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durch den Nationalgarde - Hauptmann und ad latus Moriz Schneider, und den Plaß-Oberlieutenant B. G. Dunder Vorkehrung getroffen worden, daß die Wohnungen der fremden Gesandten mit Wachen beseßt, und solche gegen allfällige Gefahren irgend einer Art geschüßt wurden. Nicht minder muß erwähnt werden, daß die Gesandten und Consule die wachhabenden Nationalgarden generós verpflegen, und leßtere es sich angelegen seyn ließen, ihre Pflicht pünktlich zu erfüllen, so, daß kein einziger Fall vorgekommen ist, daß ein Gesandtschaftshotel im October in irgend einer Art zu Schaden gekommen wäre.

,,Kundmachung der Vorstände und Leiter, Behuss der Vertheidigung der Stadt Wien sammt Vorstädten. Zur Erzielung einer zweckmäßigeren Leitung und Ueberwachung der Vertheidigungsmaßregeln unserer Stadt sammt Umgebung, ordne ich das Nachstehende an: Die strategisch wichtigsten Theile der Stadt werden in militärische Distrikte abgetheilt. Dieselben sind: Distrikt Nr. 1. Die gesammte innere Stadt. Ihre Vertheidigung behalte ich mir zwar selbst vor; um jedoch in den laufenden Arbeiten und Erledigungen nicht gehindert zu seyn, haben die drei Stellvertreter des Ober-Commandanten, Herr Oberst Schaumburg, Herr Hauptmann Thurn und Herr Commandant Aigner sich für die Lösung dieser Aufgabe in ein Comitee zu vereinigen. Es ist sich deßhalb ausschließlich an sie zu wenden. Distrikt Nr. 2. Leopoldstadt und Landstraße vom Donaukanal bis zum Wiener-Neustädter Kanal und Rennweg. Distrikts-Chef, Herr Bezirks-Chef Plattensteiner. Distrikt Nr. 3. Wieden und Mariahilf, vom Rennweg mit Einschluß der so hochwichtigen Stellungen des Belvedere, und Schwarzenberggarten bis zur Mariahilfer Hauptstraße. Distrikts-Chef, Herr Braun. Die Herren Distrikts-Chefs sind angewiesen, aus den ihnen zugewiesenen Bezirken und Personen von erprobter militärischer Befähigung sich Augenblicks ihren Generalstab zusammen zu seßen, ihr besonderes Hauptquartier aufzuschla= gen, und dasselbe mittelst Plakat öffentlich bekannt zu geben. Dem Herrn Distrikts-Chef Braun wird von meinem Hauptquartier der Herr Oberlieutenant Kuchenbäcker als Stabsadjutant zur Verfügung gestellt. Die Herren Distrikts-Chefs, so wie die Herren Bezirks-Chefs der nicht in strategische Rayons gebrachten Vorstadttheile, find mit der selbstständigen Leitung aller erforderlichen, und durch die Umstände sich verändernden Vertheidigungs-Maßregeln betraut. Sie müssen jedoch mit den Kräften ihrer eigenen Sektionen für gewöhnliche Verhältniße ausreichen. Alle Commandanten von detachirter Artillerie, von mobilen Colonnen, Unterstügungsgarden, haben, sobald sie ihr Gebiet betreten, sogleich unter ihr Ober-Commando zu treten. Die Blicke der gesammten Bevölkerung find auf die Leistungen, und die Hingebung der Herren Distrikts- und Bezirks-Chefs gerichtet. Wien, den 14. October 1848. Messenhauser, m. p. prov. Ober-Commandant."

