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" Zeitpunkte an gerechnet. 8 6. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Lehrer 1) im Dienste des Preußischen Staates, des Norddeutschen Bundes oder des Deutschen Reiches sich... "
Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preussen - Seite 551
1885
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Neue Sammlung von Gesetzen, Statuten und Verordnungen für Frankfurt a. M, Band 4

Frankfurt am Main (Germany) - 1884 - 270 Seiten
...öffentlichen Schuldienst stattgefunden hat, so wird die Dienstzeit von letzterem Zeitpunkte an gerechnet. 8 6. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit...ehemalige Militärperson nur vorläufig oder auf Probe im Civildienste des Preußischen Staates, des Norddeutschen Bundes oder des Deutschen Reiches beschäftigt...
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Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem ..., Band 21

1873 - 834 Seiten
...den Staatsdienst stattgefunden hat, so wird die Dienstzeit von diesem Zeitpunkte an gerechnet. § 14. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter: 1) unter Bezug von Wartegeld im einstweiligen Buhestand nach Maassgabe der Vorschriften des...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Band 14

Bavaria (Germany). - 1877 - 636 Seiten
...Reichsdienst stattgefunden hat, fo wird die Dienstzeit von dem letzteren Zeitpunkt« an gerechnet. 8 4t», Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter 508 >le Ntch<«»clh»I!mssc >er Veichsbeamten bell. im einstweiligen Ruhestande, «der 2)...
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Die Preussische Justizverwaltung: Eine systematische Darstellung der die ...

Hermann Müller (of Berlin.) - 1883 - 904 Seiten
...zu berüasichtigcn ist, siehe Erk. d. Qbertrib. v. 27. November 187? (Entsch. Bd. 8l S. 141). § 14. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter: lj unter Bezug von Nartegeld im einstweiligen Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften des...
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Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, herausg. von B ..., Band 7

Bruno Hildebrand - 1883 - 648 Seiten
...Staatsdienst stattgefunden hat , so wird die Dienstzeit von diesem Zeitpunkte an gerechnet. §. 14. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter : 1) unter Bezug von Wartegeld im einstweiligen Kuhestand nach Mafsgabe der Vorschriften des...
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Der Kantor und der Organist im evangelischen Gottesdienste: ein Handbuch für ...

Friedrich Zimmer - 1886 - 248 Seiten
...Eintritte in den öffentlichen Schuldienst, so wird die Dienstzeit von letzterem Zeitpunkte an gerechnet. H 6. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit...Norddeutschen Bundes oder des deutschen Reiches sich besunden hat, oder 2. als anstellungsberechtigte ehemalige Militärperson nur vorläusig oder aus Probe...
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Das Volksschulwesen im preussischen Staate in systematischer ..., Band 1

Prussia (Germany) - 1886 - 988 Seiten
...Eintritts in den Staatsdienst stattgefunden hat, so wird die Dienstzeit von diefcm Zeitpunkte an gerechnet. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter : 1) unter Bezug von Wartegeld im einstweiligen Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften des...
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Geh. r. Dr. L. Wiese's Sammlung der Verordnungen und Gesetze für die ..., Band 2

Prussia - 1888 - 542 Seiten
...den Staatsdienst stattgefunden hat, so wird die Dienstzeit von diesem Zeitpunkte an gerechnet. § 14. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter: 1. unter Bezug von Wartegeld im einstweiligen Ruhestand nach Mafsgabe der Vorschriften des...
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Sammlung der in der Provinz Hannover gültigen Landesgesetze und Verordnungen ...

Hannover (Germany) - 1894 - 464 Seiten
...den Staatsdienst stattgefunden hat, fo wird die Dienstzeit von diefem Zeitpunkte angerechnet. H 14. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter: 1) unter Bezug von Wartegeld im einstweiligen Ruhe» stand nach Maßgabe der Vorschriften...
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Rathgeber für Reichs-, Staats u. Kommunalbeamte

Germany, H. Lorenz - 1901 - 614 Seiten
...ber ^Beurlaubung einee SBeamteit jitr ^riOatbcfcfjaftigung. »iehe ©eite 62 9îr. 7. § 46. (§ 14.) Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter 1. unter Bezug von Wartegeld im einstweiligen Ruhestand oder 2. im Dienste eines Bundeastaates...
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