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Völker Oesterreichs ins Czechische überseßt habe; der Abgeordnete S z a 8 zkiewicz dies ins Rusinische, Borkowski ins Polnische, und Turko ins Italienische thun werden.

Ein Antrag des Abgeordneten Borrosch wurde zum Reichstagsbeschluß erhoben, und zwar des Inhaltes:

1.,,Der Reichstag, der ohnehin vor der Beendigung des Constitutionswerkes unauflösbar ist, erklärt auch unter den bedrohlichsten Umständen unter keiner Bedingung sich selber aufzulösen, sondern seiner Pflicht unerschütterlich getreu zu bleiben;

2. Der Reichstag ist ein untheilbares Ganzes, er vertritt alle Bölker Oesterreichs, welche ihn beschickt haben;

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3. Der Reichstag ist ein zu Folge des kaiserlichen Manifestes von 6. Juny und durch die freien Wahlen der auf dem Reichstage vertretenen Völker das alleinige constitutionell-legale Organ der Einigung zwischen dem constitutionellen Monarchen und der Volks-Souveränität zur Wahrung der unverkümmerten Volksfreiheit und des erblichen Thrones;

4. Der Reichstag, bestehend aus den freien Vertretern freier Völker, wird keinem Abgeordneten einen moralischen Zwang zum Bleiben auferlegen;

5. Der Reichstag wird auf dem constitutionell-legalen Boden fest beharren, um von ihm aus mittelst constitutionell-legaler Maßregeln das Vaterland, den erblichen Thron und die Volksfreiheit zu wahren ;

6. Der Reichstag fordert alle mit oder ohne Urlaub abwesenden Mitglieder auf, sich binnen längstens 14 Tagen von heute an, im Reichstage wieder einzufinden. 7. Dieser ganze Beschluß des Reichstages ist so schnell als möglich in allen Sprachen durch den Druck öffentlich bekannt zu geben."

In der Nachmittags-Sißung wurde im Reichstage nachstehende von Pillersdorff verfaßte Adresse beschlossen :

„Euer Majestät! Der Reichstag, welcher unter den verhängnißvollen Ereignissen der lezten Tage es als eine seiner ersten Pflichten erkannte, durch eine Deputation aus seiner Mitte seinem konstitutionellen Monarchen die Gesinnungen ungeheuchelter Liebe, zugleich aber auch die Mittel vorzutragen, wodurch Ruhe in sen Gemüthern und die Abwendung großer Gefahren herbeigeführt werden kann, wurde bald darauf durch die beklagenswerthe Kunde betroffen, daß Euere Majestät die Nähe Ihrer Residenz verlassen haben. Kein auf konstitutionellem Wege ausgesprochenes, beruhigendes Wort über den Zweck, über die Dauer, über das Ziel dieser Entfernung minderte die Besorgnisse der Völker, welche von einem so verhängnißvollen Entschlusse unzertrennlich sind. In dieser ernsten Lage hat der Reichstag einen Aufruf an die Völker Desterreichs, er hat zugleich eine Denkschrift an Euere Majestät beschlossen, welche den Stand der Dinge mit

