Grundlinien der Philosophie des Rechts, Band 6F. Meiner, 1911 - 380 Seiten |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
absolute abstrakten allgemeinen Ansicht äußerlichen Äußerlichkeit Bedürfnisse Begriff Besitz besonderen Willen Bestimmung Bewußtsein Beziehung bloß Böse bürgerlichen Gesellschaft daher Dasein Denken eigene Eigentum Einheit einzelnen endlich Entäußerung Entwickelung erhält Erscheinung erst Existenz Familie Form formelle formelle Recht freien freien Willens Freiheit Ganzen Gedanken Gegenstand Geist geistigen Geschichte Gesetze Gesinnung Gestalt Gewalt gewußt Grund Gute Handlung Hegel heißt heit höchste Idee indem Individuen Individuum Inhalt innere insofern Interesse jektive keit kommt konkrete Korporation läßt Leben lichen lichkeit macht Max Lenz Menschen Momente moralischen Moralität muß Natur Naturrecht Notwendigkeit objektiven öffentlichen Person Pflicht Philosophie positiven Preußen Prinzip Recht rechtlichen Rechtsphilosophie Rechtswissenschaft Religion Sache schaft seiende Seite Selbstbewußtsein Sittlichkeit Sklaverei soll somit Sphäre Staat Stand Standpunkt Strafe Straftheorie Subjekt subjektive Subjektivität Subsistenz substantielle Subsumtion teils überhaupt unendliche unmittelbar Unrecht unserer Unterschied Verbrechen Verhältnis Vernunft Vertrag Volk Vorstellung wahrhaft Wahrheit Weise weiß Welt wesentlich Willkür Wirklichkeit Wissen Wissenschaft wohl wollen Zufälligkeit zugleich Zusatz Zweck
Beliebte Passagen
Seite lxxxiv - Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig...
Seite 320 - Die bürgerliche Gesellschaft ist vielmehr die ungeheure Macht, die den Menschen an sich reißt, von ihm fordert, daß er für sie arbeite, und daß er Alles durch sie sey und vermittelst ihrer thuc. Soll der Mensch so ein Glied der bürgerlichen Gesellschaft seyn, so hat er ebenso Rechte und Ansprüche an sie, wie er sie in der Familie hatte.
Seite 183 - Der Staat ist göttlicher Wille als gegenwärtiger, sich zur wirklichen Gestalt und Organisation einer Welt entfaltender Geist.
Seite 118 - Der Mann hat daher sein wirkliches substantielles Leben im Staate, der Wissenschaft und dergleichen, und sonst im Kampfe und der Arbeit mit der Außenwelt und mit sich selbst...
Seite 343 - Im Frieden dehnt sich das bürgerliche Leben mehr aus, alle Sphären hausen sich ein, und es ist auf die Länge ein Versumpfen der Menschen; ihre Partikularitäten werden immer fester und verknöchern. Aber zur Gesundheit gehört die Einheit des Körpers, und wenn die Teile in sich hart werden, so ist der Tod da.
Seite lxxxvii - Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau läßt sie sich nicht verjüngen, sondern nur erkennen; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug...
Seite lxxxv - So soll denn diese Abhandlung, insofern sie die Staatswissenschaft enthält, nichts anderes sein als der Versuch, den Staat als ein in sich Vernünftiges zu begreifen und darzustellen. Als philosophische Schrift muß sie am entferntesten davon sein, einen Staat, w-ie er sein soll, konstruieren zu sollen; die Belehrung, die in ihr liegen kann, kann nicht darauf gehen, den Staat zu belehren, wie er sein soll, sondern vielmehr, wie er, das sittliche Universum, erkannt werden soll.
Seite 75 - Urne. In meiner Brust war meine Tat noch mein: Einmal entlassen aus dem sichern Winkel Des Herzens, ihrem mütterlichen Boden, Hinausgegeben in des Lebens Fremde, Gehört sie jenen tückschen Mächten an, Die keines Menschen Kunst vertraulich macht.
Seite 132 - Die Bildung ist daher in ihrer absoluten Bestimmung die Befreiung und die Arbeit der höheren Befreiung, nämlich der absolute Durchgangspunk t zu der, nicht mehr unmittelbaren, natürlichen, sondern geistigen, ebenso zur Gestalt der Allgemeinheit erhobenen unendlich subjektiven Substantialität der Sittlichkeit.
Seite lxxxv - Die Vernunft als die Rose im Kreuze der Gegenwart zu erkennen und damit dieser sich zu erfreuen, diese vernünftige Einsicht ist die Versöhnung mit der Wirklichkeit...