Ausgeblendete Felder
Books Bücher
" Bestimmungen zu treffen beschlossen. Art. I. Kein Kind soll vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahre') in Fabriken oder in Berg-, Hütten- und Schlagwerken zum Zwecke einer regelmäßigen Beschäftigung aufgenommen werden. Art. II. Die Aufnahme eines... "
Das Polizei-Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern - Seite 159
von Bavaria (Germany) - 1862
Vollansicht - Über dieses Buch

Die Strafgesetzgebung des königreichs Bayern: systematische Sammlung der auf ...

Bavaria (Kingdom) - 1864 - 1072 Seiten
...Beziehung — auf fo lange Wir nicht anders verfügen — nachfolgend! Bestimmungen zu treffen beschlossen. Art, I. Kein Kind soll vor dem zurückgelegten neunten...Schlagwerken, zum Zwecke einer regelmäßigen Beschäftigung ausgenommen werden. Alt II. Die Aufnahme eine« Kindes zu diesem Zwecke, nach dem neunten Lebensjahre...
Vollansicht - Über dieses Buch

Bayerns gesetze und gesetzbücher: Ergänzungsband

Bavaria (Germany). - 1869 - 732 Seiten
...— auf so lange Wir nicht anders verfügen, — nachfolgende Bestimmungen zu treffen beschlossen. Art. I. Kein Kind soll vor dem zurückgelegten neunten...diesem Zwecke, nach dem neunten Lebensjahre, darf nur auf dem Grunde eines gerichtsärztlichen Zeugnisses über körperliche Tauglichkeit für die bevorstehende...
Vollansicht - Über dieses Buch




  1. Meine Mediathek
  2. Hilfe
  3. Erweiterte Buchsuche
  4. EPUB herunterladen
  5. PDF herunterladen