Offenheit aufklären, und welche dem konstitutionellen Kaiser aus redlichem Herzen die Versicherung geben soll, daß die aufrichtige Liebe der Völker für ihn unerschütterlich ist. Diese Liebe fordert Vertrauen, Euer Majestät! Vertrauen zu dem Volfe, welches sich um den Thron scharen soll und will Vertrauen zu den Vertretern, welche dieses freie Volk als den Ausdruck seiner Gesinnungen gewählt hat. Die Vertreter dieses Volkes erkennen und erfüllen ihre heilige Aufgabe, die Rechte und Freiheiten des Volkes, welches sie gesendet hat, durch feste Bürgschaften zu sichern, und zugleich dem Throne jene unerschütterliche Grundlage zu geben, welche ihm Gewalt und Willkühr nicht geben können. Es wäre für die Volksvertreter, es wäre für die Mitglieder des Reichstages höchst schmerzlich, in der Erfüllung dieses großen Berufes durch ein Ereigniß gestört zu werden, welches den Samen des gefährlichsten Mißtrauens streuen, das Band der Anhänglichkeit an den Thron lockern, und den verderblichsten aller Greuel, den Bürgerkrieg entzünden könnte, wenn diese Gefahr nicht schnell abgewendet wird. Vertrauensvoll ruft daher der Reichstag, ruft durch ihn ein biederes, in Treue bewährtes Bolt zu seinem Monarchen, daß er zurückkehre an den Siß der Regierung, damit seine Rückkehr die treuen Söhne des Vaterlandes ermuthige, und den Feinden seiner Freiheit, Muth und Hoffnung benehme, damit sie jeden unheilvollen Angriff, er mag aus Reaktion oder Anarchie entspringen, vereitle, und damit sie das Werk der Constituirung nicht verzögere, in welchem die Völker Oesterreichs allein ihr Heil, ihre Beruhigung, die Bürgschaft einer glücklichen Zukunft suchen. Schenken Eure Majestät allen Völkern, welche dieser Rückkehr harren, den Frieden! Enden Sie nach dem Triebe Ihres edlen Herzens ohne Verzug einen Bürgerkrieg, der in einem Theile entzündet, bald seine verheerende Flamme über ein weites Reich verbreiten würde! Wählen Sie zur Lösung dieser großen Aufgaben Rathgeber, welche Ihres Vertrauens, und jenes eines biederen, freiheitsliebenden Volkes würdig sind. Der Dank und Segen dieses Volkes wird die schönste Krone Euerer Majestät bleiben." Wien am 8. October 1848. Im Namen der konstituirenden Reichsversammlung.

Franz Smolka, Wiser, Cavalcabó, erster Vicepräsident. Schriftführer. Schriftführer."

Vom Grafen Auersperg gelangte zum Reichstags-Ausschusse eine Zuschrift nachstehenden Inhalts: Er habe, um dem Kampfe ein Ende zu machen, und im Vertrauen, daß Alles in Ordnung bleiben werde, das Zeughaus räumen lassen. Nun find aber die Feuerwaffen ausgegeben, an Leute, die sie nicht haben sollen, ferner find Trophäen 2c. weggegeben worden.

Seiner Pflicht gemäß ersucht er das Uebergabs-Dokument zurückzuschicken, um eine Copie zu machen, und protestirt feierlichst gegen die fernere Ausgabe von

Feuerwaffen. In Folge dieser Zuschrift erklärte Schufelka im Reichstage, daß die Uebernahms-Deputation schon zu spät kam, da das Volk schon die Waffen an sich ris, daher konnte die Deputation nicht das Inventar aufnehmen, und sie war selbst in Lebensgefahr. Somit könne die Schuld und Verantwortlichkeit weder auf dem Commandanten noch auf der Deputation lasten.

Dennoch sey ein kurzes Verzeichniß aufgenommen worden, und dieses wird dem Commandirenden zugestellt werden. Ferner wurde dem Reichstags-Ausschusse angezeigt, daß der Graf Auersperg beunruhiget worden sey durch den Beschluß des Reichstages, eine Vertheidigungs-Commission niedergeseßt zu haben. Nun habe aber der Reichstag keine solche niedergesezt (?), wohl trifft das Volk solche Anstalten, aber er hat ja selbst erklärt, daß er sich im Vertheidigungs-Zustande halten müsse, warum also das Volk nicht?

Die Mitglieder der permanenten Commission, oder des Sicherheits-Ausschußes waren: Brestl, Stobnicki, Löhner, C. Maher, Obmann, (Substitut Szabel) Füster, Klaudi, Violand, Goldmark, Vidulich, Schuselka, Kautschitsch, Ambrosch, Heimerl, Jonak (Substitut Gaier) Smarzewski, Kudlich, Prato, Catinelli, Oheral, Szabel, Zbyszewski, Schneider und Müller.

