Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Band 45

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1861
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 400 - Keinem selbstständigen Preußischen Unterthan darf an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen erschwert werden.
Seite 437 - Die Willenserklärung, wodurch Einer dem Anderen das Recht eltheilt, ein Geschäft für ihn und statt seiner zu betreiben, wird Auftrag oder Vollmacht genannt; der §. 6.
Seite 26 - Dem Staate bleibt vorbehalten, in den Städten eigene Polizeibehörden anzuordnen oder die Ausübung der Polizei dem Magistrat zu übertragen, der sie sodann vermöge Auftrags ausübt.
Seite 350 - Bau notwendig sind, unentgeltlich verabfolgen. § 37. Wo das Schulhaus zugleich die Küsterwohnung ist, muß in der Regel die Unterhaltung desselben auf eben diese Art, wie bei Pfarrbauten vorgeschrieben ist, besorgt werden.
Seite 67 - Sind jedoch die Fenster des Nachbars, vor welchen gebaut werden soll, schon seit zehn Jahren oder länger vorhanden und die Behältnisse, wo sie sich befinden, haben nur von dieser Seite her Licht, so muß der neue Bau so weit zurücktreten, daß der Nachbar noch aus den ungeöffneten Fenstern des unteren Stockwerks den Himmel erblicken könne.
Seite 324 - Stiftungen und te,ne durch besondere Rechtsgründe zur Unterhaltung der Schulen und der Lehrer verpflichtete Personen vorhanden sind, die Mittel zur Unterhaltung der Schulen in derselben Weise, wie die übrigen Communal-Bedürfnisse aufzubringen; die Schulunterhaltung ist daher hier Communallast.
Seite 192 - In so fern aber durch Observanzen etwas bestimmt wird, was die Gesetze unentschieden gelassen haben, hat es bis zum Erfolge einer gesetzlichen Bestimmung dabei sein Bewenden, Dieser Fall liegt aber hier vor.
Seite 84 - Rechte nicht hat unterrichtet sein küuuen. §516. Auch gegen den, welcher sein Recht zu gebrauchen oder zu verfolgen gehindert wird, kann keine Verjährung anfangen. XIX. 12. 40 gemäfs § 8 ') dieses Gesetzes die Verjährung der Abgabe nicht eher beginnen, bevor sie „zur Hebung gestellt...
Seite 4 - Behält sich der Erblasser in seinem rechtsbeständigen Testamente die Befugniß vor, dasselbe durch außergerichtliche Aufsätze zu ergänzen oder abzuändern, und es finden sich dergleichen im Nachlasse, so haben sie mit dem Testamente selbst gleiche Kraft. Ob dergleichen...
Seite 68 - Fenster sich befinden, noch von einer anderen Seite Licht, so ist es genug, wenn der neue Bau nur so weit zurücktritt, daß der Nachbar aus den ungeöffneten Fenstern des zweiten Stockwerks den Himmel erblicken könne. Es fragt sich, wie die Worte „Licht haben

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