Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. Almanach - Seite 107von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881Vollansicht - Über dieses Buch
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1886 - 540 Seiten
...der Centraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...§.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1876 - 268 Seiten
...dei1 Centraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1876 - 324 Seiten
...der Centraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt... | |
| 1876 - 642 Seiten
...der Zentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Zentraldirection fest und überträgt... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - 556 Seiten
...der Centraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 Seiten
...der Gentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutfmden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an gee,gnete Gelehrte. §.5. Die Gelehrten, welche... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1882 - 744 Seiten
...der Gentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben...Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §.4Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutfmden... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1883 - 540 Seiten
...Berlin haben oder nehmen, und verliert seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection....Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1884 - 276 Seiten
...Berlin haben oder nehmen, und verliert seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection...Gelehrte. §.5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Gentraldirection angehören,... | |
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