenden Paragraphe der Geschäftsordnung der kaiserl. Akademie der Wissenschaften : §. 28. Abhandlungen, welche der Akademie vorgelegt werden,...
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Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, Band 14

1866 - 442 Seiten
...Währung wird eventuell in der feierlichen Sitzung der Akademie am 30. Mai 1867 erfolgen. Die um den Preis werbenden Abhandlungen dürfen den Namen des...nicht enthalten, und sind, wie allgemein üblich, mit einein Motto zu versehen. Jeder Abhandlung hat ein versiegelter, mit demselben Motto versehener Zettel...
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Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, Band 12

1864 - 444 Seiten
...beziehenden Paragraphe der Geschüitsordnuug der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. §. 5t!. Die um einen Preis werbenden Abhandlungen dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, uud sind, wie allgemein üblich, mit eiuem Motto zu versehen. Jeder Abhandlung hat ein versiegelter,...
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