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" Bewerber findet nicht statt. §.59. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die Akademie als selbständiges Werk veröffentlicht und geht in das Eigenthum derselben über. Ein Honorar... "
Almanach - Seite 86
von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1895
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Almanach, Band 65

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1915 - 546 Seiten
...Berufung auf das Motto zurückverlangt werden." ,§ 59. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigentum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die...selbständiges Werk veröffentlicht und geht in das Eigentum derselben über. Ein Honorar für dasselbe kann aber dann nicht beanspracht werden." ,§ 60....
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Almanach, Bände 57-60

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...wird die Schrift durci die Akademie als selbständiges Werk veröffentlicht und geh in das Eigentum derselben über." ,§ 60. Die wirklichen Mitglieder...Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise nicht teilnehmen." ,§61. Abhandlungen, welche den Preis nicht erhalten haben, der Veröffentlichung aber...
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Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, Band 12

1864 - 444 Seiten
...Theilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht statt. §. 58. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch dii1 Akademie veröffentlicht. §. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung...
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Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das Jahr ..., Band 10

Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1860 - 488 Seiten
...Tlieilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht Statt. §.58. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die Akademie veröffentlicht. §. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise...
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Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Band 10

1860 - 486 Seiten
...Theilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht Statt. §• 58. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die Akademie veröffentlicht. §. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise...
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Neues Jahrbuch für Mineralogie, Geologie und Paläontologie, Band 1864

Karl Cäsar von Leonhard - 1864 - 932 Seiten
...ihres Verfassers. Wünscht es derselbu, so wird die Schrift durch die Akademie veröffentlicht. i. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise nicht Theil nehmen. |. 6Ü. Abhandlungen, welche den Preis nicht erhalten haben, der Veröffentlichung aber würdig sind,...
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Neues Jahrbuch für Mineralogie, Geologie und Palaeontologie

1864 - 936 Seiten
...wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die«« Preise nicht Theil nehmen. |. 60. Abhandlungen , welche den Preis nicht erhalten haben,...Veröffentlichung aber würdig sind , können auf den Wuusch des Verfassers von der Akademie veröffentlicht werden. Klne ausserordentltrhe Versammlung der...
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Neues Jahrbuch für Mineralogie, Geologie und Paläontologie, Band 1864

Karl Cäsar von Leonhard - 1864 - 964 Seiten
...ihres Verfassers. Wünscht es derdelbt!, so wird die Schrift durch die Akademie voroffontlieht. g. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise nicht Theil nohiucti. 8. 6U. Abhandlungen, welche den Preis niclit erhalten haben, der Veröffentlichung aber würdig...
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Germania: Vierteljahrsschrift für deutsche alterthumskunde ..., Band 14

Franz Pfeiffer, Karl Bartsch, Otto Behaghel - 1869 - 524 Seiten
...enthält. Theilung des Preises unter mehrere Bewerber findet nicht Statt. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe,...veröffentlicht und geht in das Eigenthum derselben über. Ein Honorar für dasselbe kann aber nicht beansprucht werden. Die wirklichen Mitglieder der Akademie...
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Zeitschrift für deutsche Philologie, Band 2

1870 - 574 Seiten
...mehrere bewerber findet nicht statt. Jede gekrönte preisschrift bleibt eigentum ihres verlassers. Wünscht es derselbe, so wird die schrift durch die...selbständiges werk veröffentlicht und geht in das eigentum derselben über. Ein honorar für dasselbe kann aber nicht beansprucht werden. Die wirklichen...
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