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schwebenden Secten, in berührten diesem Erz-Herzogthum Osterreich, desto mehr gewehret würde, allergnädigst bewilliget, vergönnet und zugelassen, daß wir uns auf und in allen Unsern Schlössern, Häusern, und Gühtern (doch ausserhalb höchstgedachter Röm. Kaysl. Majest. Städte und Märckte, darinnen wir nicht Häuser haben), für Uns selbst, Unser Gesinde und Zugehörigen, auf dem Lande aber und bey Unsern zugehörigen Kirchen zugleich auch für Unsere Unterthanen obberührter Augspurgischen Confession und der darüber mit Ihro Kayserl. Majestät allergnädigsten Vorwissen verfertigten und Ihro Majestät von uns überreichten Agenda frey gebrauchen, und derselben gemäß und nicht zuwieder, so wohl die Lehre als die Ceremonien, anstellen und ins Werck ziehen mögen. Alles bis zu einer allgemeinen Christlichen Reformation und gottseeligen Vergleichung der Religion in Teutscher Nation.

Darum Ihrer Majestät Wir samt und sonderlich allerunterthänigsten und höchsten Dandk sagen, mit schuldigster Erbietung, solches um Kayserl. Majest. und Deren Erben, mit Darstreckung Unseres Vermögens an Gut und Blut gehorsamst zu verdienen.

Daß demnach und dargegen, und auf solche allergnädigste Bewilligung Ihrer Kayserl. Majest. und deren Leibes-Erben, regierenden Ertz-Herzogen zu Osterreich, Wir, die obbemeldeten zween Stände, unterthänigst zugesagt und versprochen haben: Zusagen und versprechen das auch hiemit wissentlich, wohlbedächtlich und in Krafft dieses Unsers Revers-Briefes, also und dergestalt daß wir alle und ein jeder besonder Uns Ihrer Kayserl. Majest. gnädigster Bewilligung (darum Wir zu unsren gehorsamsten guten Bemügen versichert sein) in allen Dingen gemäß verhalten, derselbigen zugegen keine andere Lehre, Gottesdienst noch Ceremonien, dann wie angezogene Augspurgische Confession und Agenda ausweiset, in Unsern angehörigen Kirchen weder einführen noch leyden, auch Uns keines andern Gebrauchs, weder in der Lehre noch Ceremonien, dann wie vielbemeldete Lehre der Augspurgischen Confession und Agenda mit sich bringet, und derselben gemäß ist, anmassen wollen, sondern daß von Ihrer Kayserl. Majest. gegen denjenigen aus Uns; so sich eines andern unterstehen würde, mit ernstlicher Strafe verfahren werdest soll und mag.

Wir sollen und wollen auch für Unsere Personen und Unsere Angehörigen den andern Geistlichen, und denen, so der Religion und Lehre obbenennter Augspurgischen Confession nicht zugethan in Zeitlichen noch Leiblichen gar nichts zu wieder seyn, oder von Unterscheid wegen des Glaubens was gegen ihnen fürnehmen und thun, sondern es mit ihnen, als Unsern lieben Mitgliedern, nach aller Christlichen Gebühr treulich meynen, und sonderlich an ihren Kirchen-Uebungen keinen Trotz, Gewalt noch Frevel beweisen, noch an ihren zeitlichen Einkommen ichtes ausser Recht entziehen, wie Wir dann daßselbige von ihnen wiederum gewärtig seyn; und das Alles bis zu einer allgemeinen Christlichen Reformation und gottseeligen Vergleichung der heiligen Religion in Teutscher Nation.

Zu Urkund haben Wir zween Stände der Herren und Ritterschafft diesen Revers-Brieff_mit denen von uns zu der Religions-Sachen Deputirten Ausschuß genaulichen Handschrifften und angebohrnen anhangenden Insiegeln verfertiget.

Der geben ist zu Wien. (Anno Domini 1571.)

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Maria, Gemahlin Maximilians II.

Maria, römische Kaiserin, Königin von Ungarn und Böhmen, geborene Infantin von Spanien und Erzherzogin von Österreich, war eine Tochter Kaiser Karls V. und Isabellas von Portugal, welche sie zu Madrid den 21. Juni 1528 geboren hatte. Sie war eine der größten und vorzüglichsten Frauen.

Als sie das 20. Jahr vollendet hatte, wurde sie mit ihres Herrn Vaters Bruders Sohn Maximilian Il. zu Valladolid in Spanien den 23. September 1548 vermählt.

Ihrem Herrn Gemahl übergab sein Vater Ferdinand I. die Regierung in Ungarn und Österreich. Anno 1556 im Juli machte sie mit ihrem Gemahl eine Reise zu ihrem Vater Karl nach den Niederlanden; 1562, am 21. September, ward sie zu Prag zur Königin von Böhmen und 1563, am 9. September, zu Preßburg zur Königin von Ungarn gekrönt.