Minister Hornbost l erhielt nachstehendes Handbillet:

„Lieber Hornbost!! Ich fordere Sie auf zur Contrafignirung meiner k. Befehle in mein Hoflager zu kommen. Sieghardskirchen, den 8. October 1848. Ferdinand m. p."

Hornbostl las das Handbillet im Reichstag vor, und erklärte, daß ihn dasselbe mit Freuden erfülle, weil er daraus ersehe, daß der Kaiser der Bitte des Reichstages, ein volksthümliches Ministerium zu bilden, dadurch verwilligt. Er werde keinen Augenblick säumen dem k. Befehle zu gehorchen, und seine Pflicht erfüllen.

Der Gemeinderath erließ eine Weisung an das Unterkammeramt, dem Commandanten der Nationalgarde-Artillerie zum Schuße des Zeughauses die nöthigen Werkleute und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen; dann wurde eine Commission ernannt, Behufs Eruirung ob es wahr sey, daß Grenadiere in den Wäldern lagern; ferner eine zweite, welche zu erforschen hat, ob es wahr sey, daß das Volk den Pulverthurm auf der Türkenschanze in die Luft zu sprengen beabsichtige. Endlich beschloß der Gemeinderath, daß Exemplare aller vorkommenden Plakate, welche von Behörden ausgehen, bei demselben hinterlegt werden; daß bei beunruhigenden Gerüchten das Publikum durch Plakate aufmerksam gemacht werde, was Wahres an denselben sey - jedoch müsse entweder die Permanenz oder die Plenarsigung des Gemeinderathes die Nothwendigkeit derselben anerkonnt haben; endlich daß jedes Mitglied, im Falle es im Namen des Gemeinde

rathes etwas auszuführen habe, mit einer Legitimation versehen, und daß von diesem Beschlusse sowohl die Behörden als auch das Publikum verständiget werde. Aus diesen Verfügungen ist zu ersehen, daß der Gemeinderath alle Ga, rantien des öffentlichen Vertrauens gewährte.

An diesem Tage hörten die regelmäßigen Sigungen des großen Verwaltungsrathes der Nationalgarde auf, weil unter den obwaltenden Umständen die meisten Mitglieder desselben bei ihren Compagnien in Aktivität treten mußten.

Der Ober-Commandant Scherzer berief die Mitglieder des Verwaltungsrathes ein, und über Vorschlag desselben ward ein an die gesammte Volkswehr gerichtetes Plakat, welches die Aussöhnung der Stadtbezirke mit den Vorstädten zum Zwecke hatte, genehmigt, und den zahlreich versammelten Vertretern das Versprechen abgenommen, bei ihren Compagnien im versöhnenden Geiste zu wirken.

Ueber die vom Ober-Commandanten zur Sprache gebrachte Anzeige, daß im Krankenhause der barmherzigen Brüder zwei Militär-Offiziere, Oberstlieutenant Klein, und Oberlieutenant Abel verstorben seyen, und er die Ansichten der Vertreter über die Art der Beerdigung derselben zu vernehmen wünsche, wurde beschlossen:

1. Es soll das vom hohen Reichstage niedergeseßte Comitee für Ordnung, Ruhe und Sicherheit angegangen werden, die nöthigen Maßregeln, bezüglich der gemeinschaftlichen Beerdigung der Gefallenen vom Civile und Militär zu treffen, zu welchem Ende demselben nachfolgende Anträge unterbreitet wurden.

a) Die in den Privatwohnungen liegenden Leichen von Garden sollen, wenn sie nicht von ihren Angehörigen in das Spital überbracht werden wollen, ebenso wie jene Leichen vom Civilstande, welche noch im Spitale liegen, und von ihren Angehörigen requirirt werden, nach dem Wunsche derselben einzeln, mit, oder ohne Begleitung von Ehren-Conducten zur Erde bestattet werden.

