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Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, vorbehalten Copyright by Verlag Chemie, G. m. b. H., Leipzig-Berlin 1924

Druck von Metzger & Wittig in Leipzig

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Vorwort.

Das vorliegende Generalregister zum Chemischen Zentralblatt umfaßt die Jahrgänge 1917-1921 (88.-92. Jahrgang; 5. Folge 21. Jahrgang bis 6. Folge 3. Jahrgang). Es schließt sich an die Generalregister I (Jahrgang 1897-1901), II (1902-1906), III (1907-1911) und IV (1912 bis 1916) an und erhält demgemäß die Bezeichnung Generalregister V1).

Das Generalregister V gliedert sich wie seine Vorgänger in ein Autoren-, ein Sach- und ein Patentnummernregister. Seine Bearbeitung erfolgte ebenfalls durch Zusammensetzung der einzelnen Bandregister (1917.I.-1921.IV.), wobei Differenzen ausgeglichen, Fehler richtiggestellt und Ergänzungen angebracht wurden.

Bis 1918 erfolgte die Herstellung der Bandregister in der seit vielen Jahren üblichen Form. Die zu Anfang des Jahres 1919 in Wirkung gebrachte Vereinheitlichung der chemischen Referatenliteratur durch das Chemische Zentralblatt) brachte eine Teilung der Halbjahresbände in einen wissenschaftlichen Teil (Band I bezw. III) und einen technischen Teil (Band II bezw. IV). Demgemäß erscheinen im Generalregister für 1917 und 1918 nur die Bandzahlen I und II, für die Jahre 1919, 1920 und 1921 aber Bandzahlen I, II, III und IV.

Die Ausgestaltung des technischen Teiles der Referate - welcher weiterhin eine solche nach der biologisch-medizinischen Seite folgte abte in mehrfacher Hinsicht Einfluß auf die Registrierung. Im Autorenregister traten Forscher auf chemisch-technischem und biologischem Gebiete, sowie Firmennamen hervor, im Sachregister stieg der Anteil der Stichworte init Trivialnamen und mit Bezeichnungen allgemeinen und täglichen Gebrauchs. Die mit bezeichneten Angaben über Patente haben gegen früher eine besonders starke Vermehrung erfahren. Das letzte Jahr dieser Generalregisterperiode (1921) enthält zum erstenmal Referate über Ausländische Patente.

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Diese Numerierung bezieht sich auf die seit Übernahme des Zentralblatts tarch die Deutsche Chemische Gesellschaft (1897) erschienenen Generalregister. wähnt sei indes, daß bereits 1883 ein Generalregister über die Bände I-XII der Folge (Jahrgänge 1870-1881) erschienen war.

5) Vgl. C. 1919. I. 1.

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Das Autorenregister enthält die verschiedenen Arbeiten derselben Autoren in chronologischer Reihenfolge. Autornamen ohne Vornamen sind vorangestellt. Alle Autornamen mit den Präfixen von, de, d', ten usw. sind unter dem Anfangsbuchstaben des folgenden Namens, Namen mit Le und La sind unter L, Namen mit Mac und Mc sämtlich unter Mac registriert. Im Gegensatz zu Generalregister III sind Namen mit van unter dem folgenden Hauptnamen angegeben, z. B. Bosch (C. van den). Vornamen wurden nur soweit ausgeschrieben, als zur Unterscheidung der Autoren gleichen Namens nötig erschien. Wieder wird wie früher eine größere Anzahl orientierender Hinweise die Auffindung der in dieser Weise zusammengesetzten Namen erleichtern. Zwecks Aufsuchens von Firmennamen sei auf häufiger vorkommende Stichwörter, wie Aktiengesellschaft, Aktiebolaget, Allgemeine, Chemische, Deutsche, Elektrochemische, Farbenfabriken, Farbwerke, Gesellschaft, Gewerkschaft, Maschinenfabrik, Metallwerke, Naamlooze, Società, Société, Verband, Verein, Vereinigte und ähnliche hingewiesen.

Im Sachregister wurde zur Erleichterung des Auffindens von Stichwörtern und Angaben das früher1) in Anwendung gebrachte System von Einzel- und Gruppenhinweisen, z. B. Zinnober, siehe: Mercurisulfid, Anilino..., siehe auch: Phenylamino... nicht nur beibehalten, sondern erheblich erweitert. Was die Nomenklatur anbetrifft, so entsprechen im vorliegenden Generalregister - wie in den Bandregistern und in den Referaten des Zentralblatts selbst die Stichwörter der Sachregistrierung größtenteils den Namen, welche die Autoren ihren Verbindungen gegeben haben. Im Interesse der Gleichmäßigkeit des Registers ließen sich aber manche Änderungen der Textnomenklatur nicht umgehen. Im allgemeinen wurden Salze anorganischer Säuren, wenn nicht die Säure (das Anion) im Mittelpunkt der Untersuchung stand, unter dem Stichwort des Metalls registriert, also „Natriumcarbonat", nicht ,,koblensaures Natrium". Bei verschiedenen Verbindungsstufen wurden nicht Bezeichnungen wie ,,Kupferoxydsalze", sondern,,Cupri" gebraucht. Präfixe, Zeichen und Zahlen, wie o-, m-, p-, a, d, l, s., as., sekundär, tertiär usw. sind nicht berücksichtigt. Für alicyclische Verbindungen wurden Namen wie Cycloprop..., Cyclohex..., Methylcyclohex... usw. den Bezeichnungen wie Trimethylen..., Hexahydro... usw. vorgezogen. Ausdrücke wie Kupfersalze, Kupferionen, Kupferverbindungen wurden zweckmäßig in den Artikel Kupfer eingefügt. Aus ähnlichen Gründen sind Gruppenbezeichnungen wie Nitrokörper, Nitroverbindungen, Nitrierung unter dem Stichwort Nitro zusammengezogen. Trivialnamen sind in der organischen Chemie bevorzugt. Nicht benannte organische Verbindungen sind unter dem Stichwort Verbindung zusammengezogen und nach M. M. Richters Formelsystem geordnet.

Manche Artikel haben einen für die Benutzung wenig erfreulichen Umfang angenommen. Bei chemischen Stichwörtern gelang es, die Über

1) Vgl. Vorwort zu Generalregister III.

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