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mentraf, wurde der Feind geworfen (?). Das Dorf Mannswörth wurde mit Sturm genommen, wobei sich besonders der Major Gyön auszeichnete (?). Aus der Höhe von Schwechat wurde der Feind verjagt, der linke Flügel, von großen Massen gegen Lanzendorf bedroht, hat selbe mit einem Kanonenfeuer zurückgeworfen; als man endlich um 4 Uhr sah, daß Wien zu seiner Rettung selbst nichts thut, der Feind aber, wenn wir weiter vorrücken, bei seiner Ueberlegenheit an Cavallerie unsere linke Flanke umgehen konnte, dabei aus dem Dorfe Schwechat wie aus einer Festung ein ungeheueres Kanonen- und Kartätschenfeuer sich erneuerte, nar es Pflicht, nachdem unsere Truppen ihre Pflicht gegen Wien so tapfer erfüllt, dabei aber von Wien gar nicht unterstüßt wurden, unsere Streitkräfte, die das Vaterland so nothwendig braucht, nicht zu gefährden, und es wurde um 4 Uhr der Befehl ertheilt, daß unsere Armee ihre Stellungen herwärts der Fischa wieder beseßen sollte, wobei die Komorner Sensenmänner sich höchst unordentlich und unbesonnen benommen haben, und nicht zum Stehen zu bringen waren. Man ließ sie endlich in Gottes Namen ziehen. Die Armee selbst wird sich nun auf die Vertheidigung unseres eigenen Landes beschränken.

Ein Augenzeuge aus dem Gefolge des Präsidenten des LandesvertheidigungsAusschusses." Dieser kauderwälsche Bericht ohne Datum steht in einem auffal lenden Contraste mit jenem des Bans, welch' leßterer den Stämpel der offiziellen Wahrheit und Bündigkeit an der Särne trägt.

Der Gemeinderath eröffnete Folgendes in einem Plakat:

„Mitbürger! Der Gemeinderach der Stadt Wien hat von jenem Zeitpunkte an, als der hohe Reichstags-Ausschuß demselben aufgetragen hatte, in Vereinigung mit dem Nationalgarde-Obercommando die Stadt in Vertheidigungs-Zustand zu segen, alle strategischen Maßregeln dem Obercommando überlassen, ohne das selbe in irgend einer Weise hierin zu beirren, vielmehr dasselbe auf jede ihm zustehende Weise auf das Kräftigste unterstüßt, und in Allem dem Wunsche seiner Mitbürger zu entsprechen gesucht.

Bereits am 26. Abends wurden die Vertreter der gesammten Volkswehr um ihre Ansicht über die Lage der Stadt befragt, und neuerlich am 29. Abends der Obercommandant eingeladen, sich nach dem Kampfe des 28. über die Lage der Stadt zu erklären.

Nachdem derselbe erklärt hatte, nur eine oder zwei Stunden die innere Stadt mehr halten zu können, nach dem sich die Vertrauens männer der sämmtlichen Volkswehr für den Frieden ausgesprochen hatten, die Vorsteher des Handelsstandes und mehrerer Innungen ebenfalls auf Uebergabe der Stadt drangen, hiemit alle hiezu berufenen Vertheidiger der Stadt und der größte Theil des Bürgerstandes selbst seinen Willen ausgesprochen hatte und die Stadt von Fürst Windischgräß mit einer Beschießung bedroht war,

war der Gemeinderath verpflichtet, diesen deuilich und klar ausgesprochenen Willen seiner Mitbürger zu erfüllen, und so wie er mit ihnen lie hecbe Wunde fühlt, welche durch zeitweilige Aufhebung der constitutionellen Zustände der Freiheit geschlagen wird, war er doch auch noch bedacht, seinen Mitbürgern wenigstens materiell den Uebergang in diese Peciode zu erleichtern. Sogleich begab sich eine Deputation von Gemeinderäthen und Abgeordneten der gesammten Volkswehr zu Herrn Fürsten Windischgräß, um demselben die auf diese Weise ausgesprochene Unterwerfung der Sicdt kundzugeben, welche derselbe auch annahm, so daß die Kapitulation als geschlossen anzusehen war.