Sie lebte mit Maximilian 28 Jahre in einer glücklichen und vergnügten Ehe, hatte von ihm 16 Kinder und ward durch sein Ableben am 12. Dezember 1576 in den Witwenstand versetzt. Nach dem Tode ihres kaiserlichen Herrn ging sie nach Spanien zurück, wo ihr Bruder Philipp II. am Throne saß. Ihr tugendvolles Leben beschloß sie zu Valladolid den 6. März 1603 im Alter von 75 Jahren, von allen verehrt und innigst geliebt.

Die Vorliebe ihres kaiserlichen Gemahls für die evangelische Glaubenslehre teilte sie nicht, sondern blieb als Spanierin und Tochter Karls V. stets ihrem katholischen Glauben getreu. Aus Gründen der Politik und um seinen Thron zu befestigen, mußte Maximilian sich ohnehin im Laufe seiner Regierungszeit der katholischen Kirche mehr und mehr zuwenden, obwohl er im Innersten seines Herzens Lutheraner war und das Abendmahl nur in zweierlei Gestalt nahm.

Seine persönliche religiöse Überzeugung blieb bis zum Schlusse seines Lebens unberührt und unverändert; alle Versuche, die auf den sterbenden Monarchen gemacht wurden, blieben wirkungslos; mochten die zärtlich geliebte Gattin Maria und die ihm nahegestandene Schwester Anna, des Bayernherzogs Albrecht V. Gemahlin, mochten Kardinal Morone und Almazan alle Künste der Überredung an seiner Seele versuchen; er blieb dabei, ohne Beichte und Kommunion von dieser Erde zu scheiden. „Sein Prediger (Beichtiger) sei im Himmel“ erklärte er den auf ihn Eindringenden.

Wir wissen aus dem Berichte eines Anwesenden bei Maximilians Tode, daß die Kaiserin durch die Weigerung ihres Gemahls, die Sterbesakramente nach katholischem Ritus zu empfangen, auf das schmerzlichste berührt wurde.

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Johann Sebaftian Pfauser.

Maximilians evangelischer Hofprediger von 1554 bis 1559.

Es war aller Welt bekannt, daß sich Maximilian einen lutherischen Prediger hielt, und war dies Joh. Seb. Pfauser, ein Mann von vortrefflicher Gelehr- und Beredsamkeit, auch von großer Freudigkeit und Mut, die Wahrheit zu bekennen. Eine großtheologische Klugheit sowohl im öffentlichen Vortrag als auch im Umgange mit den Römisch-katholischen ließ er stets blicken.

Durch diese Tugenden ließ sich Kaiser Ferdinand bewegen, ihn zu seinem Hofprediger anzunehmen. Ferdinand hat einmal selbst bezeugt, Pfauser wäre ihm auf das nachdrücklichste empfohlen worden und hätte er von ihm viele erbauliche und mit dem katholischen Glauben übereinstimmende Predigten gehört. Pfauser wollte in der Folge in diesem seinen Amte nicht verbleiben, da man ihm zumutete, er solle seine Ehefrau, die er mit nach Wien genommen hatte, fortschaffen. Kaiser Ferdinand, welcher doch selbst seinerzeit beim Papste um Aufhebung des Zölibats vorstellig gewesen, nannte Pfausers Ehefrau: „dessen Konkubine“.

Maximilian ließ sich durch diese Priesterehe nicht irre machen und behielt ihn als seinen Hofprediger.

Die Gewogenheit des Kaisers Ferdinand ließ nach, als Pfauser einige freimütige Predigten gehalten hatte. Wegen dieser Gnade und Hochachtung von Seite Maximilians mußte begreiflicherweise Pfauser den Katholischen ein Dorn im Auge sein, indem sie einsahen, daß, so lange derselbe am Hofe weile, sie bei Maximilian nichts ausrichten würden.

Der Jesuit Peter Canisius hat im Jahre 1556 einen weitläufigen Brief an seine Mitbrüder geschrieben, in welchem er mit ihnen überlegt, wie es doch anzufangen wäre, dieses evangelischen Predigers loszuwerden. Er fand, daß es am besten wäre, Pfauser durch ein gewisses stratagema (List) in seinen Predigten zu fangen oder den Kaiser dahin zu bestimmen, daß er seinem Sohn den Auftrag erteile auf Grund seiner kaiserlichen Macht und väterlichen Gewalt den Pfauser vom Hofe zu schaffen. Nach der Szene zwischen Ferdinand und Pfauser, von welcher wir dem verehrten Leser im Lebensbilde Ferdinands I. Mitteilung machen, verließ Pfauser bald darauf den österreichischen Hof (1560), 30g nach Lauingen, wo er als Präpositus der lutherischen Kirchen im Jahre 1569 gestorben ist, im selben Jahre, als D. Chyträus von Kaiser Maximilian II. nach Wien berufen wurde, um eine Agenda für die evangelische Kirche in Österreich zu verfassen.

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