... steht in gleichem Umfange der juristischen Gesellschaft zu Berlin zu. In Beziehung auf die Prüfung der Legitimation der von der letzteren gewählten Mitglieder findet auch bei Neuwahlen die Vorschrift des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist... Almanach - Seite 171von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1895Vollansicht - Über dieses Buch
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1886 - 540 Seiten
...bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das Letztere durch Gooperation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen....weder der Akademie noch der Universität angehören. Ueber jeden Wahlact des Guratoriums wird eine notarielle Urkunde aufgenommen. §. 8. Das Curatorium... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...Vorschrift des § 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Kuratorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das letztere durch Kooperation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1887 - 284 Seiten
...der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder im Guratorium sitzen, welche weder der Akademie noch der Universität angehören. Über jeden Wahlact des Guratoriums wird eine notarielle Urkunde aufgenommen. §. 8. Das Guratorium legitimirt sich als Vertreter... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1888 - 544 Seiten
...des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Guratorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt...Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder im Guratorium sitzen, welche weder der Akademie noch der Universität angehören. Über jeden Wahlact... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1890 - 268 Seiten
...Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es ssen jedoch stets zwei Mitglieder im Curatorium sitzen, '.ehe weder der Akademie noch der Universität angehören. Über jeden Wahlact des Curatoriums wird eine notalle Urkunde aufgenommen. §. 8. Das Curatorium legitimirt sich als Vertreter der ftung durch ein... | |
| Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin - 1896 - 190 Seiten
...Vorschrift des § 6 Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Curatorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das Letztere durch Cooptation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder... | |
| Adolf von Harnack - 1900 - 678 Seiten
...bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das letztere durch Cooptation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen....Vertreter der Stiftung durch ein Attest des -Königlichen Polizei -Praesidiums zu Berlin darüber, dafs das Curatorium der Stiftung zur Zeit aus den im Atteste... | |
| Adolf von Harnack - 1900 - 682 Seiten
...bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das letztere durch Cooptation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen....notarielle Urkunde aufgenommen. §8. Das Curatorium hat die Befiignifs, einen Syndicus aus seiner Mitte zu wählen und diesem General- und Special -Vollmacht... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1900 - 792 Seiten
...des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Curatorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt...Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder im Guratorium sitzen, welche weder der Akademie noch der Universität angehören. Über jeden Wahlact... | |
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