Bewerber findet nicht statt. §.59. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die Akademie als selbständiges Werk veröffentlicht und geht in das Eigenthum derselben über. Ein Honorar... Almanach - Seite 86von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1895Vollansicht - Über dieses Buch
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1915 - 546 Seiten
...Berufung auf das Motto zurückverlangt werden." ,§ 59. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigentum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die...selbständiges Werk veröffentlicht und geht in das Eigentum derselben über. Ein Honorar für dasselbe kann aber dann nicht beanspracht werden." ,§ 60.... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...wird die Schrift durci die Akademie als selbständiges Werk veröffentlicht und geh in das Eigentum derselben über." ,§ 60. Die wirklichen Mitglieder...Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise nicht teilnehmen." ,§61. Abhandlungen, welche den Preis nicht erhalten haben, der Veröffentlichung aber... | |
| 1864 - 444 Seiten
...Theilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht statt. §. 58. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch dii1 Akademie veröffentlicht. §. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1860 - 488 Seiten
...Tlieilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht Statt. §.58. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die Akademie veröffentlicht. §. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise... | |
| 1860 - 486 Seiten
...Theilung eines Preises unter mehrere Bewerber findet nicht Statt. §• 58. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift durch die Akademie veröffentlicht. §. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise... | |
| Karl Cäsar von Leonhard - 1864 - 932 Seiten
...ihres Verfassers. Wünscht es derselbu, so wird die Schrift durch die Akademie veröffentlicht. i. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise nicht Theil nehmen. |. 6Ü. Abhandlungen, welche den Preis nicht erhalten haben, der Veröffentlichung aber würdig sind,... | |
| 1864 - 936 Seiten
...wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die«« Preise nicht Theil nehmen. |. 60. Abhandlungen , welche den Preis nicht erhalten haben,...Veröffentlichung aber würdig sind , können auf den Wuusch des Verfassers von der Akademie veröffentlicht werden. Klne ausserordentltrhe Versammlung der... | |
| Karl Cäsar von Leonhard - 1864 - 964 Seiten
...ihres Verfassers. Wünscht es derdelbt!, so wird die Schrift durch die Akademie voroffontlieht. g. 59. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise nicht Theil nohiucti. 8. 6U. Abhandlungen, welche den Preis niclit erhalten haben, der Veröffentlichung aber würdig... | |
| Franz Pfeiffer, Karl Bartsch, Otto Behaghel - 1869 - 524 Seiten
...enthält. Theilung des Preises unter mehrere Bewerber findet nicht Statt. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe,...veröffentlicht und geht in das Eigenthum derselben über. Ein Honorar für dasselbe kann aber nicht beansprucht werden. Die wirklichen Mitglieder der Akademie... | |
| 1870 - 574 Seiten
...mehrere bewerber findet nicht statt. Jede gekrönte preisschrift bleibt eigentum ihres verlassers. Wünscht es derselbe, so wird die schrift durch die...selbständiges werk veröffentlicht und geht in das eigentum derselben über. Ein honorar für dasselbe kann aber nicht beansprucht werden. Die wirklichen... | |
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