| 1866 - 588 Seiten
...Bereich erungs klage.*) „Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben, wie es in Art. 83. der allgem. deutschen Wechselordnung heißt, dem... | |
| Prussia (Germany) - 1847 - 162 Seiten
...— 51.) zu fordern hat. §. 75. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit eines Wechselverpflichteten durch Verjährung oder dadurch , daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleibt der frühere Wechselverpflichtete dem Eigenthümer des Wechsels nur so weit, als... | |
| Prussia (Kingdom) - 1849 - 556 Seiten
...zustehen. Artikel 83. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers ober des Akzeptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur soweit, als sie sich mit dessen Schaden... | |
| Baden (Germany) - 1849 - 730 Seiten
...Kläger zustehen. Art. 63. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Aceeptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur so weit, als sie sich mit dessen Schaden... | |
| 1855 - 416 Seiten
...in dem, nach Alt. 98, No. 10. auch auf eigene Wechsel anwendbaren Art, 83,: Ist die wcchselinäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acccptantcn...Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung des Wcchselrcchts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind (durch Präjudiz) erloschen,... | |
| 1868 - 456 Seiten
...Wechselordnung, welcher bestimmt: „Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...Wechselrechts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen versäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur soweit, als sie sich mit... | |
| 1852 - 538 Seiten
...deutschen Wechselordnung : „Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung, oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels (nur) so weit, als sie sich mit dessen Schaden... | |
| 1860 - 408 Seiten
...Wechsel-Ordnung, welcher bestimmt: Ist die wechsclmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Ncceptantcn durch Verjährung, oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur so weit, als sie sich mit dessen Schaden... | |
| 1868 - 586 Seiten
...zu begründen, Ist nämlich die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers od« des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch , daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben nach Vorschrift des gedachten Art, 83 dem Inhaber des Wechsels insoweit,... | |
| 1860 - 456 Seiten
...nämlich bestimmt, daß, wenn die wechselmäßige Verbindlichkeit dcS Ausstellers oder des Acceptantcn durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung...gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt wurden, erloschen sind, dieselben dem Inhaber des Wechsels insoweit, als sie sich mit dessen Schaden... | |
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