b) Die in den Spitälern verbleibenden Leichen vom Civile und Militär sollen dagegen in das allgemeine Krankenhaus zusammen gebracht, und von dort aus gemeinschaftlich auf dem Schmelzer Friedhofe beerdigt werden.

c) Zur Vermeidung allfälliger Ruhestörungen sollen im Vereine mit den Garden nur deutsche Truppen zu dem Ehrengeleite verwendet werden. Die Beerdigung geschieht ohne Unterschied der Grade, sowohl beim Civile als beim Militär.

d) Es soll zu diesem Ende eine Deputation, bestehend aus den Vertretern Stuppe, Frankl und Fels an das Comitee des Reichstages abgesendet werden.

Schlüßlich wurde beschlossen, daß der Verwaltungsrath sih für die Zei der Gefahr permanent erkläre, und es wurden sogleich 24 Vertreter gewählt

welche den Dienst für die nächsten 24 Stunden, abwechselnd von vier zu vier Stunden, zu übernehmen hätten."

„Kundmachung. Nachstehende Eingabe wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß deren Inhalt vom Reichstage zur wohlgefälligen Kenntniß genommen wurde."

Vom konstituirenden Reichstage.

Smolka, erster Vicepräsident.
Carl Wiser, Schriftführer."

Hohe Reichsversammlung! Der erste allgemeine Wiener Arbeiter-Verein, der für die Aufrechthaltung sowohl der Freiheit, als auch der geseßlichen Ordnung glüht, und einem anarchischen Zustande durchaus nicht das Wort reden wird, sieht sich verpflichtet, einer hohen Reichsversammlung den Dank im Namen der ganzen Arbeiterklasse Wien's dafür auszudrücken, daß eine hohe Reichsversammlung das Staatsruder in den jeßigen Tagen der Gefahr, mit einer solchen Kraft in die Hände genommen, und unsere verwirrten Angelegenheiten zu einem, gewiß jeden Theil des Volkes befriedigenden Ende zuzuführen gedenkt, welches ihr auch jedenfalls gelingen muß, wenn sie vom Volke in ihren Beschlüssen unterstüßt wird. Der Arbeiter-Verein, welcher nur in dem kräftigsten Zusammenwirken die Freiheit des ganzen Volkes gewahrt sehen kann, und der auch in diesen Tagen bewiesen hat, daß es den Arbeitern nicht um Raub und Plünderung zu thun seh, stellt sich ganz zur Verfügung einer hohen Reichsversammlung, mit dem Bedeuten, ihre Beschlüsse, welche gewiß nur zum Wohle des Gesammtvolkes dienen werden, mit dem Leben gegen alle Angriffe, von welcher Seite fie immer kommen mögen, zu vertheidigen, um auch auf diese Art nach seinen Kräften zum Wohle des Staates beitragen zu können.

Der Vorstand des ersten Wiener Arbeiter-Vereines.

Anton Schmit, Sebastian Tack, Comitee-Mitglieder."

Nachmittags erschien bei dem ersten Vicepräsidenten des Reichstages eine vom mährisch - schlesischen Landes - Gubernium beglaubigte Deputation aus der Nationalgarde, dem Studenten-Corps und dem Sicherheits-Ausschusse der Stadt Brünn, um sich über die Vorfälle am 6. und 7. verläßliche Nachrichten zur Beruhigung der bestürzten Gemüther zu erbitten, mit der Versicherung, daß sie den Beschlüssen des Reichstages stets nachkommen wolle.

Die verlangten Auskünfte wurden ertheilt.

In der Nachmittags - Sizung des Reichstages berichtete der Abgeordnete Prato, Namens der permanenten Commission für die Sicherheit der Stadt Wien, über eine vom Ministerium mitgetheilte Adresse der Stadt Preßburg in Folge einer Zuschrift des Feldmarschall-Lieutenants Ban Jellačić an sie mit

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