,,Kundmachung der Personen und Leiter meines Hauptquartiers. Mein Hauptquartier bleibt nach wie vor in den Lokalitäten der Stallburg. Dasselbe besteht aus folgenden Vorständen. Die Stellvertreter des Ober-Commandanten während seiner Abwesenheit: Herr Schaumburg, Commandant der BürgerRegimenter. Herr Thurn, Hauptmann und Chef des dritten Bezirkes. Herr Aigner, Commandant der akademischen Legion. Der Vorstand der HauptAdjutantur: Herr Hauptmann Schneider, die Kenntnißnahme und Buchführung aller einlaufenden Gegenstände, in sofern sie nicht rein militärischer Natur find. In seinem Bureau befindet sich der Zahlmeister des Ober-Commando. Der Vorstand der Feld-Adjutantur: Herr Fenneberg, mit dem Range eines Hauptmannes und seinem Personale. Der Generalstab: Chef, Herr Haug, mit dem Range eines Majors. Director der gesammten Artillerie und des Befestigungswesens Herr Oberst Jelowicki. Der Vorstand des Plag-Commando: Herr Hauptmann Em. du Beine. Ich erwarte von der Einsicht und den wohlwollenden Gesinnungen sämmtlicher Garden und Glieder der mobilen Corps, daß allen Vorständen, wie dem Ober-Commandanten selbst mit Achtung und nothwendigem Gehorsam in allen Fällen entgegen gekommen wird. Als äußeres Erkennungszeichen, bestimme ich für meinen gesammten Generalstab und die Herren Offiziere meines Hauptquartiers, daß solche die Feldbinde von der linken Achsel nach der rechten Seite tragen*). Wien, am 14. October 1848.

Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant.“

,,Kundmachung. In Betreff des Artilleriewesens. Die gesammte Artillerie zerfällt, wie bekannt in die zwei Abtheilungen; Nationalgarde-Artillerie: Zeitlicher Chef in Erkrankung **) des Commandanten Herrn Spizhitl, der Hauptmann, Bürger- Artillerie - Commandant, Herr Kurth. Ueber die Verwendung der gesammten Artillerie verfügt mein Generalstab durch den Chef des Artilleriewesens, Herrn Jelowicki. Alle Gesuche wegen Geschüß find demnach immer erst meinem Generalstabe vorzulegen. Garden der beiden Abtheilungen der Artillerie! Die Augenblicke sind ernst. Wir stehen vor dem Richterstuhle der politischen Welt Europas. Zu allen Zeiten hat die Artillerie für die edelste Waffe zur Erreichung großer militärischer Erfolge gegolten. Unsere Baterstadt, unser heiliges Vaterland, hat Ursache von dem Eifer aller Garden der Artillerie das Größte zu erwarten; glühender Eifer schafft in außerordent

*) Die Plaß - Offiziere des Ober-Commando hatten außerdem als ein besonderes Erkennungszeichen im Dienste einen silbernen Ringkragen.

**) Zu solcher Lüge mußte Messenhauser seine Zuflucht nehmen! Seite 371 u. f. um diese Doppelzüngigkeit wahrzunehmen.

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Man vergleiche

Dr.

lichen Zeitpunkten Wunder. Ich hoffe vielen Eifrigen, wo nicht allen, zu seiner Zeit den Dank des Vaterlandes ausdrücken zu können. Wien, am 14. Oct. 1848. Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant."

,,Kundmachung. Der Gemeinderath der Stadt Wien hat es für räthlich erkannt, daß zur Sicherung der Approvisionirung der Stadt Wien, die hiesigen bürgerlichen Fleischer und ihr Hülfs-Personale auf die Dauer der gegenwärtigen Verhältnisse von dem Dienste in der Nationalgarde befreit sind. Wien, am 14. October 1848. Vom Nationalgarde Ober-Commando.

Messenhauser, m. p., Ober-Commandant."

,,Kundmachung. Betreff des St. Stephansthurmes. Die mit Beobachtungen und der Ausführung von Signalen aufgestellten Individuen auf dem St. Stephansthurme handeln unter dem Gewichte meines unmittelbaren Einflusses. Sie dürfen durch Niemand in ihrem schweren und hochwichtigen Berufe beirrt werden. Die Befriedigung eitler Schaulust ist gegenwärtig nicht am Plaze. Sie bringt Schaden, und ist die Mutter alberner Gerüchte. Ich lege diese Worte meinen Kameraden und Mitbürgern mit ernster Mahnung an das Herz, und hoffe achtungsvollen Gehorsam zu finden. Wien, am 14. October 1848.

Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant “ Die k. . Offiziere und das Amts- und Dienst-Personale des k. t. MilitärPlaz-Commando erhielt nachstehende Certificate:

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,,Im Namen des Reichstages wird hiermit erklärt, daß der k. k. GeneralMajor und Plaß Commandant*) von Wien, Herr Matauscheck, samme allen ihm unterstehenden k. k. Offizieren und dem Amts- und Dienst-Personale des Play-Commando's, so wie alle militärischen Institute, unter den Schuß des Reichstages und des Volkes von Wien gestellt ist. Wien am 14. October 1848. Vom Reichstags-Ausschusse.

L. S. Dr. Fischhof, m. p., Obmann. Fr. Schuselka, m. p., Schriftf.“ Dem Originale von Wort zu Wort gleichlautend und giltig für den Herrn N. N. Wien am 14. October 1848.

L. S. Matauscheck, f. k. General-Major, Plag-Commandant. Vidi Nationalgarde-Plat-Commando.

L. S.

W. G. Dunder, m. p., Plaß-Oberlieutenant.“

Diese Certificate sind von Seite des gefertigten Plaß-Offiziers seit 14. mit um so größerem Vergnügen in bedeutender Anzahl ausgefertigt worden, als die sich in Wien befindlichen Offiziere und Militärbeamten sonst von den Garden und Proletariern insultirt, verhaftet oder zum Waffendienste gezwungen worden wären.

*) In dem betreffenden gedruckten Plakate stand irrthümlich Stadt- Commandant statt Plag: Commandant.

Das Plaz-Commando-Offiziers-Corps der Nationalgarde hat überhaupt keine Gelegenheit versäumt, dem Militär dienstwillig und gefällig zu seyn.

An den hohen Reichstag! Wir erfahren, daß der hohe Reichstag Schritte gethan hat, um durch die Einleitungen Sr. Majestät des Kaisers friedliche Ausgleichungen herbeizuführen. In diesem Sinne ist es die erste Nothwendigkeit, daß die Ungarn die Gränzen Desterreichs nicht überschreiten. Hierauf kann nur der hohe Reichstag Einfluß nehmen. Bei einer Vorrückung der Ungarn ist die Schlacht unvermeidlich. Die Folgen davon sind zu erwägen. Baron Pillersdorff stellte hier die Nothwendigkeit dar, es solle von der Armee gefstattet werden, daß die Zufuhr der Lebensmittel freigegeben werde. Hiezu ist man unter der Bedingung bereit, daß es auch uns unbenommen bleibe, mit unseren Hilfsmitteln in Wien und den in den dortigen Casernen befindlichen Monturen und Effecten zu verfügen. Der Herr F. 3. M. Baron Recs eh wäre an uns unverzüglich zu übergeben. Hauptquartier Inzersdorf, den 14. October 1848.

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An Seine Ercellenz, den Banus von Kroatien, Baron Jellačič! Auf die am heutigen Tage von Euer Excellenz und dem Grafen Auersperg unterzeichnete Zuschrift läßt der constituirende Reichstag durch seinen permanenten Ausschuß Folgendes erklären: Es ist eine Deputation abgegangen, um Se. Majestät zur Genehmigung und schleunigen Ausführung der in einer Reichstagsadresse beantragten Friedensvorschläge zu bewegen. In der sicheren Hoffnung auf einen glücklichen Erfolg dieses Schrittes, und im Pflichtgefühle der Vaterlandsliebe und Humanität, hat der Reichstag seinerseits bis zu dieser Stunde alle seine Kräfte aufgeboten, um das kampflustige Volk von Wien, und die aus den Provinzen zuströmenden Schaaren von offensiven Feindseligkeiten gegen die Truppen abzuhalten. Er wurde in diesem Streben gestern noch durch die mittelst telegraphi= scher Depesche eingelangte Kunde unterstügt, daß Se. Majestät der ReichstagsDeputation durch den Fürsten Lobkowi z die bestimmte Versicherung gegeben, die beiden vor Wien stehenden Commandanten würden nicht angreifen. Allein die von Euer Excellenz befohlene Entwaffnung der gesetzmäßig organisirten Nationalgarde der Dorfschaften, die drückenden Requisitionen, die Verhinderung der freien Passage, die Absperrung der Zufuhr von Lebensmitteln, und die Beseßung der zum Bezirke der Hauptstadt gehörigen Ortschaften stehen mit den wiederholten Friedensversicherungen der beiden Herren Commandanten und mit dem kaiserlichen Ausspruche in so grellem Widerspruche, daß der Reichstag gegen diese Maßregeln, als gegen thatsächlich feindselige, auf's Entschiedenste protestirt. Eure Excellenz stellen als erste Bedingung des Friedens auf, daß die Ungarn die Gränzen Oesterreichs nicht überschreiten, und sprechen dabei die Meinung aus,