Nun hat der Herr Fürst einer am Morgen des 30. bei ihm eingetroffenen Deputation nachstehende neuerliche Bedingungen mitgetheilt, welche die Art der Entwaffnung betreffen :

Die Proklamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten von Windischgräg vom 23. October 1848 und die zum Punkte 3 derselben an den Gemeinderath erlassene Erläuterung vom 26. October 1848 bleiben in ihrer vollen Wirksamkeit, find von der Stadt vollständig durchzuführen, und es werden denselben nachstehende Bestimmungen beigefügt:

1. Auf dem St. Stephansthurme ist vor Allem eine große kaiserlich österreichische Fahne aufzuziehen, und bei allen Linienthoren sind weiße Fahnen, zum Zeichen der friedlichen Unterwerfung, auszustecken.

2. Der Feldzeugmeister Baron Necsey und alle in Gewahrsam gehaltenen Militärs und Beamten sind in allen Ehren nach Heßendorf zu geleiten.

3. Rücksichtlich der bezirksweisen Entwaffnung sind die Kanonen aus der Stadt und demjenigen Theile der Vorstädte, welche vom Kärnthnerthore und der Hauptstraße Wieden auf der Straße zur Spinnerin am Kreuz links liegen, in die Rennweger Artillerie-Kaserne, jene, welche von dieser Straße rechts liegen, zur Schönbrunner Schloßhauptwache abzuführen.

Alle andern Waffen find von den einzelnen Corps bezirksweise zu sammeln, unter einer behördlichen Intervenirung in der Stadt im kaiserlichen Zeughause, in den Vorstädten in jedem Gemeindehause längstens binnen 12 Stunden niederzulegen, wo sie dann der nächsten vom Militar beseßten Kaserne commissioaaliter zu übergeben seyn werden.

Sämmtliche Munition ist alsogleich, je nach dem Orte ihrer gegenwärtigen Niederlegung, an die Truppen-Commandanten des Neugebäudes, des Schönbrunner Schlosses, der Tückenschanze und jenem in der Leopoldstadt zu übergeben.

4. Sämmtliche Barschaften und Cassen, die sich in den Händen der Nationalgarden und bewaffneten Körper befinden, sammt den Rechnungen, sind ohne Verzug vom Gemeinderache zu übernehmen und vom Uebergeber und Uebernehmer gestegelt aufzubewahren.

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5. Von der im Absage 3 erwähnten Entwaffnung ist vor der Hand jener Theil der Nationalgarde auszunchmen, der bis zum Einrücken der k. k. Truppen durch den Gemeinderath zur Bewachung der k. k. Hofburg, der Gesandtschaften und der öffentlichen Gebäude zu bestimmen seyn wird, welcher Theil ordnungsmäßig abzulösen kommt. Dasselbe gilt auch von jenen Wachen, welche der Gemeinderath im Interesse der Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung aufzustellen für nothwendig findet, so wie auch von der Sicherheitswache.

6. Die Waffen der aus Graz, Brünn und Linz in Wien unter ordentlicher Führung anwesenden Nationalgarden find abgesondert abzulegen, und es werden die ihnen eigenthümlichen Waffen in ihre Heimatsorte geschickt werden.

7. Der Gemeinderath hat bis 8 Uhr Abends des 30. October 1848 die Annahme der in den vorstehenden Punkten enthaltenen Bestimmungen, bei sonstiger Fortseßung der bisherigen militärischen Maßregeln, an Se. Durchlaucht den Fürsten Windischgräß anzuzeigen, so wie auch nach dieser Annahme längstens bis 12 Uhr Vormittags am 31. October 1848 die vollständige Durchführung sämmtlicher Bedingungen der Eingangs erwähnten Proklamation und der Bestimmung der Erläuterung, so wie der vorstehenden Punkte angezeigt seyn müssen.

Hauptquartier Heßendorf, am 30. October 1848, um 3 Uhr Nachmittags. Im Namen und Vollmacht Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Alfred Fürsten zu Windischgräß. Cordon m. p.""

