| 1860 - 678 Seiten
...Sportein. Im Namen Sr. Majestät des Könige. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preussen, Regent, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausschluss der linksrheinischen Landestheile, was folgt: Die nach den Provinzialbergordnungen... | |
| 1860 - 684 Seiten
...Sportein. Im Namen Sr. Majestät des Königs. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preussen, Regent, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausschluss der linksrheinischen Landest heile, was folgt: Die nach den Provinzialbergordnungen... | |
| Frankfurt am Main (Germany) - 1884 - 270 Seiten
...Volksschulen. Vom 6. Juli 1885. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen lc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, was folgt: Artikel I. Bis zum Erlasse eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen gelten... | |
| Prussia (Germany) - 1894 - 592 Seiten
...erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken. Vom 27. Juni 1860. (GSS 384.) Wir etc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang, mit Ausnahme der zum Bezirk des Rheinischen Appellationsgerichtshofes gehörigen Landestheile, der... | |
| Prussia (Germany), Egon von Bremen - 1905 - 800 Seiten
...Juli 1KK5 <Ge>,LL «»») Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, was folgt: Art. I. Bis zum Erlasse eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen gelten... | |
| 1885 - 906 Seiten
...öffentlichenVoltsschulen. Vom 6. Juli 1885.*) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, was folgt: Artikel l. Bis zum Erlasse eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen gelten... | |
| 1868 - 834 Seiten
...Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ,c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie für den ganzen Umfang derselben was folgt: §. 1. Die Statuten der unter der Leitung der Staatsbehörden in den verschiedenen Theilen des Landes bestehenden Wittwen- und Waise»... | |
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