Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preussen

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Das Ministerium, 1885
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 549 - Jeder unmittelbare Staatsbeamte, welcher sein Diensteinkommen aus der Staatskasse bezieht, erhält aus derselben eine lebenslängliche Pension, wenn er nach einer Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd unfähig ist und deshalb in den Ruhestand versetzt wird.
Seite 551 - Dienstzeit Ein Jahr zugerechnet. Ob eine militärische Unternehmung in dieser Beziehung als ein Feldzug anzusehen ist und inwiefern bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre in Anrechnung kommen sollen, dafür ist die nach §. 23 des Reichsgesehes vom 27. Juni 1871 (Reichs-Gesehbl. S. 275) in jedem Falle ergehende Bestimmung des Kaisers maß
Seite 555 - Verfügung dieser Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Eltern, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder wenn der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken.
Seite 723 - Wiedergabe zugelassen werden, genügt es, wenn ihr Name in der üblichen Weise auf dem Werke angegeben ist. Bei anonymen oder pseudonymen Werken ist der Verleger, dessen Name auf dem Werke steht, zur Wahrnehmung der dem Urheber zustehenden Rechte befugt. Derselbe gilt ohne weiteren Beweis als Rechtsnachfolger des anonymen oder pseudonymen Urhebers.
Seite 551 - Zeitpunkte an gerechnet. 8 6. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Lehrer 1) im Dienste des Preußischen Staates, des Norddeutschen Bundes oder des Deutschen Reiches sich...
Seite 549 - Ist die Dienstunfähigkeit die Folge einer Krankheit, Verwundung oder sonstigen Beschädigung,') welche der Beamte bei Ausübung des Dienstes oder aus Veranlassung desselben ohne eigene Verschuldung sich zugezogen hat, so tritt die Pensionsberechtigung auch bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit ein.
Seite 468 - Angelegenheiten ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 7.
Seite 142 - Zivil-Staatsdienstes oder aus Veranlassung desselben zugezogen hat. Ist dagegen z. B. die Dienstunfähigkeit die nachträglich hervorgetretene Folge einer in Veranlassung früheren Militärdienstes entstandenen Krankheit, so findet die Vorschrift keine Anwendung. 8. Ist einem im Disziplinar-Verfahren zur Dienstentlassung verurtheilten Beamten nach der Entscheidung der Disziplinarbehörde ein Theil des gesetzlichen Pensionsbetrages als Unterstützung zu gewähren (§ 16 No.
Seite 143 - Pensionsgesetzes nur insofern und insoweit zur Anwendung gelangen, als das frühere Diensteinkommen von dem Beamten mit Pensionsberechtigung bezogen ist. 11. Die Anrechnung derjenigen Zeit, während welcher die Zeit und Kräfte eines Beamten durch die ihm übertragenen Geschäfte nur nebenbei in Anspruch genommen gewesen sind, darf bei der Pensionirnng nur dann stattfinden, wenn die Stelle, deren Pflichten der Beamte erfüllt hat, in den Besoldungs - Etats aufgenommen war.
Seite 551 - Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung. Nur die in die Dauer eines Krieges fallende und bei einem mobilen oder Ersatztruppenteile abgeleistete Militärdienstzeit kommt ohne Rücksicht auf das Lebensalter zur Anrechnung. Als Kriegszeit gilt in dieser Beziehung die Zeit vom Tage einer angeordneten Mobilmachung, auf welche ein Krieg folgt, bis zum Tage der Demobilmachung.

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