Nachdem der Herr Obercommandant erklärt hat, daß von Seite der ungarischen Armee keine Hülfe mehr zu erwarten sey, indem dieselbe geschlagen und das Feuer seit fünf Uhr von jener Seite verstummt, hiermit keine Veränderung in der Lage der Stadt eingetreten und keinerlei Aussicht auf eine Verbesserung derselben gerechtfertigt ist, und der Gemeinderath bis 8 Uhr Abends des 30. sich über die unbedingte Annahme der Bedingungen ausgesprochen hat, widrigens die Stadt und die Vorstädte beschossen und in Brand gesteckt werden würden, sieht sich derselbe ge= nöthigt, seine Mitbürger aufzufordern, ihrem bereits früher ausgesprochenen Willen nachzukommen und ihm die Rettung der Stadt vor Zerstörung möglich zu machen. Die Einleitungen zur geforderten Niederlegung der Waffen werden getroffen und hiervon Herr Fürst Windischgräß in Kenntniß gesezt. In Folge dessen ist auch die Ablieferung der Kanonen zu veranlassen, wobei Herr Fürst Windischgräß die Deputation aufgefordert hat, dieselben zu bezeichnen, damit seiner Zeit dasselbe Geschüß den Bürgern Wiens zurückgestellt werden könne, wobei derselbe wiederholt feierlich versichert, daß die Errungenschaften des 15. März und Mai durch den vorübergehenden Belagerungszustand nicht geschmälert oder aufgehoben werden, wofür das kaiserliche Wort bürge.

Wien, am 31. October 1848. Vom Gemeinderathe der Stadt Wien."

An die National-Garde der Hauptstadt Wien. Im Nachhange zur Prokla

mation vom 30. October 8 Uhr Abends sehe ich mich verpflichtet, bekannt zu geben, welche Ursachen mich bestimmten, zu dem mit Sr. Durchlaucht dem Feldmarschall Fürsten Windischgräß geschlossenen Kapitulation einzurathen. Es fehlte seit drei Tagen schon an Munition, welche verrätherisch (?) von mehreren Individuen theilweise unterschlagen wurde. Mangel an Lebensmitteln machte sich fühlbar, und wäre in längstens zwei Tagen sehr drückend geworden. Die Geschüßbedienung wurde von Tag zu Tag weniger. Der Mangel an geschulten und geübten Truppen, welcher die Entsendung von Succurs an die bedrohten Punkte unmöglich machte, indem die Garde bisher nur den Beruf hatte, sich bloß in ihrem Bezirke zu vertheidigen, wobei ich aber dankend jener Garden gedenke, welche mit muthiger Aufopferung überall hin sich verwendeten. Weitere Motive waren:

Die wiederholte Versicherung, daß die von Sr. Majestät dem Kaiser gewährleisteten Volksrechte nicht beeinträchtiget werden sollen. Die bestimmte Neberzeugung, daß das nicht berufene ungarische Heer der Zahl nach im Mißverhältnisse zur jest cernirenden Truppenmacht stehend, keinen Entsaß der Stadt bringen konnte. Die durch fortgeseßten bewaffneten Widerstand unvermeidliche Zerstörung des Wohlstandes unserer herrlichen Stadt, das gränzenlose Elend der armen Classe bei herannahendem Winter, der gestörte Verkehr und Handel, alle die Greuel eines vorauszuseßenden Bürgerkrieges mit den entseßlichen Folgen. Vom Standpunkte der Menschlichkeit und Vernunft, ehrlicher Ueberzeugung und verständiger Beurtheilung mußte ich für eine Kapitulation stimmen; denn Wien mit einer halben Million Einwohner und die ganze Bevölkerung Oestreichs lag auf der einen Wagschale, Fügung in ein zwar hartes, aber vorübergehendes Loos auf der andern. Hier hatte Verstand und Gewissen zu entscheiden, sanguinische Wallungen sind in solchen Momenten Verbrechen am Volke. Die heute von Sr. Durchlaucht dem Feldmarschall Fürsten Windischgrät rückgekehrte Deputation brachte das Versprechen mit, daß die im März und Mai errungenen. Freiheiten nicht geschmälert, und die für's Volk eingetretenen Militärs möglichst mild behandelt werden, ferners, daß der National-Garde ihre eigenthümlichen Waffen und Geschüße bei Reorganisation der Garde gleich zurückgestellt werden sollen.

