Realencyklopädie für protestantische theologie und kirche, Band 11

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J. C. Hinrichs, 1901
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 385 - Denn wo die Kirche ist, da ist je der Besehl, das Evangelium zu predigen. Darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, daß sie Kirchendiener fordern, wählen und ordiniren. Und solche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirchen eigentlich von Gott gegeben, und von keiner menschlichen Gewalt der Kirchen kann genommen werden, wie St. Paulus zeuget Eph. 4, (8), da er sagt: „Er ist in die Höhe gefahren, und hat Gaben gegeben den Menschen.
Seite 485 - Keine Kirche oder Religionsgesellschaft ist befugt, andere Straf- oder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören oder die Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Religionsgesellschaft wirkenden Rechts oder die Ausschliessung aus der Kirche oder Religionsgesellschaft betreffen. Straf- oder Zuchtmittel gegen Leib, Vermögen, Freiheit oder bürgerliche Ehre sind unzulässig.
Seite 393 - betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern". Das Gesetz vom 20. Mai 1874 „über die Verwaltung erledigter katholischer Bistümer". Das Gesetz vom 21. Mai 1874 „wegen Deklaration und Ergänzung des Gesetzes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen".
Seite 27 - Die Kanzel darf weder vor noch hinter oder über dem Altar, noch überhaupt im Chore stehen. Ihre richtige Stellung ist da, wo Chor und Schiff zusammenstoßen, an einem Pfeiler des Chorbogens nach außen (dem Schiffe zu); in mehrschiffigen großen Kirchen an einem der östlicheren Pfeiler des Mittelschiffs.
Seite 393 - Das Gesetz vom 22. April 1875, „betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen".
Seite 478 - Kirchengemeinschaft, welche zum Bunde gehört, bleibt in Bezug auf die Anordnung ihres Verhältnisses zum Staate, ihres Regiments und ihrer inneren Angelegenheiten in Lehre, Kultus und Verfassung selbstständig.
Seite 451 - ... fortschreitend ; nirgends ein Stillstehen, nirgends ein Rückblicken, Ausmalen und Schildern, nirgends ein Demonstrieren und Schildern. Luther schuf 37 Lieder, teils freie Übersetzungen lateinischer Hymnen (Gelobet seist du Jesu Christ", „Der du bist drei in Einigkeit'', „Der Tag ist so freudenreich", „Wir glauben all an einen Gott", „Herr Gott, dich loben wir", „Mitten wir im Leben sind", „Komm Gott Schöpfer, heiiger Geist" usw), teils Bearbeitungen einzelner Bibelstellen (z.
Seite 478 - Erde," so wurde nunmehr zu Thes. 6. übergegangen: „Der Kir. chenbund tritt ins Leben durch eine erste, mit Abgeordneten aller zu demselben gehörigen Kirchengemeinschaften beschickte evangelische Kirchenversammlung Deutschlands.
Seite 404 - Abendlande erst wahrhaft erfolgreich anhebt, so dass man von ihnen auch den Beginn der modernen Dichtung datiren könnte. Diese Hymnen erscheinen als die reifste Frucht jenes Processes der Assimilation der antiken formalen Bildung von Seiten des Christenthums: hier entfaltet der Genius desselben zuerst frei die Schwingen zu einem durchaus originellen Aufflug in das Reich der Phantasie...
Seite 350 - Markte bringt, modeln und abändern will, was die unsterblichen Reformatoren Luther und Melanchthon gemacht und angeordnet haben, was wird und kann da aus der Sache werden?

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