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" Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Aceeptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung des Wechselrechts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind... "
Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts - Seite 188
1862
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Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung: Zunächst für das ..., Band 27

1866 - 588 Seiten
...Bereich erungs klage.*) „Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben, wie es in Art. 83. der allgem. deutschen Wechselordnung heißt, dem...
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Entwurf einer wechsel-ordnung für die preussischen staaten nach den ...

Prussia (Germany) - 1847 - 162 Seiten
...— 51.) zu fordern hat. §. 75. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit eines Wechselverpflichteten durch Verjährung oder dadurch , daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleibt der frühere Wechselverpflichtete dem Eigenthümer des Wechsels nur so weit, als...
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - 1849 - 556 Seiten
...zustehen. Artikel 83. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers ober des Akzeptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur soweit, als sie sich mit dessen Schaden...
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Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt

Baden (Germany) - 1849 - 730 Seiten
...Kläger zustehen. Art. 63. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Aceeptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur so weit, als sie sich mit dessen Schaden...
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Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober ..., Band 14

1855 - 416 Seiten
...in dem, nach Alt. 98, No. 10. auch auf eigene Wechsel anwendbaren Art, 83,: Ist die wcchselinäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acccptantcn...Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung des Wcchselrcchts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind (durch Präjudiz) erloschen,...
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Dr. Siebenhaar's archiv für deutsches wechselrecht und handelsrecht, Band 17

1868 - 456 Seiten
...Wechselordnung, welcher bestimmt: „Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...Wechselrechts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen versäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur soweit, als sie sich mit...
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Archiv für praktische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des ..., Band 1

1852 - 538 Seiten
...deutschen Wechselordnung : „Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung, oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels (nur) so weit, als sie sich mit dessen Schaden...
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Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober ..., Band 36

1860 - 408 Seiten
...Wechsel-Ordnung, welcher bestimmt: Ist die wechsclmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Ncceptantcn durch Verjährung, oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur so weit, als sie sich mit dessen Schaden...
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Annalen des Königl[ichen] sächs[ischen] Oberappellationsgerichts zu ..., Band 3

1868 - 586 Seiten
...zu begründen, Ist nämlich die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers od« des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch , daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben nach Vorschrift des gedachten Art, 83 dem Inhaber des Wechsels insoweit,...
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Dr. Siebenhaar's archiv für deutsches wechselrecht und handelsrecht, Band 9

1860 - 456 Seiten
...nämlich bestimmt, daß, wenn die wechselmäßige Verbindlichkeit dcS Ausstellers oder des Acceptantcn durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt wurden, erloschen sind, dieselben dem Inhaber des Wechsels insoweit, als sie sich mit dessen Schaden...
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