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Garden von Wien! Ich harrte bei Euch aus, während der mit blutiger Flammenschrift in die Geschichte gezeichneten October-Periode. Wenn zwanzig mühevolle Tage, wenn zwanzig schlaflose Nächte, wenn der redliche Wille Euch zu dienen, wenn die durch viele Hemmnisse benachtheiligten Anstrengungen einigen Werth haben, so hoffe ich, daß Ihr auf mein Wort höret und mit dem Muthe das Unabwendbare ertragen werdet, welchen Ihr den feindlichen Kugeln gegenüber bewiesen habt. Ich trete von meinem harten Posten mit dem Bewußtseyn treuer Pflichterfüllung zurück, und danke Euch, Kameraden, für das Vertrauen und die heldenmüthige Hingebung im Dienste für's Volk und Volkes-Rechte.

Ernst Haug, m. p., Chef d. Generalst. d. Wien. N. G..“

„Kundmachung. Um den verschiedenen Parteien, welche in dem kritischen Augenblicke des Verhängnisses der belagerten Stadt über die so hochwichtige Frage, ob ein Verzweiflungskampf gegen eine faktische Uebermacht geschlagen werden solle oder nicht, Rechnung zu tragen;

um uns von den Uebeln der Anarchie und eines brudermörderischen Zwiespalts im Innern zu bewahren, von welchem unser militärischer Gegner keinen Augenblick säumen würde Vortheil zu ziehen, finde ich mich veranlaßt, den Herrn Hauptmann Fenneberg als Vertrauensmann der mobilen Corps, so wie den Hauptmann Redel als Vertrauensmann der akademischen Legion, zu meinen Stellvertretern zu ernennen. Ich lasse diese beiden Herren sogleich zum Kriegsrath zu mir entbieten, um nochmals die Frage über die absolute Nothwendigkeit der bereits eingeleiteten Convention mit dem Herrn Feldmarschall in Berathung zu ziehen.

Der Kampflustige Theil der Bevölkerung wird daraus ersehen, daß das Ober-Commando zur traurigen aber unabwendbaren Nothwendigkeit der Unterwerfung unter eine physische Uebermacht mit feierlicher Verwahrung unserer heiligen und unveräußerlichen Rechte, weder überreden noch erschleichen wollte.

Nicht aus Verrath soll die Stadt dem Herrn Feldmarschall übergeben werden. Die klarsten Beweise müssen im Kriegsrathe, mit meinen neu ernannten Herren Stellvertretern Fenneberg und Redel vorliegen, daß die Stadt ohne die gewisse Aussicht eines Entsaßes von Seiten der Ungarn, gegen die groben Kräfte des Herrn Feldmarschall bei allem Muthe der Bevölkerung nicht gehalten werden könne, daß wir nach dem Bombardement von einigen Stunden aus Mörsern und Zwölfpfündern auf demselben Punkte stehen würden, wie jeßt, und bloß härteren und unversöhnlicheren Bedingnissen entgegen zu sehen hätten. Wien, am 31. October 1848.

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Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant."

An die mobilen Corps. Die Herren Commandanten der mobilen Corps haben bis heute Nachmittags fünf Uhr dem Gemeinderathe die Standes-Ausweise ihrer Truppenkörper, Behufs ihrer weitern Verpflegung einzureichen. Eine wei tere Fortseßung des Kampfes ist nach den zuverläßigen Nachrichten, die über das gestrige Gefecht bei Schwechat eingetroffen, wenn nicht unmöglich, doch nuglos und verderblich, weil gegenüber der überlegenen Macht der kaiserlichen Truppen von einem leßten verzweifelten Kampfe nur Tausende von Leichen, aber kein dauernder Erfolg für die Freiheit Aller zu erwarten steht. Es handelt sich darum, den Bürgerkrieg zu verhüten, der uns jegt gefährlicher ist, als Millionen von Soldaten und Kanonen um die Mauern Wien's. Ihr habt wie Helden gefoch ten, schickt Euch als Männer in das Unvermeidliche. Ihr habt Euer Vertrauen in mich geseßt, und ich, der ich seit Jahren für die Sache der Freiheit eingestan

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