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daß hierauf nur der Reichstag Einfluß nehmen konnte. Der Reichstag hat die Ungarn nicht ins Land gerufen, und kann sie eben so wenig hinaus dekretiren. Der ungarische Reichstag hat uns die Anzeige gemacht, daß er dem ungarischen Heere den Befehl ertheilt, Eure Excellenz zu verfolgen, wohin Sie sich auch wenden mögen, und erst dann Halt zu machen, wenn Euere Excellenz entwaffnet wären. Der Reichstag wiederholt daher, daß er kein anderes Mittel des Friedens kennt, als daß Euer Excellenz mit Ihren Truppen sogleich den Rückzug in die Heimat antreten, und der geseßlich bewaffneten Volkswehr der Umgebungen Wiens die Waffen zurückstellen. Geschieht dieß, dann kann der Reichstag mit Berufung auf die Sr. Majestat vorgetragenen Friedensvorschläge, auch die ungarische Armee zum Stillstand auffordern. Mit dieser Erklärung hat der Reichstag Alles gethan, was er thun konnte. Wird die von ihm ausgesprochene Bedingung nicht erfüllt, dann endet seine Friedensmacht, und es beginnt die Macht des Verhängnisses der unmittelbaren Schlacht mit den Ungarn, deren Folgen diejenigen erwägen und verantworten müssen, welche diesen Zustand veranlaßt haben.“ Wien, den 14. October 1848.

Im Namen des Reichstages. Vom Reichstags-Ausschusse.

Dr. Fischhof, m. p. Obmann.

Fr. Schuselka, m. p. Schriftführer."

In der Nachmittags-Sigung des constituirenden Reichstages am 14. Oct. schritt über Aufforderung des Präsidenten der Abgeordnete Schufelka als Berichterstatter des permanenten Reichstags-Sicherheits-Ausschusses zur Erstat tung der Berichte, wie folgt:

1) Er verlas eine Zuschrift der Nationalgarde von Steier vom 11. Oct., welche sich unter Dankesäußerungen über das von dem Reichstage zur Wahrung der Errungenschaften bis jeßt Veranlaßte zur Verfügung des Reichstages stellt.

„Hoher Reichstag! Durch den Erlaß des hohen Reichstages vom 7. d. M. wurde das Wohl und die Freiheit des Vaterlandes, die Unverleglichkeit des constitutionellen Thrones und des Reichstages unter den Schuß der Nationalgarde gestellt. Die gefertigte Nationalgarde erkennt übereinstimmend mit dem hohen Reichstage die Gefahr, die den ruhmvollen Errungenschaften des Volkes droht, fie kennt aber auch ihre Pflicht, und hört mit unerschrockenem Herzen den Ruf des Vaterlandes. Sie ist bereit, einig und kräftig, die Freiheit des Vaterlandes, seiner Vertreter und des constitutionellen Thrones zu schüßen, und stellt sich im Sinne des oben angeführten Erlasses, unter Aeußerung des Dankes und Vertrauens, dem hohen Reichstag zur Verfügung. Steier, den 11. October 1848. Die Nationalgarde von Steier. Schoenthan, m. p. Command." (Folgen die Unterschriften von mehreren Garden.)

2) Eine Zuschrift der Nationalgarde von Troppau vom 13. October d. J. im gleichem Sinne.

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