Die Organisationen des brandenburgischen und preussischen Heeres von 1640 bis 1863 [und mit einem Anhange in Betreff des Jahres 1866]: Abth. 1858-1866W. Dietze, 1867 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 254 - Selbst werde erfüllen können, die Königliche Gewalt in der alleinigen Verantwortlichkeit gegen Gott, nach bestem Wissen und Gewissen in Meinem Namen als Regent ausüben und hiernach die erforderlichen weiteren Anordnungen treffen zu wollen".
Seite 196 - Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen und Formen und auf Requisition der Civilbehörde verwendet werden. In letzterer Beziehung hat das Gesetz die Ausnahmen zu bestimmen.
Seite 196 - Schwurs >der Treue und des Gehorsams gegen den König und des gewissenhaften Haltens der Verfassung<; mit einem Worte: seine Lebensbedingung ist die, daß Mir das Regieren mit diesem Gesetze möglich gemacht werde - denn in Preußen muß der König regieren, und Ich regiere nicht, weil es also Mein Wohlgefallen ist, Gott weiß es! sondern weil es Gottes Ordnung ist; darum aber will Ich auch regieren.
Seite 561 - Lebensjahr vollendet hat, als Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender, oder als Ernährer einer zahlreichen Familie, selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung, seinen Hausstand und seine Angehörigen durch die Entfernung dem gänzlichen Verfall und dem Elende Preis geben würde. 3) Wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landescnltur und der National-Oetonomie...
Seite 378 - Die Frankfurter Krone mag sehr glänzend sein, aber das Gold, welches dem Glänze Wahrheit verleiht, soll erst durch das Einschmelzen der preußischen Krone gewonnen werden, und ich habe kein Vertrauen, daß der Umguß mit der Form dieser Verfassung gelingen werde.
Seite 218 - Ich grüße mit Meinem Degen diese Fahnen und Standarten, welche zum Theil von dem großen Könige Selbst, zum Theil von Seinen Vorfahren der Armee verliehen worden sind, die alle aber, ältere oder jüngere, sei es Seinen eigenen Siegen, sei es den Siegen Meines...
Seite 81 - Art mit dem Civil vermeiden, sondern durch Annäherung an die Bürger und Vereinigung mit denselben zeigen, daß sie mit Aufrichtigkeit und Hingebung an der Verwirklichung eines konstitutionellen Rechtszustandes mitarbeiten wollen.
Seite 424 - Verwaltungsbehörden sind befugt, das fernere Erscheinen einer inländischen Zeitung oder Zeitschrift wegen fortdauernder, die öffentliche Wohlfahrt gefährdender Haltung zeitweise oder dauernd zu verbieten.
Seite 196 - Der Militärgerichtsstand des Heeres beschränkt sich auf Strafsachen und wird durch das Gesetz geregelt. Die Bestimmungen über die Militärdisziplin im Heere bleiben Gegenstand besonderer Verordnungen.
Seite 429 - Daß dies bisher nicht geschehen ist, darf ich als allseitig unbezweifelt ansehen und halte mich der Aufzählung der Einzelheiten hier überhoben. Die Entscheidung über die Frage, ob und wann wir durch Nichterfüllung der dänischen Verpflichtungen in den Fall gesetzt sind, uns von dem Londoner Vertrage loszusagen, muß die Königliche Regierung sich vorbehalten; sie kann dieselbe weder dem Deutschen Bunde überlassen, noch sie hier zum Gegenstande von Erklärungen machen. Wir haben mit der...