Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das Jahr ..., Band 49

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K.K. Hof- und Staatsdruckerei, 1899
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 100 - Nie war Natur und ihr lebendiges Fließen Auf Tag und Nacht und Stunden angewiesen. Sie bildet regelnd jegliche Gestalt, Und selbst im Großen ist es nicht Gewalt.
Seite 134 - Aus den Zinsen dieses Vermögens ist am 15. Jänner 1875 und sohin am 15. Jänner jedes folgenden dritten Jahres ein Preis von fünfzehnhundert Gulden österreichischer Währung in Silber für das relativ beste deutsche dramatische Werk (ohne Unterschied der Gattung) zu verleihen, welches im Laufe des letzten Trienniums auf einer namhaften deutschen Bühne zur Aufführung gelangt und nicht schon von anderer Seite durch einen Preis ausgezeichnet worden ist.
Seite 106 - E der, Director der kk Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie und Reproductionsverfahren in Wien, und dem Lehrer an dieser Anstalt Eduard Valenta, und zwar für ihre gemeinschaftlichen Arbeiten auf spectralphotographischem Gebiete zuerkannt. Diese Arbeiten sind in einer Reihe von fünf Abhandlungen in den Denkschriften der mathematisch-naturwissenschaftlichen Glasse, Bd.
Seite 54 - SD Florenz, R. deputazione sopra gli studi di storia patria per le Provincie della Toscana, dell
Seite 103 - Über den Gangunterschied und das Intensitätsverhältniss der bei der Reflexion an Glasgittern auftretenden parallel und senkrecht zur Einfallsebene polarisirten Strahlen".
Seite 180 - Curatoriums werden durch Stimmenmehrheit seiner Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Lässt der Vorsitzende schriftlich abstimmen, so muss die schriftlich zu formulirende Frage jedem Mitgliede zur Erklärung vorgelegt werden, und steht es dann in der Befugniss jedes Einzelnen, über die Frage eine mündliche Berathung und Abstimmung zu beantragen. Zu einem giltigen Beschlusse des Curatoriums auf Grund mündlicher Abstimmung ist die Anwesenheit...
Seite 182 - ... dem Zeitpunkte an gerechnet, wo ihr die Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, in ihren Organen und in den ihr geeignet erscheinenden öffentlichen Blättern das Thema, die Bedingungen der Goncurrenz und den Zeitpunkt der Ablieferung der Arbeiten, setzt auch das Guratorium hiervon inKenntniss.
Seite 182 - Reisestipendium zu ertheilen, 4. die zur Ausführung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel zu gewähren. Dem freien Ermessen der Akademie bleibt überlassen, ob sie die ihr zur Verfügung gestellte Zinsenmasse zu einem und demselben Unternehmen oder zu verschiedenen Zwecken (Nr. l —4) verwenden will. Auch die Zinsenmassen mehrerer Jahre können mit Einwilligung der betheiligten Akademien für ein und dasselbe Unternehmen bestimmt und verwendet werden. Ordentlichen einheimischen...
Seite 198 - Die Beschlüsse des Vorstandes kommen durch Mehrheit unter den Stimmen seiner Mitglieder zu Stande. Absolute Stimmenmehrheit ist nur da erforderlich, wo dieses Statut es besonders vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Regel nach erfolgt die Abstimmung durch schriftliche Stimmabgabe in der Weise, dass auch die nicht in Berlin domicilirten Mitglieder des Vorstandes sich an derselben betheiligen können. Es wird dabei für die Giltigkeit des Beschlusses...
Seite 200 - Goncurrenz zuzulassenden Sprachen, Adresse der Einsendung, Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Theilung des Preises festzustellen; 2. falls die Zusendung der concurrirenden Schriften an sämmtliche Mitglieder des Vorstandes unzweckmässig erscheinen sollte, diejenigen darunter zu bezeichnen, welchen dieselben zur Prüfung zugehen sollen, in welchem Falle die Letzteren schriftlich Bericht zu erstatten und auf Grund dieses sämmtlichen Mitgliedern des Vorstandes mitzutheilenden Berichtes diese...

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